Spielhallenerlaubnis
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4203,-4207 |
Fax | 0821 324-4218 |
ordnungsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dient, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Pacht- oder Mietvertrag für den Antragsteller
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den letzten Wohnsitz zuständigen Finanzamtes)
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Einträge in das Schuldnerverzeichnis (zu beantragen bei dem Amts-/Vollstreckungsgericht des Wohnortes)
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren
- Raumpläne des Betriebes in zweifacher Ausfertigung DIN A 3 oder DIN A 4
- Aufstellungsplan der Spielgeräte in zweifacher Ausfertigung DIN A 3 oder DIN A 4
- Baugenehmigung
Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person, z.B. GmbH (zu beantragen beim Ort der Handelsregistereintragung)
- Gesellschaftsvertrag und die Satzung der jeweiligen juristischen Person
- Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Kosten
- Natürliche Person: 1.100.- €
- Juristische Person: 1.600.- €
zzgl. Gebühr für Gewerbeanmeldung