Warenauslagen

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4239,-4240,-4241
Fax 00821 324-9233
E-Mail sondernutzungen@augsburg.de

Öffnungszeiten


Beschreibung

Wenn Sie vor Ihrem Laden eine öffentlichen Fläche für die Aufstellung von Warenauslagen, wie z. B. Kleiderständer, Warenschütten, Warenregale usw. nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist jedoch, dass durch die Warenauslage keine Behinderung von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.

Für die Gestaltung der Warenauslagen sind für den Innenstadtbereich vom Stadtrat Augsburg Gestaltungsrichtlinien beschlossen worden, die für die Ausführung der aufgestellten Gegenstände, Warenständer, Warenschütte usw. Vorgaben enthalten. Sie kann unter folgender Internetseite der Stadt Augsburg eingesehen werden:

http://stadtplanung.augsburg.de/stadtgestaltung/gestaltungsrichtlinie-innenstadt/

Für weitere Details bitten wir Sie, sich mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Ein Plan im Maßstab 1:100 mit folgenden Angaben
    • Lage des Ladens und Länge der Ladenfront
    • Maßangabe für Gehwegbreite, Eingang, ggf. Radwege
    • Situierung der Warenauslage mit Bemaßung (Länge, Breite, Höhe)
    • Kennzeichnung von evtl. Grünflächen, Baumbestand, Verkehrszeichen usw.
  • 1 Foto der vorgesehenen Fläche
  • Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Größe und Lage (Innenstadt/Außenbezirke) der genutzten Fläche (je angefangenen Quadratmeter) und werden auf den Einzelfall bezogen berechnet.