Angleichungserklärung
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3858 |
Telefax | 0821 324-3862 |
besondere.beurkundungen@augsburg.de | |
Zimmer 402 im 4. Stock |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
---|---|
Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Sie sind Aussiedler oder durch Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger geworden. Den Namen, den sie führen, haben Sie nach ausländischem Recht erworben. Sie möchten nunmehr
- Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind, ablegen (Beispiel: Vatersname)
- Sie möchten Buchstaben verändern oder ihren Namen eindeutschen (z.B. Ioan -> Johann)
- Die Rechtsordnung, nach der sie Ihren Namen erworben haben, kennt nur Eigennamen (z. B.: Indien, Pakistan, Sri Lanka) oder Namensketten (z.B.: Irak) und sie möchten nun aus ihren Namen Vornamen und Familiennamen bestimmen
Rechtsgrundlage: § 94 BVFG, Art. 47 EGBGB
Zuständige Dienststelle
Vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
- ggf. Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung
- Einbürgerungsurkunde
- für Aussiedler: Registrierschein / Vertriebenenausweis / Spätaussiedlerbescheinigung
Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Unterlagen bzw. Urkunden zu verlangen.
Vorzulegende Unterlagen
Die Namenserklärung für Spätaussiedler auf Grundlage des BVFG sowie die erstmalige Aushändigung einer Bescheinigung sind gebührenfrei. Die Namenserklärung auf Grundlage des Art. 47 EGBGB kostet zwischen 30,- und 60,- EUR, die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung weitere 12,- EUR.