Mietwagenunternehmen

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 5
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 - 4214, 4218
Fax 0821 324-9233
E-Mail transport@augsburg.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz - PBefG). Zudem ist die Vermittlung von Beförderungsaufträgen erlaubnispflichtig, sofern die Vermittlungsfirma die Vermittlung und Durchführung der Beförderung organisatorisch und vertraglich kontrolliert (§ 1 Abs. 1 a PBefG). Die subjektiven Voraussetzungen ab wann eine Vermittlungsplattform erlaubnispflichtig ist, kann vorab mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.

Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen von maximal 9 Personen einschließlich Fahrer oder Fahrerin.

Die Beförderung durch Mietwagen i. S. d. Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist vom Mietwagengeschäft ohne Fahrer oder Fahrerin abzugrenzen. Mietwagenunternehmen sind im Vergleich zu den Taxen in der Preisbildung frei. Um sich vom Taxi zu unterscheiden, müssen Mietwagenunternehmen grundsätzlich nach Beendigung einer Fahrt jeweils unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Beförderungsaufträge müssen am Betriebssitz eingehen. Das Bereithalten des Mietwagens außerhalb der Betriebsstätte bzw. die Auftragsannahme ist demnach unzulässig.

Zuständige Dienststelle

Erlaubnisvoraussetzungen

Unternehmen, die gewerblichen Personenbeförderungsverkehr betreiben müssen erfüllen:

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
  • fachliche Eignung
  • Betriebssitz in Augsburg

Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass für den jeweiligen Fahrzeugführer eines Taxis eine 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Antragsstellenden ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen. Bei weiteren Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Ausländerbehörde zu wenden.
  • Nachweis über das Eigenkapital in Form von: EigenkapitalbescheinigungZusatzbescheinigung (Es sind mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug sowie 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen)

Für den Nachweis des Kapitals soll einer der beiden Vordrucke entsprechend verwendet werden.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung - Stadt Augsburg durch das Kämmerei- und Steueramt      bzgl. kommunaler Steuern
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes bzgl. Insolvenzverfahren (bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person (Prüfbescheinigung der IHK) Taxi- und Mietwagenverkehr - IHK Schwaben
  • Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis bzgl. des Betriebssitzes
  • Stellplatznachweis für jedes beantrage Fahrzeug
  • Liste mit den gemeldeten Arbeitnehmern
  • Nachweise über jedes einzelne Fahrzeug in Form von:
    - Fahrzeugschein (bitte beachten Sie hierzu auch die jeweilige Eintragung unter Nr. 21 des Fahrzeugscheins)
    - aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
    - Nachweis, dass das Fahrzeug entsprechend den Vorgaben der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) geprüft wurde.
  • Fahrzeugliste mit dem Bestand an Fahrzeugen
  • Gewerbemeldung in Form von An-, Um-, und Abmeldung, Gewerberecht - Stadt Augsburg
  • Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen:
    - Gesellschaftsvertrag bzw.
    - Chronologischer Handelsregisterauszug

Zusätzlich müssen bei juristischen Personen die vorgenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen zusätzlich von jedem Geschäftsführer vorgelegt werden. Auch bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts müssen zusätzlich zu der GbR von jedem Gesellschafter die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.

Weitere Unterlagen, die von der Behörde direkt im Antragsverfahren angefordert werden:

  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrtbundesamt)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Nachweis des Kapitals dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein


Kosten

Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand.
Durchschnittlich entstehen folgende Kosten:

Mietwagenkonzession:

  • 1. Fahrzeug: 200,00 €
  • Jedes weitere Fahrzeug im gleichen Antragsverfahren: 50,00 €

Weitere Kosten:

  • Gewerbeanmeldung: 60,00 €
  • Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung: 40,00 €
     
  • Beantragung Führungszeugnis sowie Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister: je 13,00 €

Hinweis: Es können für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ggf. weitere Gebühren anfallen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen bis zu 3 Monate.

Rechtliche Grundlagen

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Gewerbeordnung (GewO)


Allgemeine Hinweise

Für den Fall, dass Sie bereits eine Erlaubnis besitzen und Änderungen anstehen wie:

  • Änderung des Betriebssitzes
  • Änderung der Rechtsform des Unternehmens
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer jur. Person
  • Dauerhafter Tausch eines Kfz, dass derzeit im Unternehmen zur Personenbeförderung eingesetzt wird

oder der Verlust der Urkunden bzw. einer der Urkunden melden müssen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vorab mit dem Ordnungsamt abzustimmen und dafür eine E-Mail an die vorgenannte Adresse zu übersenden oder alternativ direkt einen Online-Termin zu vereinbaren.