Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-34608 |
Fax | 0821 324-6503 |
vorkaufsrecht@augsburg.de | |
Victoria Ninger Gebäudeteil B, 4. Obergeschoss, Zimmer 422 | |
Öffnungszeiten
Mo - Mi: | 08:30 - 16:00 Uhr |
Do: | 08:30 - 17:00 Uhr |
Fr: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung empfehlenswert
Beschreibung
Der Stadt Augsburg steht bei einer Grundstücksveräußerung zur Realisierung von öffentlichen Aufgaben und Einrichtungen das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch zu. Ein Erwerber wird erst dann als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, wenn die Stadt eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat. In der Regel beantragt der beurkundende Notar nach Unterzeichnung der Veräußerungsurkunde das so genannte Negativzeugnis.
Antrag für die Ausstellung eines Negativzeugnisses
Nutzen Sie bitte hierfür das bereitgestellte Online-Formular.
Nähere Erläuterungen zum Antrag finden Sie als Anmerkungen im Formular. Die Zusendung der Veräußerungsurkunde ist nicht erforderlich.
Zuständige Dienststelle
Kosten
- Gebührenpflichtig, gestaffelt nach Wert des zu veräußernden Grundstücks
Weitere Infos/Links