Außenbewirtung

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4239,-4240,-4241
Fax 0821 324-9233
E-Mail sondernutzungen@augsburg.de

Öffnungszeiten


Beschreibung

Wenn Sie vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Imbiss eine öffentliche Fläche für die Aufstellung von Tischen und Stühlen, oder Stehtische nutzen möchten, so ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist jedoch, dass durch die Außenbewirtung keine Behinderung von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.Um das Antragsverfahren, Kosten usw. mit Ihnen abstimmen zu können ist eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.

Für die Gestaltung der Außenbewirtung sind für den Innenstadtbereich vom Stadtrat Augsburg Gestaltungsrichtlinien beschlossen worden, die für die Ausführung der Außenbewirtung hinsichtlich Mobiliar, Schirme, Pflanzen und sonstiger Gegenstände Vorgaben enthalten. Sie kann unter folgender Internetseite der Stadt Augsburg eingesehen werden:

http://stadtplanung.augsburg.de/stadtgestaltung/gestaltungsrichtlinie-innenstadt/

Fragen zur Gestaltung Ihrer Bewirtungsmöbel können Sie mit dem Stadtplanungsamt abklären.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular
  • 1 Plan, gefertigt von einem Architekten bzw. autorisierten Planzeichner im Maßstab 1:100 mit folgenden Angaben:
    • Lage des Lokals
    • Maßangabe für Gehwegbreite und Bewirtungsfläche, ggf. Radweg
    • Situierung der Tische, Stühle, ggf. Sonnenschirme
    • Kennzeichnung von Grünflächen, Baumbestand, Verkehrszeichen
  • Einverständniserklärung des/der Hausbesitzer/s
  • 1 Foto der vorgesehenen Fläche
  • Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Größe und Lage (Innenstadt/Peripherie) der genutzten Fläche und werden auf den Einzelfall bezogen berechnet.