Soziale Stadt „Rechts der Wertach”

Handlungskonzept

Bereits kurz nach der Einführung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt” durch den Bundesgesetzgeber, begann die Stadt Augsburg im Jahr 2000 im Rahmen des Programms mit städtebaulichen Aufwertungen im Stadtteil Oberhausen. Die Erneuerungsmaßnahmen wurden zunächst im Norden des Stadtteils begonnen und ab dem Jahr 2010 in Oberhausen-Mitte fortgeführt. Kurz darauf folgte das Quartier „Rechts der Wertach” als südöstlicher Abschluss Oberhausens am Übergang zur historischen Altstadt.

Vorbereitende Untersuchungen

Aus Mitteln des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt” können Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf gefördert werden. Ein solcher Entwicklungsbedarf muss jedoch erst einmal festgestellt werden. Hierfür beschloss der Stadtrat Ende 2013 für den Bereich „Rechts der Wertach” die Einleitung und Durchführung von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen.

Die Wertachstraße weist funktionale Mängel und eine Tendenz zum „trading-down” auf. Der Einzug immer gleicher Nutzungen, die Herabstufung der Lagequalität durch die Zunahme unerwünschter Nutzungen wie Wettbüros, sowie die sozialen und städtebaulichen Verhältnisse in den angrenzenden Bereichen begründeten die Durchführung vorbereitender Untersuchungen.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden umfangreiche Bestandserhebungen mittels mehrfacher Ortsbegehungen, teilnehmender Beobachtung, Kartierungen, Zielgruppen- und Einzelgesprächen und Auswertungen bereits vorliegender Untersuchungen sowie der Aufbereitung und Analyse sekundärstatistischer Daten durchgeführt.

Ziel war es, aufbauend auf einer Bestandserhebung die vielfältigen Stärken und Potenziale des Viertels herauszustellen und diesen eine differenzierte Aufbereitung vorhandener Schwächen und Defizite gegenüber zu stellen.

Integriertes Handlungskonzept

Als planerische, rechtliche und verfahrenstechnische Grundlage für die Umsetzung von Fördermaßnahmen schloss sich an die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts an.

Im integrierten Handlungskonzept werden zunächst die wesentlichen Leitziele der Entwicklung des Quartiers für die nächsten Jahre beschrieben. Den Leitzielen untergeordnet sind Handlungsfelder, in denen die zur jeweiligen Zielerreichung notwendigen Maßnahmen dargestellt werden. Das Maßnahmenkonzept mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahmen, einer zeitlichen Priorisierung, Darstellung von Finanzierungsoptionen / Fördermöglichkeiten und wichtigen Zuständigkeiten ist in räumliche Schwerpunktbereiche untergliedert.

Folgende Leitziele wurden definiert:

  • Erhalt der Vielfalt des innenstadtnahen Wohnens in weiterentwickelten Nachbarschaften. Die Weiterentwicklung soll behutsam und sozial verträglich vonstattengehen, um eine Verdrängung zu vermeiden.
  • Die Vielfalt der Wertachstraße sollte erhalten und weiterentwickelt werden. Verdrängungsmechanismen oder Tendenzen hin zu einer einseitigen Nutzungsausrichtung in den Erdgeschossen sollte Einhalt geboten werden, positive Entwicklungen unterstützt werden, unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden.
  • Die soziale und kulturelle Vielfalt sowie die Angebotsvielfalt des Quartiers werden als Bereicherung mit Zukunftscharakter angesehen. Es gilt, diesen Zustand zu erhalten und zu stärken. Einer Einfalt räumlicher Strukturen und Funktionen ist entgegenzuwirken.
  • Die städtebauliche Ordnung mit Dichte, Mischung und Öffentlichkeit ist der wichtigste Beitrag für nachhaltigen Verkehr und insbesondere zur dauerhaften Sicherstellung eines hoch effizienten öffentlichen Verkehrssystems. Es sollten bestmögliche Bedingungen für nicht motorisierte Verkehre, öffentliche Verkehre und auch motorisierte Individualverkehre angeboten werden – nicht für die höchste Nachfrage, aber ohne künstliche Restriktionen.
  • Die besonderen Begabungen des Quartiers und seiner Umgebung sollten genutzt werden. Die beiden Fließgewässer sind eine herausragende Besonderheit für das Quartier, die es für die Bewohner besser nutzbar und erlebbar zu machen gilt. Bisher monofunktional verkehrsbetonte Straßen, Plätze und Innenhöfe sollten eine deutliche Aufwertung durch gestalterische Maßnahmen erfahren.
  • Integrationsfördernde Angebote sollen gestärkt und ausgebaut werden.
  • Das Image des Stadtviertels soll durch Maßnahmen aber auch durch eine positive Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden.

Um die übergeordneten Leitziele zu erreichen, werden folgende Handlungsfelder vorgeschlagen:

  • Vernetzung von Fuß- und Radverkehr,
  • punktuelle und städtebauliche Aufwertungen im Straßenraum (an den Hauptverkehrsstraßen des Untersuchungsgebietes),
  • Sanierungsbedarfe mancher Bestandsgebäude,
  • Vorschläge für Ersatz-und Ergänzungsneubauten (an Schlüsselstellen im Quartier),
  • Aufwertung Raumfolge Wolfgangstraße,
  • Neuordnung von Freiflächen (Quartierspark Wertachpark – Entwicklung in Phasen, Öffnung zur Wertach, Quartierspark Senkelbachpark, Aufwertung der südlichen Freiflächen),
  • Wirtschaft und Einzelhandel (mit dem Ziel die vorhandenen Strukturen und die Vielfalt im Viertel zu stabilisieren),
  • verkehrliche Regelungen,
  • Fortführung des Quartiermanagements,
  • Schlüsselprojekte initiieren, unterstützen, begleiten, weiterverfolgen.

Verfahren

Am 28. November 2013 beschloss der Stadtrat für den Bereich „Rechts der Wertach” die Einleitung und Durchführung vorbereitender Untersuchungen sowie die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und der Entwurf des Handlungskonzepts lagen vom 12. Oktober bis einschließlich 13. November 2015 im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Betroffenen war es möglich dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen wurden danach ausgewertet und die Unterlagen überarbeitet. Der Stadtrat hat am 25. Februar 2016 den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen zugestimmt und das endgültige integrierte Handlungskonzept beschlossen. Es bildet nun die Grundlage für das künftige Handeln im Quartier. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren beschlossen.