Personenstandsunterlagen
Telefon | 0821 324-3 41 62 |
Fax | 0821 324-3 41 99 |
Kontakt zum Stadtarchiv | |
www.stadtarchiv.augsburg.de |
Beschreibung
Nach der Novellierung des Personenstandsrechts vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Augsburg zuständig für die Archivierung der Personenstandsregister.
Grundlage hierfür ist die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs vom 15.12.1993 in der Fassung vom 30.03.2005, die auf dem Bayerischen Archivgesetz vom 22.12.1989 (geändert am 16.12.1999) aufbaut.
Demnach unterstehen ab 01.01.2009 der Zuständigkeit des Stadtarchivs:
alle Heiratsbücher bis 1928
alle Geburtenbücher bis 1898
und alle Sterbebücher bis 1978
In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu.
Zuständige Dienststelle
Benutzung
Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen von Personenstandsunterlagen werden durch die Benutzungsregelungen nach Abschnitt III der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs vom 15.12. 1993 in der Fassung vom 30.03.2005 ersetzt.
Demnach können die im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen als Archivgut benutzt werden, soweit ein "berechtigtes Interesse" an der Benutzung glaubhaft gemacht werden kann und Schutzfristen nicht entgegenstehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem "Merkblatt zur Benutzung der Personenstandsunterlagen".
Unterlagen
Bitte Personalausweis mitbringen!
Kosten
Neben den Gebühren für die Benutzung werden Gebühren für die Beglaubigungen (0,80 € je Seite, Mindestgebühr 5,00 €) und für Kopien erhoben.
Formulare
Weitere Infos/Links
Nähere Informationen auf den Seiten des Stadtarchivs.