Automatenaufstellerlaubnis
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4203,-4207 |
Fax | 0821 324-4218 |
ordnungsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: |
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Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Terminvereinbarung |
Beschreibung
Eine Aufstellererlaubnis wird zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt. Dies betrifft vor allem Aufsteller von Automaten in Gaststättten und Betreiber von Spielhallen mit Wohn-/ Betriebssitz in Augsburg.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Auftragsformular
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Stadt Augsburg
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Einträge in das Schuldnerverzeichnis (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)
Kosten
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13,- € gemäß Justizverwaltungskostenordnung
- 300,- € zzgl. Gebühr für Gewerbeanmeldung