Warenauslagen
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4239,-4240,-4241 |
Fax | 00821 324-9233 |
sondernutzungen@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Wenn Sie vor Ihrem Laden eine öffentlichen Fläche für die Aufstellung von Warenauslagen, wie z. B. Kleiderständer, Warenschütten, Warenregale usw. nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist jedoch, dass durch die Warenauslage keine Behinderung von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.
Für die Gestaltung der Warenauslagen sind für den Innenstadtbereich vom Stadtrat Augsburg Gestaltungsrichtlinien beschlossen worden, die für die Ausführung der aufgestellten Gegenstände, Warenständer, Warenschütte usw. Vorgaben enthalten. Sie kann unter folgender Internetseite der Stadt Augsburg eingesehen werden:
http://stadtplanung.augsburg.de/stadtgestaltung/gestaltungsrichtlinie-innenstadt/
Für weitere Details bitten wir Sie, sich mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Ein Plan im Maßstab 1:100 mit folgenden Angaben
- Lage des Ladens und Länge der Ladenfront
- Maßangabe für Gehwegbreite, Eingang, ggf. Radwege
- Situierung der Warenauslage mit Bemaßung (Länge, Breite, Höhe)
- Kennzeichnung von evtl. Grünflächen, Baumbestand, Verkehrszeichen usw.
- 1 Foto der vorgesehenen Fläche
- Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Größe und Lage (Innenstadt/Außenbezirke) der genutzten Fläche (je angefangenen Quadratmeter) und werden auf den Einzelfall bezogen berechnet.