Einbenennung
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3864 (Familienname des Kindes A - D) | |
Zimmer 1.07, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3866 (Familienname des Kindes E - G) | |
Zimmer 1.06, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3883 (Familienname des Kindes H - L) | |
Zimmer 1.06, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3863 bzw. -3878 (Familienname des Kindes M - Z) | |
Zimmer 1.09, 1. Stock | ||
Fax | 0821 324-3859 | |
geburten@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Wenn Sie geheiratet haben, in der Ehe einen Ehenamen bestimmt haben und bereits ein Kind haben, das kein gemeinsames Kind der Ehegatten ist, besteht die Möglichkeit, dem Kind den Ehenamen zu erteilen (sogenannte "Einbenennung").
Rechtsgrundlage: § 1618 BGB
Zuständige Dienststelle
Voraussetzungen
- Das Kind ist noch nicht volljährig und führt den Namen nach deutschem Recht
- Das Kind wurde in den gemeinsamen Haushalt der Ehegatten aufgenommen
- Die Ehe wurde bereits geschlossen und es wurde ein Ehename bestimmt.
- Der andere Elternteil muss der Einbenennung zustimmen, wenn entweder eine gemeinsame Sorge für das Kind besteht oder das Kind den Namen dieses Elternteils führt.
Vorzulegende Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde der Ehegatten
- Ausweise (Personalausweis / Reisepaß) der Beteiligten
- ggf. Alleinsorgebescheinigung (Negativbescheinigung des Jugendamtes des Geburtsortes)
Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Unterlagen bzw. Urkunden zu verlangen.
Zur Erklärung müssen beide Ehegatten gleichzeitig erscheinen. Ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, muss dieser auch beim Standesamt erscheinen.
Kosten
Eine Einbenennung kostet 30,- bis 60,- EUR, die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,- EUR, eine neue Geburtsurkunde kostet je 12,- EUR.
Weitere Infos/Links