Gewerbeuntersagung bzw. Erlaubniswiderruf
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt - Abteilung I Sachgebiet 4 Grottenau 1 86150 Augsburg |
Dienstgebäude An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324 - 4212, - 4213 |
Fax | 0821 324-9233 |
sicherheit-ordnung@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Servicezeiten
Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert.
Beschreibung
Sind Gewerbetreibende unzuverlässig, so ist ihnen das erlaubnisfreie Gewerbe zu untersagen oder die gewerberechtliche Erlaubnis zu widerrufen. Als unzuverlässig ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben.
Unzuverlässigkeit kann insbesondere folgende Ursachen haben:
- Die gewerbetreibende Person ist wirtschaftlich leistungsunfähig oder –unwillig, kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach und die Rückstände können nicht innerhalb angemessener Zeit beglichen werden.
- Die gewerbetreibende Person hat gewerberechtliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen.
- Durch die oder den Gewerbetreibenden geht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus
Untersagungen werden mit Verwaltungszwang, z. B. durch Wegnahme von Arbeitsgeräten oder Versiegelung der Geschäftsräume, durchgesetzt. Verstöße gegen Untersagungen können mit bis zu 5.000,- € Geldbuße geahndet werden. Bei beharrlich wiederholter Zuwiderhandlung droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldstrafe.
Zuständige Dienststelle
Kosten
Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand.
Durchschnittlich entstehen folgende Kosten:
- Gebühren für die Gewerbeuntersagung 750,- €
- Gebühren für den Erlaubniswiderruf 1.000,- €
- Zusätzlich ggf. Auslagen