Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt.
Die Stadt Augsburg ist verpflichtet, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Whistleblower einzurichten. Nach dem HinSchG können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Regelverstöße können z. B. Verstöße gegen Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen, Äußerungen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen oder andere straf- und bußgeldbewehrte Handlungen sein. Durch die ergriffenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen wird die Vertraulichkeit gewährleistet. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Meldung verwendet und für die gesetzlich zulässige Dauer gespeichert.
Bitte klicken Sie hier um auf das Meldeformular der Stadt Augsburg zu gelangen.
Alternativ können Sie sich auch an folgende externe Meldestelle wenden:
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Telefon: 0228 99 410 6644