Pfandleiher

Adresse & Kontakte

Telefon: 0821 324-4234
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung

 


Beschreibung

Bevor Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ein Pfandleiher gewährt einem Verpfänder ein Gelddarlehen. Zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen nimmt er einen Pfandgegenstand entgegen. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.

Ein Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenen Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhaltene Darlehen an seinen Kunden ab.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung/ Versicherungsnachweis
  • Mittelnachweis (mind. für die ersten 6 Monate müssen genügend Mittel vorhanden sein)
  • Lageplan der Räume
  • In Fällen, in denen eine juristische Person (z.B. GmbH, AG), Antragsteller ist, sind
    • notarieller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung,
    • Handelsregisterauszug,
    zusätzlich vorzulegen.

Kosten

Die Erlaubnisgebühr beträgt zur Zeit 358,00€

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Monate (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen).