Einbenennung

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-3864 (Familienname des Kindes A - D)
  Zimmer 1.07, 1. Stock
Telefon 0821 324-3866 (Familienname des Kindes E - G)
  Zimmer 1.06, 1. Stock
Telefon 0821 324-3883 (Familienname des Kindes H - L)
  Zimmer 1.06, 1. Stock
Telefon 0821 324-3863 bzw. -3878 (Familienname des Kindes M - Z)
  Zimmer 1.09, 1. Stock
Fax 0821 324-3859
E-Mail geburten@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Beschreibung

Wenn Sie geheiratet haben, in der Ehe einen Ehenamen bestimmt haben und bereits ein Kind haben, das kein gemeinsames Kind der Ehegatten ist, besteht die Möglichkeit, dem Kind den Ehenamen zu erteilen (sogenannte "Einbenennung").
Rechtsgrundlage: § 1618 BGB

Zuständige Dienststelle

Voraussetzungen

  • Das Kind ist noch nicht volljährig und führt den Namen nach deutschem Recht
  • Das Kind wurde in den gemeinsamen Haushalt der Ehegatten aufgenommen
  • Die Ehe wurde bereits geschlossen und es wurde ein Ehename bestimmt.
  • Der andere Elternteil muss der Einbenennung zustimmen, wenn entweder eine gemeinsame Sorge für das Kind besteht oder das Kind den Namen dieses Elternteils führt.

Vorzulegende Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Eheurkunde der Ehegatten
  • Ausweise (Personalausweis / Reisepaß) der Beteiligten
  • ggf. Alleinsorgebescheinigung (Negativbescheinigung des Jugendamtes des Geburtsortes)

 Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Unterlagen bzw. Urkunden zu verlangen.

Zur Erklärung müssen beide Ehegatten gleichzeitig erscheinen. Ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, muss dieser auch beim Standesamt erscheinen.

Kosten

Eine Einbenennung kostet 30,- bis 60,- EUR, die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,- EUR, eine neue Geburtsurkunde kostet je 12,- EUR.

Weitere Infos/Links