Personenbeförderung Taxi- und Mietwagenunternehmen
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt - Abteilung I Sachgebiet 5 Grottenau 1 86150 Augsburg |
Dienstgebäude An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324 - 4214, 4218 |
Fax | 0821 324-9233 |
transport@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)
Montag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.
Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Hier gelangen Sie zur Online-TerminreservierungTelefonische Servicezeiten
Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert
Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz - PBefG). Zudem ist die Vermittlung von Beförderungsaufträgen erlaubnispflichtig, sofern die Vermittlungsfirma die Vermittlung und Durchführung der Beförderung organisatorisch und vertraglich kontrolliert (§ 1 Abs. 1 a PBefG). Die subjektiven Voraussetzungen ab wann eine Vermittlungsplattform erlaubnispflichtig ist, kann vorab mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
Was ist eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung?
Eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen von maximal 9 Personen einschließlich Fahrer oder Fahrerin.
Für weitere Informationen bitte je nach Themengebiet auf einen der folgenden Links klicken:
- Taxiunternehmen
- Taxifahrer (Personenbeförderungsschein) à zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Mietwagenunternehmen (Fahrten mit Fahrer)
- Mietwagenfahrer (Personenbeförderungsschein) à zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Linienverkehr mit Obussen oder Straßenbahnen grundsätzlich Regierung von Schwaben
Zuständige Dienststelle