Silvester und Feuerwerk in Augsburg

Feuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Außerhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur mit Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erlaubt. In der Augsburger Innenstadt und in besonders geschützten Bereichen im gesamten Stadtgebiet ist das Böllern auch zum Jahreswechsel verboten.

Brennt eine Person Feuerwerk in den Verbotszonen oder ohne Genehmigung zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember eines Jahres, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.


Keine Raketen und Böller rund um Krankenhäuser

In unmittelbarer Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • besonders brandempfindlichen Gebäuden

ist es aus Sicherheitsgründen immer verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden – auch zum Jahreswechsel!
Das regelt die sogenannte Sprengstoffverordnung.


Feuerwerksverbot in der Augsburger Innenstadt

Zum Jahreswechsel gilt ein generelles Feuerwerksverbot in der Augsburger Innenstadt.

  • Dieses Verbot gilt räumlich im gesamten Bereich zwischen Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee einschließlich der genannten Straßen. Dieser Bereich ist in der Übersichtkarte rot hinterlegt.
  • Nicht nur das Abbrennen von Raketen, Böllern und Co. ist verboten. Wer in der Innenstadt unterwegs ist, darf auch keine pyrotechnischen Gegenstände bei sich tragen.
  • Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Augsburger Innenstadt nicht erlaubt.

Eine Karte mit allen Bereichen, in denen Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet Augsburg verboten ist, ist unter geoportal.augsburg.de zu finden.

Rechtsgrundlage für dieses Verbot ist die Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze. Diese gilt seit 2017. 


Mehr Tipps zu Silvester

Feuerwerk kann gefährlich sein und birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Sorgen Sie mit diesen Tipps vor und entlasten Sie Feuerwehr und Rettungsdienst.

  • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer. 
  • Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvester-Feuerwerk nutzen.
  • Schließen Sie Fenster und räumen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
  • Brennen Sie das Feuerwerk nur draußen und mit genügend Abstand zu Personen, Fahrzeugen, Bäumen und Häusern ab.
  • Zünden Sie Zündversager nicht erneut an.
  • Wer böllert, ist auch verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper vollständig auskühlen lassen und mit dem Hausmüll entsorgen.
  • Silvester auch für Haustiere gut vorbereiten. Besonders Hunde und Katzen in der Wohnung sichern. Rückzug ermöglichen. Bei weiteren Fragen hilft der Tierarzt oder die Tierärztin weiter.
  • Im Notfall wählen Sie die 112.

Mehr Infos zum Umgang mit Pyrotechnik hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage bam.de zusammengestellt.