Gestaltungsrichtlinien
Bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für Außenbewirtungsflächen, besondere Straßengestaltungen, Verkaufseinrichtungen und Werbeanlagen in der Augsburger Innenstadt ist die Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt zu beachten.
Erstellt wurde die Gestaltungsrichtlinie vom Stadtplanungsamt. Weitere Infos finden Sie auf dem Stadtplanungsportal.
Genehmigung von Sondernutzungen
Sondernutzungen wie Außenbewirtung, Verkaufseinrichtungen oder mobile Werbeanlagen bedürfen auf öffentlich gewidmeten Flächen einer Genehmigung durch die Stadt Augsburg. Je nach Nutzungsart wenden Sie sich bitte an folgende Dienststellen:
- Freischankflächen bis 40 Quadratmeter, Werbeanlagen, Warenauslagen: Ordnungsamt
- Freischankflächen ab 40 Quadratmeter: Bauordnungsamt
- alle anderen Sondernutzungen: Tiefbauamt/Abteilung Straßenverkehr