Zulassung zum Arbeitsmarkt

Die Stadt Augsburg beschäftigt weit über 100.000 Menschen. Knapp 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer kommen aus dem Ausland.

EU-Bürger können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und ihren Beruf ausüben. Wer nicht aus der EU, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommt, benötigt ein Visum zur Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchte. Um arbeiten zu dürfen, muss dies in der Aufenthaltserlaubnis entsprechend vermerkt sein.

Drittstaatsangehörige brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung im Ausland oder im Inland bei einer Ausländerbehörde – und eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zulassungen erteilt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung. Sie ist bundesweit für die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen zuständig oder erteilt den Ausländerbehörden die Zustimmung zum Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige. In Augsburg können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.

Versicherungen, Steuern und Konto

Krankenversicherung, Girokonto, Steuern und Co: Wer in Deutschland arbeitet, muss sozialversichert sein und – ab einer bestimmten Einkommensgrenze – Steuern zahlen. Hier das Wichtigste für Arbeitnehmer in Kürze.

Krankenversicherung: privat oder gesetzlich

Prinzipiell unterscheidet man in Deutschland zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich die Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber. Der Kostenanteil richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und wird von diesem automatisch monatlich abgezogen. Liegt das Einkommen über einer bestimmten Grenze (Beitragsbemessungsgrenze), kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Weiterführende, mehrsprachige Informationen zum Thema Krankenversicherung gibt es unter diesen beiden Links:

https://www.schengenvisainfo.com/europe-health-insurance/germany-health-insurance/
https://www.germany-visa.org/de/versicherung-deutschland/incoming-versicherung/

Sozialversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese bietet wirksamen Schutz vor großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit. Neben der Krankenversicherung gehören auch die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung dazu. Für Arbeitnehmer ist die gesetzliche Sozialversicherung Pflicht. Die Kosten teilen sie sich mit Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Versicherungen

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es in Deutschland viele weitere Versicherungen, die man abschließen kann, aber nicht muss. Gängige Versicherungen sind: 

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kraftfahrzeug (KFZ)-Versicherung

Mehr Infos finden Sie auf dem Verbraucherportal 1A.

Girokonto

Löhne und Gehälter werden in Deutschland direkt auf ein Girokonto überwiesen. Insbesondere wer berufstätig ist, sollte bei einer Bank ein solches Konto einrichten. Tipp: Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Banken über die anfallenden Gebühren für die Einrichtung und Führung eines Girokontos.

Steuern

In Deutschland gibt es verschiedene Steuern. Dazu gehören beispielsweise die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer, die Kirchensteuer oder Hundesteuer. Mehr Informationen zum deutschen Steuersystem gibt es bei der Bundeszentrale für Politische Bildung oder – für an die Kommune entrichtete Steuern – auf der Seite Finanzen.