Poker

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 1
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 – 4208, 4206, 4207
Fax 0821 324-9233
E-Mail sicherheit-ordnung@augsburg.de

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)


Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Poker darf als öffentliches Glücksspiel nur in den Spielbanken des Freistaat Bayern gespielt werden. Dennoch ist die Durchführung eines Pokerturniers als anzeigepflichtige Vergnügungsveranstaltung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es darf kein Spieleinsatz geleistet werden.
  • Der oder die Veranstaltende muss die Gewähr dafür bieten, dass er oder sie jeden verdeckten Spieleinsatz (neben den Spielmarken) an den Spieltischen unterbindet.
  • Von den Teilnehmenden darf nur ein Unkostenbeitrag erhoben werden, der zur Deckung der entstandenen Aufwendungen (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.) verwendet wird. In Anlehnung an Nr. 2 der Anlage zu § 5 a SpielV wird der Unkostenbeitrag auf 15 € begrenzt.
  • Der Unkostenbeitrag muss für das gesamte Turnier gelten. Von Spielenden, welche die nächste Turnierrunde erreicht haben, darf für diese kein neuer Beitrag erhoben werden. Unberührt davon gilt ein Turnier, für das man sich qualifizieren muss, als eigenes Turnier, wenn es an einem anderen Ort oder an einem anderen Tag stattfindet.
  • Jeder Gast darf nur einmal an einem Turnier teilnehmen. Um Mehrfachbeteiligungen zu vermeiden, sind die Teilnehmenden listenmäßig zu erfassen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Tischnummer; unzulässig ist das Erfassen von E-Mail-Adressen).
  • Der Unkostenbeitrag darf nicht für die Beschaffung von Gewinnen verwendet werden.
  • Alle Spielenden erhalten eine einheitliche Anzahl von Spieljetons für die Teilnahme am Turnier. Es muss sichergestellt sein, dass zu keinem Zeitpunkt des Turniers Spielmarken nachgekauft werden können. Es darf auch kein Markt für die Spielmarken (z. B. Restjetons von ausscheidenden Spielern) entstehen.
  • Es dürfen ausschließlich von Sponsoren zur Verfügung gestellte Sachpreise ausgelobt werden. Es ist zulässig, darauf hinzuweisen, welche Sponsoren die Preise zur Verfügung gestellt haben. Sponsoring durch Personen oder Firmen, die in Bayern illegale Glücksspiele anbieten oder dafür werben (z. B. Werbung für Internetpoker, Werbung für illegale Sportwetten), ist unzulässig.
  • Alle Teilnehmenden eines Pokerturniers müssen volljährig sein (§ 6 Abs. 2 JuSchG).
  • Gewinner oder Gewinnerinnen eines Turniers sind die Spielenden, die das meiste Spielgeld auf sich vereinigen.
  • Die Anzeige kann formlos per E-Mail bei o. g. Adresse angezeigt werden.

Bitte beachten Sie: Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht eine Woche vor dem Veranstaltungstag, bedarf es für die Durchführung einer Pokerveranstaltung einer kostenpflichtigen Erlaubnis.  

Zuständige Dienststelle

Kosten

Eine Anzeigenbestätigung für eine Pokerveranstaltung ergeht kostenfrei.