Onlinezugangsgesetz (OZG)
Auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet die Stadt Augsburg kontinuierlich daran, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dies umfasst sowohl die Möglichkeit der Online-Antragstellung als auch die digitale Authentifizierung, das Einreichen digitaler Nachweise und die Online-Bezahlung (ePayment) bis hin zur digitalen Rückleitung der Behördenentscheidung an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und weitere Institutionen können die verschiedenen Verwaltungsservices damit ortsunabhängig und rund um die Uhr nutzen. Der Weg ins Amt entfällt. Die „klassischen“ Kommunikationsformen (persönlich, mündlich, telefonisch, schriftlich etc.) sind selbstverständlich weiterhin möglich.
In der Stadt Augsburg werden die vom Onlinezugangsgesetz erfassten Verwaltungsleistungen von den verschiedenen Ämtern und Fachbereichen als Online-Dienste umgesetzt und in digitaler Form bereitgestellt. Die strategische und technische Koordination erfolgt durch das Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik.
Alle bereits verfügbaren Augsburger Online-Leistungen finden Sie hier.
Das bayerische Staatsministerium für Digitales hat zu den Online-Leistungen eine interaktive Karte, das Dashboard Digitale Verwaltung, erstellt. Mit wenigen Klicks können Bürgerinnen und Bürger hier nun detaillierte Informationen über den Fortschritt der Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen im Freistaat erhalten.