Sicher durch die Nacht: Feiern ohne K.o.

Leider werden – trotz Kontrollen und aufmerksamer Club-Mitarbeitender – vereinzelt Vorfälle mit K.o.-Tropfen gemeldet. Hier erfahrt ihr, wie ihr euch und andere schützt. Und welche Symptome bei K.o.-Tropfen auftreten können.

So schützt ihr euch und andere

  • K.o.-Tropfen werden meist in unbeaufsichtigte Drinks gemischt. Wenn dir etwas auffällt, informiere das Personal und die betroffene Person.
  • Wende dich an Freunde oder ans Personal, wenn dir schlecht oder schwindlig ist.
  • Mit der Person gegenüber stimmt etwas nicht? Frag nach und kümmere dich um sie.
  • Lass die Person nicht allein oder in Begleitung von Fremden nach Hause gehen.

Im Notfall 112

Bei Verdacht und Notfällen, dass dir oder einer Person im Umfeld K.o.-Tropfen verabreicht wurden: Wähle die 112.

Mögliche Hinweise auf K.o.-Tropfen im Getränk

  • Trübe Optik
  • Starker Sprudel
  • Eiswürfel schwimmen nicht oben
  • Salziger oder bitterer Geschmack
  • Veränderte Farbe

Wichtig: Die meisten K.o.-Mittel sind farb-, geruchs- und geschmacklos. Im Zweifel: Getränk besser nicht trinken.


Wie bemerke ich, dass mir K.o.-Tropfen verabreicht wurden?

  • K.o.-Mittel wirken unterschiedlich und abhängig von der Dosierung.
  • Sie verändern deine Wahrnehmung und können deine Bewegungs- und Handlungsfähigkeit einschränken.
  • Auch Schwindel und Übelkeit sind mögliche Symptome.
  • Betroffene wirken oft willenlos und haben Erinnerungslücken.

Feiern ohne K.o.

K.o.-Tropfen zu verabreichen ist nach §224 des Strafgesetzbuchs (StGB) gefährliche Körperverletzung und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Auch der Versuch ist strafbar.