Der Behinderten-Beirat wird neu gewählt
Der Behinderten-Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg.
Er setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe für alle ein.
Die Wahl findet am 4. Juni 2025 statt. Wenn Sie eine Behinderung haben, dürfen Sie wählen.
So bestimmen Sie mit, welche Personen Ihre Interessen vertreten.
Sie können auch selbst Mitglied im Behindertenbeirat werden.
Oder vielleicht kennen Sie jemanden, der sich bewerben will.
Volljährige Personen mit Behinderung können sich als Mitglieder im Behindertenbeirat bewerben.
Das ist bis 30. April 2025 möglich.
Wer kann sich aufstellen lassen?
Aufstellen lassen können sich Betroffene, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnen
- eine Behinderung nachweisen können (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes)
Wie kann man sich bewerben?
Füllen Sie das Online-Formular direkt am Computer aus:
Zum Online-Formular
Oder laden Sie das PDF-Formular zum Ausdrucken herunter:
Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular entweder als E-Mail an behindertenbeirat@augsburg.de
Oder schicken Sie es mit der Post an
Behindertenbeirat der Stadt Augsburg
Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Wie lange kann man sich bewerben?
Kandidaten können bis Mittwoch, 30. April 2025, gemeldet werden.
Aus wie vielen Personen besteht der Beirat?
Der neue Beirat setzt sich zusammen aus
- 24 Vertreter/-innen betroffener Augsburger Bürger mit Behinderung
- 10 Vertreter/-innen der in der Behindertenarbeit tätigen Verbände
- 2 Vertreter/-innen im Behindertenbereich tätigen Elterninitiativen
- dem/der Augsburger Behindertenbeauftragten
Was sind die Aufgaben des Beirats?
Der Behindertenbeirat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung in der Stadt Augsburg.
Er setzt sich dafür ein, dass Augsburg barrierefrei wird.
Wie läuft die Wahl ab?
Am 4. Juni 2025 ist die Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Kolpingsaal, Frauentorstraße 29.
Hier stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten noch einmal persönlich vor.
Wählen darf, wer volljährig ist, mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnt und selbst einen Grad der Behinderung hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 24 Stimmen.
Direkt im Anschluss werden die Stimmzettel ausgezählt. Dann werden die neuen Beiratsmitglieder bekanntgegeben.
Wer kann wählen?
Wählen darf den Behindertenbeirat, wer
- volljährig ist und
- den Hauptwohnsitz in Augsburg hat.
- und eine Behinderung nachweisen kann (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes).
Warum ist es wichtig, dass ich mich engagiere?
Es ist wichtig sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Der Beirat berät und unterstützt die Stadtverwaltung und den Stadtrat zu allen wesentlichen Fragen. Der Beirat gibt seine Erfahrungen weiter.