Pfandpflicht

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-7322
Fax 0821 324-7323
E-Mail umweltamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo–Mi:08:30–16:00 Uhr
Do:08:30–17:00 Uhr
Fr:08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

  • Informationen zur Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen
  • Anfragen zur Verpackungsverordnung
  • Annahme und Bearbeitung von Beschwerden zum Thema Pfandpflicht

Zuständige Dienststelle

Wichtige Hinweise

  • Die Pfandpflicht gilt gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung für sogenannte Einweggetränkeverpackungen mit bestimmten Inhalten wie Bier, Wasser, Erfrischungsgetränken (einschließlich sog. Energy-Drinks und "Diät-Getränke").
  • Das Pflichtpfand für Einweggetränkeverpackungen beträgt mindestens 0,25 € pro Verpackung.
  • Das Pflichtpfand gilt nicht für Milch, Fruchtsäfte oder Wein und ebenfalls nicht für die sog. ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (Tertra Pak, PE-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel).
  • zur Info: Einweggetränkeverpackungen sind Getränkeverpackungen, welche nach Rückgabe nicht wieder befüllt, sondern geschreddert und möglicherweise wieder zu einer Getränkeverpackung oder anderen Kunststoffprodukten recycelt werden. Daneben ist aber auch die thermische Verwertung (Verbrennung) möglich.

Weitere Links / Infos

Weitere Informationen über die Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen und Mehrweggetränkeverpackungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums.