Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte)

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4206, 4207,4208
Fax 0821 324-9233
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00

Beschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinnes (Geld- oder Warengewinne) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Behörde dafür die allgemeine gewerberechtliche Erlaubnis (Aufstellerlaubnis) erteilt.

Zusätzlich bedürfen sie für jeden einzelnen Standort, an dem solche Geräte aufgestellt werden sollen, eine Bestätigung der Behörde, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist (Geeignetheitsbestätigung).

Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt. Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in

  • Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden, oder in Beherbergungsbetrieben,
  • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
  • Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.