Silvester und Feuerwerk in Augsburg

Feuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Außerhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur mit Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erlaubt. Verstöße können geahndet werden. In der Augsburger Innenstadt und in besonders geschützten Bereichen im gesamten Stadtgebiet ist das Böllern auch zum Jahreswechsel verboten.


Keine Raketen und Böller rund um Krankenhäuser

In unmittelbarer Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • besonders brandempfindlichen Gebäuden

ist es aus Sicherheitsgründen immer verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden – auch zum Jahreswechsel!
Das regelt die sogenannte Sprengstoffverordnung.


Feuerwerksverbot in der Augsburger Innenstadt

Zum Jahreswechsel gilt ein generelles Feuerwerksverbot in der Augsburger Innenstadt.

  • Dieses Verbot gilt räumlich im gesamten Bereich zwischen Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee einschließlich der genannten Straßen. Dieser Bereich ist in der Übersichtkarte rot hinterlegt.
  • Nicht nur das Abbrennen von Raketen, Böllern und Co. ist verboten. Wer in der Innenstadt unterwegs ist, darf auch keine pyrotechnischen Gegenstände bei sich tragen.
  • Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Augsburger Innenstadt nicht erlaubt.

Eine Karte mit allen Bereichen, in denen Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet Augsburg verboten ist, ist unter geoportal.augsburg.de zu finden.

Rechtsgrundlage für dieses Verbot ist die Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze. Diese gilt seit 2017.