Europawahl am 9. Juni 2024
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland fällt die Wahl in diesem Jahr auf den 9. Juni - informieren Sie sich hier und beim Bürgeramt und gehen Sie wählen, denn jede Stimme zählt!
So hat Augsburg gewählt
FAQs
Wie läuft die Wahl ab?
EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 (!) Jahren sind aufgerufen, zwischen dem 06. und 09. Juni das zehnte Europaparlament zu bestimmen. In Deutschland findet die Wahl am 09. Juni statt. Jede und Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kann ein Listenvorschlag beziehungsweise eine Partei angekreuzt werden. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt. Aus Deutschland ziehen 96 Europaabgeordnete ins Europäische Parlament ein. Weitere Informationen zur Wahl gibt es auch auf der offiziellen Homepage zur Europawahl 2024.
Infos zur Wahl in Augsburg finden Sie hier.
Wer kann in Deutschland wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer bisher nicht im Wahlregister eingetragen war, muss das Formular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis bis spätestens zum 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht haben.
Wer kann gewählt werden?
Die in Deutschland zugelassenen Parteien für die Wahl am 09. Juni finden Sie hier. Darunter befinden sich die bereits im Europaparlament vertretenen Parteien wie auch Kleinstparteien und neu gegründete Gruppierungen.
Gibt es spezielle Parteiprogramme?
Die Parteien und politischen Vereinigungen treten, ähnlich wie bei nationalen und kommunalen Wahlen, mit unterschiedlichen Programmen an.
Warum sollte ich wählen gehen?
Die EU beeinflusst viele Bereiche unseres täglichen Lebens. So werden beispielsweise viele Gesetze, die uns im Alltag betreffen, in Straßburg und Brüssel beschlossen.
Das Europäische Parlament nimmt hierbei, als einzige direkt gewählte Institution, eine besondere Rolle ein. Gemeinsam mit dem Ministerrat entscheidet es über den Großteil der EU-Gesetzgebung sowie über die Verteilung der Gelder im jährlichen Haushaltsplan. Die Abgeordneten in Straßburg und Brüssel wählen zudem den Kommissionspräsidenten oder die Kommissionspräsidentin. Nur wer am 09. Juni wählen geht, gestaltet deshalb die europäische Politik in seinem Interesse mit.
Was die EU für Sie und Ihre Region genau macht finden Sie hier.