Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Aktuelle Informationen

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zwischen dem 20. Januar und dem 25. Januar verschickt. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, meldet sich bitte beim Wahlamt. Mehr Infos dazu

Wichtig: Die Stimmzettel können erst ab 31. Januar gedruckt werden. Briefwahlunterlagen können daher erst ab der ersten Februarwoche versendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Für Wahlhelfende

Alle Informationen über das Ehrenamt als Wahlhelfer/Wahlhelferin finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten: Für die Bundestagswahl haben sich bereits genug Wahlhelferinnen und -helfer gemeldet.


Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, finden zu ihrer Teilnahme an der Bundestagswahl Informationen unter:
Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Für die Rücksendung der Wahlbriefe bieten viele Auslandsvertretungen die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs mit.
Auflistung der Bundeswahlleiterin, welche Auslandsvertretungen die Nutzung des Kurierwegs anbieten

Umfassende Informationen zum Wahlsystem, zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten: 

Keine Wahlhelfenden mehr gesucht

Vielen Dank für Ihr Interesse am Ehrenamt für Wahlhelfende. Zur Bundestagswahl 2025 haben sich genügend Wahlhelferinnen und -helfer gemeldet. Auch die Warteliste ist bereits voll.

Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 werden wir rechtzeitig einen Aufruf starten.



Wichtige Fragen und Antworten


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnen
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Augsburg am Stichtag 12. Januar 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg eingetragen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer am Stichtag 12. Januar 2025 nicht automatisiert in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg aufgenommen wurde, hat bis 2. Februar 2025 die Möglichkeit, die Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg zu beantragen. Das Formular dazu erhalten Sie direkt bei der Wohnsitzanmeldung in den Bürgerbüros.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen. Diesen Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleitung.


Wer und wie wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Erststimme
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen. 

Zweitstimme
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Weitere Informationen können Sie unter Das Wahlsystem - Die Bundeswahlleiterin einsehen.

Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorgang in leichter Sprache: Bundeszentrale für politische Bildung


Kann ich jetzt schon ohne meine Wahlberechtigung mit Personalausweis meine Briefwahlunterlagen in einem Bürgerbüro abholen und dort direkt abgeben?

  • Briefwahlunterlagen werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte ausgestellt.
     
  • Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen sollten Sie grundsätzlich die Zustellung der Wahlbenachrichtigung abwarten. Mit dieser können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt online beantragen. 
    • Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich bis spätestens 25. Januar 2025.
    • Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgebracht, der mit dem Handy gescannt werden kann.
    • Auf der verlinkten Internetseite müssen Sie nur noch auswählen, ob die Briefwahlunterlagen an die Meldeadresse oder an eine abweichende Versandadresse gesendet werden sollen.
    • Bei längerer Abwesenheit ist die Beantragung aber bereits jetzt im Bürgerbüro Stadtmitte möglich.
       
  • Die Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind.
     
  • Die Stimmzettel können ab dem 31. Januar 2025 gedruckt werden.
     
  • Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird daher im Laufe der ersten Februarwoche erfolgen. Im Bürgerbüro Stadtmitte können diese voraussichtlich ab dem 5. Februar ausgegeben werden.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten oder verloren. Wohin kann ich mich wenden?

Wer bis Samstag, 1. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder seine Benachrichtigung verloren hat, kann eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern.


Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Stimmberechtigte können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

  • Am einfachsten direkt über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Über das Bürgerserviceportal
  • Persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte
    In den Bürgerbüros Haunstetten, Kriegshaber, Lechhausen und Hochzoll ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen nicht möglich.
  • Per Post, Fax oder Mail: Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die
    Stadt Augsburg
    Bürgeramt -Wahlen-
    An der Blauen Kappe 18
    86152 Augsburg

    senden oder an die Fax-Nr. 324-3507 senden oder eingescannt an briefwahl@augsburg.de.senden. 

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis 18. Februar um 18 Uhr möglich.

Wichtig: Bitte stellen Sie sicher, dass der Rücklauf der Briefwahlunterlagen rechtzeitig erfolgt. Am Verwaltungsgebäude an der Blauen Kappe können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden.

Das Wahlamt ist unter der Telefonnummer 0821 324-1950 erreichbar.


Bis wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abgeben?

Werfen Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig ein. Für den Versand innerhalb Deutschlands sollten die Wahlunterlagen spätestens bis zum 20. Februar abgeschickt werden.

Am Verwaltungsgebäude, An der Blauen Kappe 18, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden.


Ich bin am Wahltag oder auch schon zuvor krank. Kann eine Person mit einer Vollmacht Briefwahlunterlagen für mich abholen?

Eine Wählerin bzw. ein Wähler kann eine Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen, zusammen mit einem Original-Ausweisdokument.

Wahlschein-Anträge werden nur bis zum Freitag, 21. Februar, 15 Uhr entgegengenommen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung auch noch bis zum Wahltag 23. Februar, 15 Uhr, möglich. In diesem Fall muss ein ärztliches Attest über die plötzlich auftretende Erkrankung oder ein Einweisungsbeleg in ein Krankenhaus vorgelegt werden.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Stimmberechtigten vorlegen.


Wo finde ich barrierefreie Wahllokale?


Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.


Ergebnisse der Bundestagswahlen seit 1998 in Augsburg

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2021 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2017 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2013 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2009 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2005 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2002 aus der Stadt Augsburg:

Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 1998 aus der Stadt Augsburg: