Landesplanung

Die Landesplanung in Bayern ist eng mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verknüpft. Es ist die Richtschnur für die Entwicklung Bayerns. Städte und Gemeinden müssen die darin aufgeführten Ziele und Grundsätze bei allen Planungen berücksichtigen. Von Zeit zu Zeit ist es notwendig, das LEP ganz oder in Teilen fortzuschreiben. In diesen Verfahren kann die Stadt Augsburg mitwirken und ihre eigenen Belange einbringen.



 

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Verantwortlich für die Landesplanung in Bayern ist die Oberste Landesplanungsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Mit dem LEP hat sie ein fachübergreifendes Zukunftskonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Freistaat an der Hand.

Im LEP ist die Vision Bayern 2035 niedergeschrieben. Diese umfasst:

  • gleichwertige Lebens-und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen
  • attraktive Lebens- und Arbeitsräume in allen Regionen
  • räumlich ausgewogene, polyzentrale Entwicklung
  • vielfältige Regionen, Städte, Dörfer und Landschaften
  • flächendeckend leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
  • Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen
  • nachhaltige und leistungsfähige Energieinfrastruktur
  • maßvolle und effiziente Flächeninanspruchnahme

 

(Teil-)Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm

Geänderte Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Klimakrise oder die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie machen zuweilen es notwendig, das LEP komplett oder in Teilen zu überarbeiten.

Städte und Gemeinden, aber auch Verbände und Bürger können sich dann im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens einbringen. Die dafür notwendigen Unterlagen werden währenddessen von der Obersten Landesplanungsbehörde im Internet bereitgestellt und zusätzlich an deren Dienstsitz ausgelegt. Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Obersten Landesplanungsbehörde ausgewertet.

Letztmals wurde Ende 2021 ein Beteiligungsverfahren in den Themenfeldern

  • für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
  • für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
  • für nachhaltige Mobilität

eingeleitet. Nach zwei Beteiligungsrunden ist das fortgeschriebene LEP am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Die Stellungnahme der Stadt Augsburg zum Entwurf einer Teilfortschreibung des LEP vom 14. Dezember 2020 können Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg abrufen.