Automatenaufstellerlaubnis

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4203,-4207
Fax 0821 324-4218
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung

 

Beschreibung

Eine Aufstellererlaubnis wird zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt. Dies betrifft vor allem Aufsteller von Automaten in Gaststättten und Betreiber von Spielhallen mit Wohn-/ Betriebssitz in Augsburg.


Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Auftragsformular
  • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Stadt Augsburg
  • Bescheinigung des Amtsgerichtes über Einträge in das Schuldnerverzeichnis (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)
  • Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)

Kosten

  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13,- € gemäß Justizverwaltungskostenordnung
  • 300,- € zzgl. Gebühr für Gewerbeanmeldung