Pfandpflicht
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-7322 |
Fax | 0821 324-7323 |
umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
- Informationen zur Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen
- Anfragen zur Verpackungsverordnung
- Annahme und Bearbeitung von Beschwerden zum Thema Pfandpflicht
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
- Die Pfandpflicht gilt gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung für sogenannte Einweggetränkeverpackungen mit bestimmten Inhalten wie Bier, Wasser, Erfrischungsgetränken (einschließlich sog. Energy-Drinks und "Diät-Getränke").
- Das Pflichtpfand für Einweggetränkeverpackungen beträgt mindestens 0,25 € pro Verpackung.
- Das Pflichtpfand gilt nicht für Milch, Fruchtsäfte oder Wein und ebenfalls nicht für die sog. ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (Tertra Pak, PE-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel).
- zur Info: Einweggetränkeverpackungen sind Getränkeverpackungen, welche nach Rückgabe nicht wieder befüllt, sondern geschreddert und möglicherweise wieder zu einer Getränkeverpackung oder anderen Kunststoffprodukten recycelt werden. Daneben ist aber auch die thermische Verwertung (Verbrennung) möglich.
Weitere Links / Infos
Weitere Informationen über die Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen und Mehrweggetränkeverpackungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums.