Unbedenklichkeitsbescheinigung

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 2a
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Fax 0821 324-9143
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Ihre Ansprechpartner finden Sie unter diesem Link
Verwaltungsgebäude 2, UG

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Unternehmung zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen. Bestehen Steuerrückstände kann keine UBB ausgestellt werden.

Die UBB wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. GewO) benötigt, z.B. für:

  • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
  • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
  • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
  • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.
  • Die Bearbeitungsgebühren sind im Voraus zu bezahlen

Zuständige Dienststelle

Antragstellung und Kosten

Online-Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird per Post zugesandt. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

Bearbeitungsgebühr: 20,00 €. Diese Gebühr ist im Voraus zu bezahlen fällig, auch dann, wenn keine UBB ausgestellt werden kann.

Hinweis: Eine Barzahlung außerhalb der Öffnungszeiten des Kassenschalters ist NICHT möglich.