Gewerbezentralregister

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Telefon: 0821 324 - 4234, 4226,-4227,-4228,-4229,-4230
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende (natürliche Personen) bzw. rechtsfähige Firmen (juristische Personen) und wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Ähnlich dem Führungszeugnis werden darin Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.

Jede Person oder rechtsfähige Firma erhält auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen. Über Fremdpersonen kann keine Auskunft erlangt werden! Für die Beantragung werden Gebühren in Höhe von 13 Euro fällig.

Für die Antragstellung lassen Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit originaler Unterschrift per Post oder per Mail zukommen. Die zuständige Dienststelle ist das Ordnungsamt Abteilung Gewerbe.

Bei juristischen Personen kann der Antrag nur vom Geschäftsführer unter Vorlage eines Identitätsnachweises und entsprechendem Handelsregisterauszug (Kopie) bei der Wohnsitzgemeinde des Geschäftsführers gestellt werden. Eine Zusendung des Antrags mit der Post (keine E-Mail, kein Fax) ist nur möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt wurde.

Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigen (z. B. durch Rechtsanwalt oder durch Ehegatte) lässt das Gesetz nicht zu.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Online-Verfahren

Alternativ zu dem oben genannten Verfahren kann der Antrag auch beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden.

Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • aktuell installierte Version der AusweisApp
  • für die Online-Bezahlung: eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder die Teilnahme Ihrer Bank am giropay-Verfahren

Zuständige Dienststelle

Zuständige Dienststelle

Wichtige Hinweise

Für den Fall, dass Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine gewerberechtliche Erlaubnis oder zur Überprüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe benötigen, fordern Sie bitte eine Auskunft „zur Vorlage bei der Behörde“ an. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Selbstverständlich können Sie diese Auskunft dann bei der Genehmigungsbehörde einsehen.

Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00