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Nahverkehrsplanung
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Martin Glodde |
Beschreibung
- Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist die Stadt Augsburg Aufgabenträger für den ÖPNV im Stadtgebiet und in dieser Funktion zuständig für die Planung, Organisation und Sicherstellung des Straßenbahn- und Busverkehrs im Stadtgebiet Augsburg (Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG).
- Zu den Aufgaben der Stadt zählt insbesondere, einen Nahverkehrsplan zu erstellen, diesen regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Dabei muss die Nahverkehrsplanung der Stadt eng abgestimmt werden mit den ÖPNV-Planungen der Region bzw. des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) und dem Schienenpersonennahverkehr.
- Im Jahr 2005 haben die Stadt Augsburg, die benachbarten Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg und die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) gemeinsam ein integriertes Gesamtkonzept für die ÖPNV-Bedienung für den AVV-Raum ausgearbeitet.
- In den Monaten April bis Juli 2006 wurden die koordinierten Nahverkehrspläne für den Raum Augsburg von der Stadt Augsburg und den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg beschlossen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Weitere Links / Infos
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