Schaustellung von Personen
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4231,-4232 |
Fax | 00821 324-9233 |
ordnungsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Schaustellung von Personen sind Veranstaltungen in Form von Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht und das sexuelle, erotische oder reine Sensationsinteresse der Zuschauer angesprochen wird.
Veranstalten Sie diese Darbietungen gewerbsmäßig oder stellen Sie Ihre Geschäftsräume hierfür zur Verfügung, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG), benötigt jeder (geschäftsführende) Gesellschafter eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist raum- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn
- der Antragsteller zuverlässig (d.h. z.B. keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und im Führungszeugnis) ist
- die vorgesehenen Darbietungen mit den "guten Sitten" vereinbar sind
- der Veranstaltungsort und die Veranstaltungsräume hinsichtlich der örtlichen Lage und des Verwendungszweckes unter Berücksichtigung der Art der Darbietungen geeignet sind.
Die Beurteilung der vorgenannten Punkte erfolgt durch das Bürgeramt, Ordnungsbehörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Grundriss der für den Auftritt und den Backstagebereich vorgesehenen Flächen und Räume
- Baugenehmigung, soweit für die Räumlichkeiten noch keine Gaststätten- oder Veranstaltungsgenehmigung vorliegt
- Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall
Wir sind für Sie da: | |
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Mo-Mi | 7.30 - 16.30 |
Donnerstag | 7.30 - 17.30 |
Freitag | 7.30 - 12.00 |