Wachpersonen
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon: | 0821 324 -4228,-4229,-4230 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Beschreibung
Der Bewachungsunternehmer darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die für zuverlässig erklärt wurden und die erforderliche Qualifikation besitzen. Die Wachperson ist vor Beginn der Beschäftigung durch den Bewachungsunternehmer zu melden und darf erst nach der Feststellung der Zuverlässigkeit bzw. Freigabe im Bewacherregister eingesetzt werden.
Seit 01.06.2019 erfolgt die Meldung von Wachpersonal ausschließlich über das Bewacherregister.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes
Zuständig für die Überprüfung von Wachpersonen ist das Ordnungsamt, in welcher die Wachperson ihren Hauptwohnsitz hat. Überprüfungen werden über das Bewacherregister automatisch an die zuständige Behörde übermittelt und von dort bearbeitet.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Zuständig für die Überprüfung von Wachpersonen ist das Ordnungsamt, in welcher die Wachperson ihren Hauptwohnsitz hat.
Überprüfungen werden über das Bewacherregister automatisch an die zuständige Behörde übermittelt und von dort bearbeitet.
Kosten
Für die Überprüfung und Entscheidung über die Zuverlässigkeit von Wachpersonal wird in Augsburg eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € fällig.
Bei der Anforderung von Urteilen/Strafakten haben Sie zusätzlich dazu eine Gebühr von 20,00 € zu entrichten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.