Sheridan-Kaserne
Bebauungsplan Nr. 288 B I, „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, nördlich des Grasigen Weges”
Die Entwicklung der ehemaligen Sheridan-Kaserne ist in den letzten Jahren zügig vorangeschritten. Vor allem die Vermarktung im Bereich der Wohnbauflächen hat dabei die Erwartungen weit übertroffen, während die Entwicklung der gewerblichen Flächen und der Nahversorgung eher schleppend verlief. Nachdem nun bereits nahezu alle Wohnbauflächen im neuen Sheridanpark verkauft werden konnten, besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach hochwertigen Wohngrundstücken. Vor diesem Hintergrund wurde am 25. Juli 2013 vom Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288 B, „Ehemalige Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges” beschlossen.
Das Bebauungskonzept sieht für das Plangebiet östlich des Nestackerweges eine Mischung aus Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbenutzungen vor, die entlang des Nestackerweges durch möglichst riegelartige Baukörper auf den Lärmeintrag der B 17 und des Nestackerweges reagieren. Zur zentralen Grünfläche des Sheridanparks sowie zum Grasiger Weg hin werden kleinteiligere Geschosswohnungsbauten geplant. Im Zentrum des neuen Quartiers ist eine Mischung aus Eigenheimen in unterschiedlichen Typologien (Einzel-, Stadthäuser) vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Quartiers orientiert sich im Wesentlichen an der Erschließungsstruktur des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 288, zumal diese größtenteils bereits umgesetzt.
Zur Auflockerung und Anbindung des neuen Quartiers an den zentralen Grünzug des Sheridanparks sollen neue gebietsbezogene Grünstrukturen mit integrierten Kinderspielplätzen entstehen.
Mit der zusätzlichen Wohnbevölkerung im Sheridanpark ergibt sich auch das Erfordernis eines Ausbaus von sozialen Einrichtungen. Diesem Bedarf wird mit einer Kindertagesstätte südlich der Ernst-Lossa-Straße Rechnung getragen.
Teilung Bebauungsplan Nr. 288 B, „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges”
Da hinsichtlich der künftigen Nutzung des Gebäudes 116 (ehemaliges KZ-Außenlager) noch keine Klarheit besteht, wurde als Ergebnis der zweiten öffenlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 288 B beschlossen, diesen künftig in zwei Teilbereiche zu trennen. Er wurde als Bebauungsplan Nr. 288 B I „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, nördlich des Grasigen Weges” sowie Bebauungsplan Nr. 288 B II „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, südlich des Grasigen Weges” fortgeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 288 B I, der den Bereich des Gebäudes 116 nicht mehr mit umfasst, ist am 1. November 2019 in Kraft getreten.
Gemeinschaftliches Bauen – Grundstücksvergabe nach Konzept
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 288 B I wird derzeit ein sogenanntes Konzeptvergabeverfahren als Modellprojekt erarbeitet, das es dezidiert auch Baugemeinschaften ermöglichen soll, bei der Grundstücksbewerbung zum Zug zu kommen. Einzelheiten können unter https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/wohnen-und-bauen/gemeinschaftliches-bauen in Erfahrung gebracht werden.
Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg