Gaststättenrechtliche Gestattung
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4231,4232 |
Fax | 0821 324-9233 |
ordnungsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Erlaubnispflichtig ist eine kurzfristige und mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden.
Gewinnerzielung und damit Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).
Erlaubnisfrei ist diese Tätigkeit dann, wenn lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden
Zuständige Dienststelle
Wichtiger Hinweis
Der Gestattungsantrag muss mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beantragt werden!
Unterlagen
- Antragsformular
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Gesundheitsbescheinigung
- Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall
Kosten
Die Gebühren orientieren sich an der Größe der Bewirtung und Dauer der Veranstaltung.