Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3;5 t

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 5
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 - 4214, 4218
Fax 0821 324-9233
E-Mail transport@augsburg.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Der gewerbliche Güterverkehr ist gemäß § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

  • Es wird eine „nationale Erlaubnis“ benötigt, wenn ausschließlich Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Es wird eine „EU-Lizenz“ benötigt, wenn Transporte sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend im EU-Gebiet durchgeführt werden.

Keine Erlaubnis wird für den Werkverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens benötigt, insbesondere, wenn eigene Güter des Unternehmens, z. B. zum Eigengebrauch, von eigenem Personal befördert wird (vgl. § 1 Abs. 2-4 GüKG)

Der Werkverkehr von Unternehmen ist allerdings beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM ehem. BAG in der Werkverkehrsdatei einzutragen.

Zuständige Dienststelle

Voraussetzungen

Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben müssen:

  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen
  • zuverlässig sein
  • eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen
  • die entsprechende fachliche Eignung besitzen und
  • den Betriebssitz entsprechend in Augsburg haben.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen. Bei weiteren Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Ausländerbehörde zu wenden.
  • Nachweis über das Eigenkapital in Form von Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung (Es sind mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug sowie 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen). Für den Nachweis des Kapitals soll einer der beiden Vordrucke entsprechend verwendet werden.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung - Stadt Augsburg durch das Kämmerei- und Steueramt    bzgl. kommunaler Steuern
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes bzgl. Insolvenzverfahren (bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person (Prüfbescheinigung der IHK)

Bitte beachten Sie auch, dass bei einer fachlichen Eignung, die im Ausland abgelegt wurde weitere Unterlagen, die den entsprechenden Aufenthalt zum Zeitpunkt der Prüfung beigelegt werden müssen. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte vorab bei der IHK Güterverkehr - IHK Schwaben

  • Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis bzgl. des Betriebssitzes
  • Liste mit den gemeldeten Arbeitnehmern
  • Nachweise über jedes einzelne Fahrzeug in Form von Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (im Eigentum) Rahmenmietvertrag sowie Einzelmietvertrag samt Fahrzeugschein (bei Mietverhältnis)
  • Fahrzeugliste mit dem Bestand an Fahrzeugen
  • Gewerbemeldung in Form von An-, Um-, und Abmeldung (Gewerberecht - Stadt Augsburg)
  • Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen: Gesellschaftsvertrag bzw. chronologischer Handelsregisterauszug

Zusätzlich müssen bei juristischen Personen die vorgenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen zusätzlich von jedem Geschäftsführer vorgelegt werden.

Auch bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts müssen zusätzlich zu der GbR von jedem Gesellschafter die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.


Weitere Unterlagen, die von der Behörde direkt im Antragsverfahren angefordert werden:

  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrtbundesamt)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Nachweis des Kapitals dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein!

Kosten

Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand. Durchschnittlich entstehen folgende Kosten   

Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. Lizenz:

Erlaubnis: 350,00 €
Jede Abschrift der Erlaubnis (jeweils für einen LKW): 80,00 €

Lizenz: 350,00 €
Jede weitere beglaubigte Kopie der Lizenz (jeweils für einen LKW): 80,00 €

Weitere Kosten:

Gewerbeanmeldung. 60,00 €
Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung. 40,00 €
Beantragung Führungszeugnis sowie
Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister je 13,00 €

Hinweis: Es kann für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ggf. weitere Gebühren anfallen.

Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen bis zu 3 Monate.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/200

 

Links & Formulare

Güterverkehr - IHK Schwaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung - Stadt Augsburg
Ausländerbehörde
Gewerberecht - Stadt Augsburg
Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr von mehr als 2,5 t bis zu 3,5 t
Antrag
Merkblatt
Fahrzeugliste
Personenliste
Eigenkapitalbescheinigung
Zusatzbescheinigung

Allgemeine Hinweise

Es wird auch eine Genehmigung benötigt, wenn gewerbliche Güterbeförderungen ab 2,5 t bis 3,5 t stattfinden und diese auch grenzüberschreitend sind.
Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr von mehr als 2,5 t bis zu 3,5 t


Für den Fall, dass Sie bereits eine Erlaubnis besitzen und Änderungen anstehen wie:

  • Wechsel des aktuellen Verkehrsleiters
  • Änderung des Betriebssitzes
  • Änderung der Rechtsform des Unternehmens
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer jur. Person
  • Erweiterung des Fuhrparks (weitere LKW, die angezeigt werden sollen)

oder der Verlust der Urkunden bzw. einer der Urkunden melden müssen, so bitten wie Sie sich rechtzeitig vorab mit dem Ordnungsamt abzustimmen und dafür eine E-Mail an die vorgenannte Adresse zu übersenden oder alternativ direkt einen Online-Termin zu vereinbaren.