Gaststätten, Stellvertretererlaubnis

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4231, -4232
Fax 0821 324-4202
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten


Beschreibung

Wollen Sie für eine erlaubnispflichtige Gaststätte einen Stellvertreter bestellen, der eigenverantwortlich die Gaststätte führt, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Eine vorläufige Erlaubnis können Sie auf Widerruf (in der Regel für einen Zeitraum bis zu drei Monaten) bis zur Erteilung der endgültigen Stellvertretererlaubnis erhalten.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall

Kosten

  • Stellvertretererlaubnis, vorläufige Erlaubnis: Kosten sind einzelfallbezogen
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
  • Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: 40 bis 60 EURO