Das Projekt Schmierflink

Selbst wenn sie manchmal noch so kunstvoll sind, unerlaubt angebrachte Graffiti sind Sachbeschädigung. Deren Entfernung schlägt mit hohen Kosten zu Buche, ganz zum Ärger der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Kommune.

Richtlinie für Förderprojekt „Schmierflink“ erweitert

Ab sofort werden Maßnahmen zur Beseitigung illegaler Graffiti auch an städtischen Gebäuden sowie an Gebäuden von Religionsgemeinschaften finanziell unterstützt. Während betroffene Privateigentümerinnen und -eigentümer seit Juli 2023 im Rahmen des Förderprojekts „Schmierflink“ bei der Stadt Augsburg eine entsprechende finanzielle Förderung beantragen können, ist diese Richtlinie jetzt angepasst und erweitert worden.

Über die Bewilligung der Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Schwerpunktmäßig wird bei der Vergabe die Beseitigung von Hassparolen und verfassungsfeindlichen Symbolen gefördert.

Der Antrag auf Förderung kann online oder per Post eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Antragseingang.

Bitte beachten: Bei denkmalgeschützen Gebäuden ist vor jedem Förderantrag zuerst eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis auf Beseitigung des Graffiti zu stellen. Diese kann bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.

FAQ

Wer kann die Förderung beantragen?

Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für die in ihrem Eigentum stehenden baulichen Anlagen, Erbbauberechtigte von Grundstücken sowie Bevollmächtigte entsprechender Anlagen mit dem Nachweis einer Vertretungsberechtigung. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dann antragsberechtigt, wenn das Eigentum zu über 50 % bei natürlichen Personen liegt.

Wer ist nicht förderberechtigt?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebäude und bauliche Anlagen, die sich

  • im Eigentum der Stadt Augsburg (auch Tochterfirmen),
  • im Eigentum des Bundes oder der Bundesländer und deren Tochterunternehmen,
  • im Eigentum der Deutschen Bahn,
  • im Eigentum von Unternehmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung und Telekommunikation,
  • im Eigentum sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie im Eigentum von juristischen Personen befinden.

Für welche Maßnahmen kann ich die Förderung beantragen?

Die Stadt Augsburg stellt Fördermittel für die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalem Graffiti und anschließende vorbeugende Maßnahmen zu deren Verhinderung an straßenseitigen Außenflächen baulicher Anlagen im Stadtgebiet Augsburg bereit.

Vorbeugende Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind

  • die zugelassenen, handelsüblichen Beschichtungen von Wänden, von deren Oberfläche sich Graffiti leicht und rückstandslos entfernen lassen und bei denen auch die wiederholte Reinigung mit aggressiven Graffitientfernern zu keiner nennenswerten Oberflächenabnutzung führt.
  • die Begrünung mit Kletterpflanzen ggf. in Verbindung mit Rankhilfen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 % der Gesamtkosten für die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalem Graffiti und anschließende vorbeugende Maßnahmen gewährt.

  • Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt 5.000 € pro Grundstück und Jahr.
  • Bei Eigenleistung werden die Materialkosten erstattet, maximal jedoch 500 € pro Grundstück und Jahr.

Wie oft kann ich die Förderung bekommen?

Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt 5.000 € pro Grundstück und Jahr. Bei Eigenleistung werden die Materialkosten erstattet, maximal jedoch 500 € pro Grundstück und Jahr.

Was zählt/versteht man unter Graffiti?

Graffiti im Sinne dieser Richtlinie sind alle mittels Farbe wasserfest aufgebrachten Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Wandflächeneigentümers aufgebracht worden sind.

Antrag ausgefüllt, was jetzt?

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Antrag verbindlich entschieden oder einem förderunschädlichen Vorhabenbeginn ausdrücklich zugestimmt wurde. Der Abschluss der gesamten Maßnahme ist durch Vorlage von Leistungsnachweisen, Fotos sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege, bei Eigenleistungen Rechnungsbelege für Materialkosten zu belegen. Die Belege sind innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Maßnahmen vorzulegen. Der Zuschuss wird nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung ausgezahlt.

Mein Gebäude steht unter Denkmalschutz, was muss ich tun?

Bevor Sie den Förderantrag stellen können, müssen Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Denkmalrechtliche Erlaubnis auf Entfernung des Graffitis stellen, diese bekommen Sie zeitnah und kostenfrei.