Grundsteuer
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Zum Download: Informationsblatt zur Grundsteuer
Sie haben einen neuen Grundsteuerbescheid der Stadt Augsburg erhalten
Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. Die Stadt Augsburg hat hierauf keinen Einfluss.
Grundlage für die Steuerberechnung ab 2025 ist für die Grundsteuer A der Ertragswert des Betriebs, für die Grundsteuer B die Flächen der Flurstücke sowie der Gebäude. Festgelegt werden diese Berechnungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge) durch das Finanzamt. Bei der Erhebung ist die Stadt Augsburg an die Feststellung des Finanzamtes gebunden.
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher an das zuständige Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat. Bitte nutzen Sie hierfür nach Möglichkeit elster.de
Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Arbeits- und Telefonaufkommens kann es bei allen Dienststellen zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Beschreibung
Bei der Grundsteuer wird das Grundvermögen (Grund und Boden einschl. Gebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) nach seinem Ertrag bzw. Wert besteuert.
Zuständige Dienststelle