Transportgenehmigung nach Abfallrecht
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-7322 |
Fax | 0821 324-7323 |
umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Für das gewerbsmäßige Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen ist eine abfallrechtliche Erlaubnis gemäß § 54 (1) KrWG erforderlich (früher: "Transportgenehmigung"), welche beim Umweltamt unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten "Merkblatt") zu beantragen ist.
Zuständige Dienststelle
Kosten
Für eine Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG fällt eine Gebühr je nach Anzahl der Abfallarten, des Sammelgebietes und der Laufzeit der beantragten Erlaubnis in Höhe von 250.- bis 6.000.- € an.
Formulare
Das Formular für die Beantragung einer entsprechenden Erlaubnis erhalten Sie unter anderem auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter folgendem Link: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/vo_abfall_ueberwachung_anlage3_bf.pdf
Die elektronische Übermittlung ist unter
https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/index möglich.
(Signaturkarte erforderlich!).
Wichtige Hinweise
- Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, deren Zertifikat die Tätigkeit Befördern und/oder Einsammeln für die entsprechenden Abfallschlüssel enthält, benötigen keine Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG; die Tätigkeit ist aber mit dem Formular nach § 53 (1) KrWG beim Umweltamt anzuzeigen.
- Für das Ausfüllen von Unterlagen gemäß Nachweisverordnung ist eine Beförderernummer erforderlich.
- Eine Beförderernummer erhält man zusammen mit einer Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG, auf Antrag beim Umweltamt unter Vorlage eines entsprechenden Entsorgungsfachbetriebszertifikats oder mit der Anzeige gemäß § 53 (1) KrWG für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen.
Weitere Links / Infos
Weitere Angaben zur Transportgenehmigung und die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem