Hauptbahnhof

Planfeststellung „Mobilitätsdrehscheibe Augsburg Hauptbahnhof”

Die Planung zum Umbau des Hauptbahnhofs ist das größte und bedeutendste Teilprojekt im Rahmen der Mobilitätsdrehscheibe Augsburg. Ziel der Planung ist, den Straßenbahnverkehr der Stadt Augsburg als Rückgrat und Hauptträger des innerstädtischen ÖPNV mit dem Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn zu verknüpfen.

Der Umbau des Hauptbahnhofs umfasst eine unterirdische Querung des Bahnhofsgebäudes mit einer unterirdischen Straßenbahnhaltestelle. An Stelle der zentralen Bahnsteigunterführung wird eine zusätzliche Verteilerebene in der Mittelachse des Empfangsgebäudes gebaut. Von hier aus wird eine direkte, barrierefreie Verbindung zu den Bahnsteigen und zum Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs entstehen. Des Weiteren ist ein neuer Zugang vom Sebastian-Buchegger-Platz aus zur Verteilerebene von Schienen- und Straßenbahnverkehr vorgesehen.

Für den Ausbau des Regio-Schienen-Takts werden im Rahmen des Umbaus auch die Anzahl der Bahnsteige erweitert. Der zusätzliche Bahnsteig F ist aber auch notwendig, damit während des Tunnelbaus der Fahrbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

Die Stadtwerke Augsburg beantragte mit Schreiben vom 31. August 2010 bei der Regierung von Schwaben die Planfeststellung für das Projekt Mobilitätsdrehscheibe Augsburg Hauptbahnhof. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 13. September bis 12. Oktober 2010 bei der Stadt Augsburg öffentlich aus. Darüber hinaus wurden insgesamt 33 Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Regierung von Schwaben angehört und um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Darunter war unter anderem die Stadt Augsburg.

Im Anhörungsverfahren erhoben insgesamt 15 Bürger, sowie Vertreter von Interessensgemeinschaften und Firmen Einwendungen. Die geltend gemachten Betroffenheiten reichten von der Erreichbarkeit der von dem Vorhaben betroffenen Anwesen bzw. Gewerbebetriebe während der Bauphase, über Befürchtungen bezüglich erhöhten Lärm- und Erschütterungsentwicklung, bis hin zur Wertminderung der eigenen Anwesen. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden neben den baulichen Auswirkungen der Maßnahme im Wesentlichen die naturschutzrechtlich Eingriffe im Bereich der Hangleite entlang der Rosenaustraße, die städtebaulichen Veränderungen in Rosenau- und Halderstraße durch das Vorhaben und die Auswirkungen der Planung auf den Regionalbusverkehr am Bahnhofsvorplatz, den Radverkehr und die verkehrliche Leistungsfähigkeit der im Planungsumgriff gelegenen Verkehrsknoten thematisiert.

Am 9. Mai 2011 wurde ein Erörterungstermin durchgeführt.

Ergänzend zum Erörterungstermin wurden die umfangreichen natur- und artenschutzrechtlichen Betroffenheiten, in einem eigenen Abstimmungstermin am 31. März 2011 bei der Regierung von Schwaben ausführlich erörtert.

Auf Grund der erhobenen Einwendungen und als Ergebnis der Erörterung hat die Stadtwerke Augsburg Planänderungen (Tekturen) mit Antrag vom 20. Mai 2011 in das Verfahren eingebracht. Die Tekturen betrafen im Wesentlichen die Verschiebung der Gleistrasse und die Änderung der Radwegeführung in der Rosenaustraße, die Anpassung der Radien für die Straßenbahngleise im Kreuzungsbereich Rosenau-/Pferseer Straße sowie die mit den angepassten Fahrgeschwindigkeiten der Straßenbahn einhergehenden Veränderungen der Lärmimmissionen in der Rosenau- und Halderstraße. Die Tekturunterlagen lagen in der Zeit vom 6. Juni bis 5. Juli 2011 bei der Stadt Augsburg öffentlich aus.

Ferner gab die Regierung von Schwaben neben den betroffenen Bürgern und Interessensgruppen insgesamt 33 Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit, zu den Planänderungen Stellung zu nehmen. Für die Einwendungen Privater und die Forderungen und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde für den 13. September 2011 ein neuerlicher Erörterungstermin anberaumt.

Am 9. Dezember 2011 wurde das Planfeststellungsverfahren durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben abgeschlossen.

Weitere Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit dem Umbau des Hauptbahnhofs

  • Neubau eines zusätzlichen Bahnsteigs (F) und einer Zugabstellanlage mit Spurplanänderungen und Zusammenhangsmaßnahmen im Hauptbahnhof Augsburg, Neubau eines Abstellgleises und eines elektronischen Stellwerk-Modulgebäudes im Haltepunkt Inningen sowie Neubau einer Kabeltrasse zwischen dem Haltepunkt Augsburg Messe und dem Bahnhof Bobingen (Planfeststellungsbeschluss vom 7. Januar 2015)
  • Neubau der Bahnsteige A bis E, Sanierung der südlichen Personenunterführung und Rückbau der Rampe des Posttunnels im Hauptbahnhof Augsburg (Planfeststellungsbeschluss vom 19. August 2016)