Privatkrankenanstalt
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon: | 0821 324-4234 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da | |
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Terminvereinbarung |
Beschreibung
Derjenige, der eine Privatkrankenanstalt betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Falls der Betriebssitz sich in Augsburg befindet, ist die Ordnungsbehörde zuständig.
Privatkrankenanstalten (z.B. Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten, Privatnervenkliniken) sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen. Diese Begriffsbestimmung ist dann gegeben, wenn die Patienten neben ärztlichen und ärztlich überwachten pflegerischen Leistungen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Leiden auch Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen erhalten.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
- Insolvenzgericht
- Vollstreckungsportal der Länder (Bildschirmausdruck) www.vollstreckungsportal.de
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Planunterlagen von der privaten Krankenanstalt (Grundrisse, Geschosspläne, Anzahl der Betten)
Baugenehmigung/Stellungnahme des Bauordnungsamtes - Aufstellung der medizinischen Leistungen, die eine stationäre Heilbehandlung erforderlich machen und die durchgeführt werden
- weitere Unterlagen auf Anfrage im Einzelfall
In Fällen, in denen eine juristische Person (z.B. GmbH, AG), Antragsteller ist, sind zusätzlich vorzulegen:
- notarieller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Handelsregisterauszug
Kosten
Die anfallende Grunderlaubnisgebühr beträgt 1.000,00€ zuzüglich 350,00€ pro Bett.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ca. 1 – 2 Monate.
Rechtsgrundlage