Taxi- und Mietwagenkonzessionen
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4214 |
Fax | 0821 324-9233 |
taxigewerbe@augsburg.de |
Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig
( § 2 Abs. 1 PBefG).
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen.
Zuständige Dienststelle
Voraussetzungen
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
- Fachliche Eignung
Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien, bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
- Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV
- Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördezwecke - Belegart 9)
- Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke - Belegart OB)
- Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
- Fahrzeugschein und HU/BO Kraft des eingesetzten Fahrzeuges und Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. Wegstreckenzählers
Zusätzliche Unterlagen für juristische Personen
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftervertrag
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung der Betriebssitzgemeinde
Kosten
Taxi | |
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) | 150,00 € |
Jedes weitere Fahrzeug | 40,00 € |
Mietwagen | |
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) | 150,00 € |
Jedes weitere Fahrzeug | 40,00 € |
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.
Wir sind für Sie da: | |
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Mo-Mi | 7.30 - 16.30 |
Donnerstag | 7.30 - 17.30 |
Freitag | 7.30 - 12.00 |
Wir sind für Sie da: | |
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Mo - Di: | 08.00 - 12.30 |
Do: | 08.00 - 12.30 13.30 - 17.30 |
Fr: | 08.00 - 12.30 |
Mittwochs nur nach Terminvereinbarung.