Wiedergestattung (eines untersagten Gewerbes)

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 4
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 - 4212, - 4213
Fax 0821 324-9233
E-Mail sicherheit-ordnung@augsburg.de

Öffnungszeiten

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert.


Beschreibung

Wurde das selbstständige Ausüben eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt, kann, falls die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres nach Durchführung der Untersagungsverfügung die Wiedergestattung beantragt werden.

Die Wiedergestattung findet keine Anwendung auf erlaubnispflichtige Gewerbe. Für diese ist die jeweilige Dienststelle zu kontaktieren, welche für die Erlaubniserteilung zuständig sind.

Zuständige Dienststelle

Kosten

Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand.
Durchschnittlich entstehen folgende Kosten:

  • Gebühren für die Wiedergestattung        150,- €
  • Zusätzlich ggf. Auslagen