Nachtarbeit (Lärm), Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-7322 |
Fax | 0821 324-7323 |
umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Geräte, die im Anhang der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) aufgeführt sind und in bestimmten geschützten Gebieten, in der Zeit zwischen 20.00 und 7.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen betrieben werden sollen, bedürfen einer AUSNAHMEGENEHMIGUNG.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn ein öffentliches Interesse für den Betrieb des Gerätes während der aufgeführten Zeiten besteht. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann beim Umweltamt gestellt werden. Eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen ist einzuplanen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem nachfolgend aufgeführten Merkblatt.
Zuständige Dienststelle