Asbest
Regelverstöße bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestbauteilen sind im Stadtgebiet Augsburg umgehend im Wege der Soforteinstellung zu unterbinden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bauordnungsamt.
Merkblatt AsbestAsbestentsorgung
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-7322 |
Fax | 0821 324-7323 |
umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Überwachung der Asbestentsorgung
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
- Freigesetzte Asbestfasern können beim Einatmen Krebs auslösen. Asbeststaub ist als krebserzeugend eingestuft. Asbest kann z. B. in Dämmaterialien, Blumenkästen, Fassadenplatten, Dachplatten, Lüftungskanälen oder in Nachtspeicheröfen vorkommen.
- Bei Fragen zum Umgang mit Asbest bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstraße 33 d, Tel. (0821) 327 - 01.
- Asbesthaltige Abfälle sind andienungspflichtig und müssen am Ort der Entstehung entsorgt werden, d.h. derartige im Stadtgebiet angefallene Abfälle müssen über die Deponie Nord entsorgt werden.
Weitere Links / Infos
- Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
- Einen Ansprechpartner für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle bei der Deponie Nord erreichen Sie unter Tel. (0821) 70 72 18.