Grundstücksteilung
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6521 |
Fax | 0821 324-6503 |
zd.stadtplanung@augsburg.de | |
Anna Müller | |
Internet | www.augsburg.de/stadtplanung |
Öffnungszeiten
Mo - Mi: | 08:30 - 16:00 Uhr |
Do: | 08:30 - 17:00 Uhr |
Fr: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung empfehlenswert
Beschreibung
Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.
In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.
Zuständige Dienststelle
Formulare
- Vermessungsantrag (66 KB)
für das zuständige Vermessungsamt wie auch für den Antrag zur Teilungsgenehmigung
Weitere Infos/Links