Gaststättenrechtliche Gestattung

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4231,4232
Fax 0821 324-9233
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

 

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Öffnungszeiten


Beschreibung

Erlaubnispflichtig ist eine kurzfristige und mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden.

Gewinnerzielung und damit Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).

Erlaubnisfrei ist diese Tätigkeit dann, wenn lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden

Zuständige Dienststelle

Wichtiger Hinweis

Der Gestattungsantrag muss mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beantragt werden!

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall

Kosten

Die Gebühren orientieren sich an der Größe der Bewirtung und Dauer der Veranstaltung.