Wiedergestattung (eines untersagten Gewerbes)
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt - Abteilung I Sachgebiet 4 Grottenau 1 86150 Augsburg |
Dienstgebäude An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324 - 4212, - 4213 |
Fax | 0821 324-9233 |
sicherheit-ordnung@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Servicezeiten
Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert.
Beschreibung
Wurde das selbstständige Ausüben eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt, kann, falls die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres nach Durchführung der Untersagungsverfügung die Wiedergestattung beantragt werden.
Die Wiedergestattung findet keine Anwendung auf erlaubnispflichtige Gewerbe. Für diese ist die jeweilige Dienststelle zu kontaktieren, welche für die Erlaubniserteilung zuständig sind.
Zuständige Dienststelle
Formulare
Kosten
Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand.
Durchschnittlich entstehen folgende Kosten:
- Gebühren für die Wiedergestattung 150,- €
- Zusätzlich ggf. Auslagen