Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Adresse & Kontakte
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Telefon | 0821 324-6585 | |
Fax | 0821 324-6587 | |
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Informationsbüro Stadtplanung Gebäudeteil B, 4. Obergeschoss, Zimmer 441 | ||
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Di: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.
Beschreibung
Soll ein Grundstück im Stadtgebiet Augsburg von seiner Bestimmung für Bahnbetriebszwecke entwidmet werden, hat die Stadt Augsburg im anhänglichen Verfahren die Gelegenheit, sich zum vorliegenden Sachverhalt per Stellungnahme zu äußern. Die Stellungnahme wird im Stadtplanungsamt erstellt.
Zuständige Dienststelle
Weitere Links / Infos
- Was ist eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken?