Pfandleiher
Adresse & Kontakte
Telefon: | 0821 324-4234 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Terminvereinbarung |
Beschreibung
Bevor Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ein Pfandleiher gewährt einem Verpfänder ein Gelddarlehen. Zur Sicherung des Darlehen nebst Zinsen nimmt er einen Pfandgegenstand entgegen. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.
Ein Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenen Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhaltene Darlehen an seinen Kunden ab.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
- Vollstreckungsgericht
- Insolvenzgericht
- Vollstreckungsportal der Länder (Bildschirmausdruck) www.vollstreckungsportal.de
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung/ Versicherungsnachweis
- Mittelnachweis (mind. für die ersten 6 Monate müssen genügend Mittel vorhanden sein)
- Lageplan der Räume
- In Fällen, in denen eine juristische Person (z.B. GmbH, AG), Antragsteller ist, sind
- notarieller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung,
- Handelsregisterauszug,
Kosten
Die Erlaubnisgebühr beträgt zur Zeit 358,00€
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Monate (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen).
Rechtsgrundlagen