Versammlungen unter freiem Himmel

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 1
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 – 4206, 4207, 4208
Fax 0821 324-9233
E-Mail versammlungsrecht@augsburg.de

Öffnungszeiten

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Augsburg anzuzeigen. Hierbei werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht einberechnet. Bei der Bekanntgabe handelt es sich um die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.

Es wird eine möglichst frühzeitige Anzeige empfohlen um als veranstaltende Person rechtzeitig Planungssicherheit zu erhalten. Bedenken Sie, dass durch Ihre angezeigte Versammlung im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens eine Vielzahl anderer Fachstellen in die Bearbeitung eingebunden werden. Insbesondere notwendige Verkehrsumleitungen können nur durch eine rechtzeitige Anmeldung umgesetzt werden. Hinsichtlich der Verfahrensdauer sollten auch potentielle Kooperationsgespräche zwischen Veranstaltende und Versammlungsbehörde einkalkuliert werden, um eine sichere Durchführung Ihrer Versammlung gewährleisten zu können.

Häufige Fragen

Wie ist die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel möglich?
Versammlungen können telefonisch, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt der Stadt Augsburg angezeigt werden. Es wird die Verwendung des bereitgestellten Formulars empfohlen, da hier alle zur Bearbeitung notwendigen Angaben abgefragt werden.

Welche Angaben sind bei der Anzeige einer Versammlung mitzuteilen?
Gesetzlich vorgeschrieben sind folgende Mindestangaben:

  • Ort (inkl. Wegführung bei Demonstrationszügen)
  • Beginn und Ende
  • Thema der Versammlung
  • Veranstaltende und Versammlungsleitung mit persönlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsnamen, Anschrift)

Da zur abschließenden Bearbeitung der Versammlung die Angabe weiterer Daten notwendig ist, wird gebeten das bereitgestellte Formular zu verwenden.

Was ist, wenn die Frist von 48 Stunden unterschritten wird?
Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe beim Ordnungsamt oder der Polizei anzuzeigen.

Entwickelt sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter, entfällt die Anzeigepflicht (Spontanversammlung).Außerhalb der Geschäftszeiten des Ordnungsamtes ist die zuständige Polizeiinspektion jeweils zu informieren.

Wie viele Ordner und Ordnerinnen sind notwendig?
Bei einer Kundgebung ist eine Ordnungskraft pro 50 Teilnehmende einzusetzen. Die Anzahl der Ordnungskräfte bei einem Demonstrationszug beträgt 1 pro 25 Teilnehmende. Ab einer Teilnehmendenzahl von 10 ist in jedem Fall mindestens eine Ordnungskraft einzusetzen.

Wie ist das Verfahren nach der eingereichten Versammlungsanzeige?
Das Ordnungsamt wird weitere Fachstellen in den Prozess einbinden und deren Stellungnahmen einholen. Sollte es erforderlich sein, wird das Ordnungsamt Kontakt mit der anmeldenden Person aufnehmen, um die Versammlung gemeinsam in einem Kooperationsgespräch zu erörtern.

Hierfür bitten wir um die Mitteilung einer Telefonnummer und / oder einer E-Mailadresse.