Studienbeihilfen / Stipendien für Studierende und Schüler

Adresse & Kontakte

Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-4326
Fax 0821 324-4303
E-Mail studienbeihilfe@augsburg.de

 

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Mo, Di, Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Do  14:00 - 16:00 Uhr

Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung

 


Zuständige Dienststelle

Termine für einmalige Studienbeihilfen 2023

01.06.2023 Beginn der Antragsfrist
30.06.2023 Abgabefrist der Anträge
Voraussichtlich Ende November 2023 Versand der Bewilligungsbescheide/Auszahlungen der Stipendien (von Nachfragen bitten wir abzusehen)

Antragsverfahren

Die von der Stadt Augsburg verwalteten Stiftungen reichen jedes Jahr Stipendien an Studierende und Schüler/-innen ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule aus, die unabhängig vom Studienort mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnen. Entscheidend ist somit der Wohnort, nicht der Studienort. Stipendien können bei der Stiftungsverwaltung einmal im Jahr beantragt werden.

Der hierfür erforderliche Antrag liegt in der Regel ab Anfang Juni bei der Stiftungsverwaltung oder bei der Bürgerinfo am Rathausplatz aus. Der Antrag wird auch als Online-Formular hier verfügbar sein.

Die Stifter haben in den Bestimmungen über die Mittelverwendung in der Regel vorgesehen, dass die Studierenden bzw. Schüler bedürftig und würdig sein müssen. Dem Antrag sind deshalb Nachweise über die eigene wirtschaftliche Lage (Einkommensnachweise, ggf. auch die der Eltern) sowie Nachweise über den Studienfortschritt (Noten, Scheine etc.) beizufügen. Ehrenamtliches Engagement beziehungsweise spezielle persönliche Situationen werden zusätzlich gewürdigt. Die hierbei gemachten Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

Abgabe der Anträge

Eine persönliche Abgabe ist leider nicht möglich. Wir bitten die Anträge innerhalb der Frist online oder postalisch einzureichen. Unvollständige Anträge können ohne weitere Nachfrage abgelehnt werden.

Zur Wahrung der Antragsfrist muss der Antrag spätestens am letzten Tag der Antragsfrist (01.06.2022 bis 30.06.2022) bei der Stadt Augsburg eingehen.

Weitere Möglichkeiten...

Fortlaufende Studienbeihilfen für Studierende der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg

Eine Stiftung - die Stiftung Vereinigte Stipendienfonds - fördert außerdem Studierende der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg bevorzugt in besonderen Bedarfslagen, zum Beispiel Alleinerziehende oder Studierende mit Behinderungen. Dazu reicht diese Stiftung Stipendien in Höhe von monatlich 500,- EUR (Stand: 2019) für ein Jahr aus. Bedingung für den Erhalt des Stipendiums ist außerdem, dass die Geförderten innerhalb der zwei Förderungssemester mindestens 120 Stunden gemeinnützige Arbeit bei stiftungseigenen Einrichtungen im Stadtgebiet Augsburg verrichten.

Informationen und Anträge zu diesem Stipendium erhalten Sie von der Universität Augsburg: Stipendienreferat und der Hochschule Augsburg: Finanzierung und Stipendien.

Der Antrag zu diesem Stipendium ist bei der Universität Augsburg bzw. der Hochschule Augsburg zu stellen.