Gaststätten, Stellvertretererlaubnis
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4231, -4232 |
Fax | 0821 324-4202 |
ordnungsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Wollen Sie für eine erlaubnispflichtige Gaststätte einen Stellvertreter bestellen, der eigenverantwortlich die Gaststätte führt, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Eine vorläufige Erlaubnis können Sie auf Widerruf (in der Regel für einen Zeitraum bis zu drei Monaten) bis zur Erteilung der endgültigen Stellvertretererlaubnis erhalten.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall
Kosten
- Stellvertretererlaubnis, vorläufige Erlaubnis: Kosten sind einzelfallbezogen
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
- Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: 40 bis 60 EURO