Taxi- und Mietwagenkonzessionen

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4214
Fax 0821 324-9233
E-Mail taxigewerbe@augsburg.de

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig
( § 2 Abs. 1 PBefG).
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen.

Zuständige Dienststelle

Voraussetzungen

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
  • Fachliche Eignung

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien, bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
  • Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV
  • Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördezwecke - Belegart 9)
  • Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke - Belegart OB)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Fahrzeugschein und HU/BO Kraft des eingesetzten Fahrzeuges und Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. Wegstreckenzählers

Zusätzliche Unterlagen für juristische Personen

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, zu beantragen bei der Gewerbeabteilung der Betriebssitzgemeinde

Kosten

Taxi
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) 150,00 €
Jedes weitere Fahrzeug40,00 €

Mietwagen
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug) 150,00 €
Jedes weitere Fahrzeug 40,00 €

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.

Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00
Wir sind für Sie da:
Mo - Di:08.00 - 12.30
Do:
 
08.00 - 12.30
13.30 - 17.30
Fr:08.00 - 12.30

Mittwochs nur nach Terminvereinbarung.