Unbedenklichkeitsbescheinigung
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 2a 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Fax | 0821 324-9143 |
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Ihre Ansprechpartner finden Sie unter diesem Link | |
Verwaltungsgebäude 2, UG |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Unternehmung zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen. Bestehen Steuerrückstände kann keine UBB ausgestellt werden.
Die UBB wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. GewO) benötigt, z.B. für:
- die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
- die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
- die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
- die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe die Ausgabe einer Reisegewerbekarte
Voraussetzungen
- Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen.
- Die Bearbeitungsgebühren sind im Voraus zu bezahlen
Zuständige Dienststelle
Antragstellung und Kosten
Online-Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird per Post zugesandt. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.
Bearbeitungsgebühr: 20,00 €. Diese Gebühr ist im Voraus zu bezahlen fällig, auch dann, wenn keine UBB ausgestellt werden kann.
Hinweis: Eine Barzahlung außerhalb der Öffnungszeiten des Kassenschalters ist NICHT möglich.