Personenstandsunterlagen

Telefon  0821 324-3 41 62
Fax 0821 324-3 41 99
E-Mail Kontakt zum Stadtarchiv
  www.stadtarchiv.augsburg.de

Beschreibung

Nach der Novellierung des Personenstandsrechts vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Augsburg zuständig für die Archivierung der Personenstandsregister.

Grundlage hierfür ist die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs vom 15.12.1993 in der Fassung vom 30.03.2005, die auf dem Bayerischen Archivgesetz vom 22.12.1989 (geändert am 16.12.1999) aufbaut.

Demnach unterstehen ab 01.01.2009 der Zuständigkeit des Stadtarchivs:

alle Heiratsbücher bis 1928
alle Geburtenbücher bis 1898
und alle Sterbebücher bis 1978

In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu.

Zuständige Dienststelle

Benutzung

Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen von Personenstandsunterlagen werden durch die Benutzungsregelungen nach Abschnitt III der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs vom 15.12. 1993 in der Fassung vom 30.03.2005 ersetzt.

Demnach können die im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen als Archivgut benutzt werden, soweit ein "berechtigtes Interesse" an der Benutzung glaubhaft gemacht werden kann und Schutzfristen nicht entgegenstehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem "Merkblatt zur Benutzung der Personenstandsunterlagen".

Unterlagen

Bitte Personalausweis mitbringen!

Kosten

Neben den Gebühren für die Benutzung werden  Gebühren für die Beglaubigungen (0,80 € je Seite, Mindestgebühr 5,00 €) und für Kopien erhoben.

Formulare

Weitere Infos/Links

Nähere Informationen auf den Seiten des Stadtarchivs.