Lechhausen: Bürger fragen – die Stadt antwortet
Bauen
„Wo und auf welchem Gebiet ist die Realschule geplant?“
„Wo und auf welchem Gebiet ist die Realschule geplant bei einer geplanten Freigabe durch den Staat? Welche Flächen sind betroffen?“
Antwort des Baureferats:
Konkrete Planungen für die Neuerrichtung einer Realschule im Augsburger Osten existieren noch nicht. Im Rahmen des Stadtteilgesprächs wurden städtische Grundstücke zwischen dem AWO-Sozialzentrum an der Marienbader Straße und der Hans-Böckler-Str. unverbindlich ins Gespräch gebracht. Die Stadtverwaltung ist damit befasst, den Bedarf zu ermitteln und potentielle Schulstandorte auf deren Eignung hin zu überprüfen.
„Haunstetten soll wachsen und entwickelt werden. Schulmäßig, ein neues Bad, Grünflächen und ein modernes Verkehrskonzept. Was davon gibt es in Lechhausen?
„Bad - nur über dem Lech, alt, klein, unattraktiv. Lechhausen hat wie seit langem bekannt und immer wieder erfolglos ins Gespräch gebracht, keine einzige weiterführende Schule. Dabei ist Lechhausen nicht nur der größte Stadtteil von Augsburg mit 35.000 Einwohnern, sondern lebt wohl als einzige "Stadt" in Bayern mit dieser Größe ohne eine solche Schule. Wenn nicht die zum früheren Lechhausen gehörenden Teile Hammerschmiede, Firnhaberau und wenigstens teilweise Hochzoll-Nord extra gerechnet würden, hätte dieses zusammenhängende Gebiet östlich des Lechs ca. 50.000 Einwohner. Das Ergebnis ist ein Unding. [...] Östlich der PH könnte eine Schule eingeplant und das Gebiet für gute Wohnungen genutzt werden.“
„Grünflächen: Das alte Griesle wurde mit der Nordtangente durchschnitten. War wohl nötig. Aber das Freihalten von noch bestehender Grünfläche nördlich dieser Tangente für eine weitere vierspurige Straße, die dann an der Grenze zur Firnhaberau über den Lech und dann durch die Wolfzahnau in Richtung MAN-Bereich führt? Ist das noch nötig? So geht Augsburg nur mit den Lechhausern um. Wo bleibt hier ein zukunftsweisendes Konzept zur Verringerung des Individualverkehrs und großzügiger Fahrradspurplanung? Östlich der PH könnte eine Schule eingeplant und das Gebiet für gute Wohnungen genutzt werden. Zeuna-Gelände, CEMA - dort entstehen nun Wohnanlagen. In der Steinernen Furt gab es eine Baywa. Anstatt das Gelände durch die Stadt oder die WBG aufzukaufen und als Wohngebiet zu entwickeln, entstehen dort nun 37 Handwerkerhöfe. Die zu erwartenden Sprinter werden dann den kürzesten Weg in die Stadt nehmen. Steinerne Furt, Schumacher Str. - aber das macht ja nichts. Draußen im richtigen Industriegebiet wäre Platz und eine Umgehungsstraße gewesen. Aber für Lechhausen ist es genug, wenn wir Arbeitsplätze und Bordelle haben.“
Die Antwort des Bildungs-, des Ordnungs- sowie des Baureferats:
Schule: Die Stadtverwaltung ist bereits damit befasst, den möglichen Bedarf an einer weiterführenden Schule im Augsburger Osten zu prüfen. Hierzu wurden bereits von verschiedenen Stadtratsfraktionen entsprechende Prüfanträge formuliert. Ferner soll ein Schulentwicklungsplan erarbeitet werden, aus dem sich künftige Erweiterungsbedarfe im Schulbereich ableiten lassen. Konkrete Aussagen zur Realisierbarkeit bzw. zum zeitlichen Horizont können noch nicht getroffen werden. Eine Schulneugründung muss letztendlich vom Freistaat Bayern als Schulträger verantwortet werden.
Ebenso kann noch kein Schulstandort definiert werden. Das Areal rund um die ehemalige PH befindet sich nicht in städtischen Eigentum. Möglicherweise kommt weiter nördlich eine Fläche an der Hans-Böckler-Str. in Betracht.
Hallenbad: Die Stadt Augsburg verfügt über vier Hallenbäder. Keines davon enthält ein attraktives Familien- oder Seniorenangebot und keines verfügt über ein 50-Meter-Becken. Dies zu ändern ist Auftrag für das Sportreferat. Aktuell werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten durch Deutschlands renommiertestes Planungsbüro für Bäder entwickelt und auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft. Wenn der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Hallenbäder auf Grundlage dieser Expertise getroffen hat, wird zu entscheiden sein, „ob“ und wenn ja „wo“ ein neues Bad gebaut wird. Der Stadtteil Lechhausen erscheint nach den ersten Prüfungen geeignete Standorte für einen möglichen Neubau aufzuweisen. Die finale Prüfung ist allerdings in 2019/2020 vorzunehmen (Baurecht, Erschließung, Verkehrskonzept, etc.).
Grünflächen: Der Gesamtverkehrsplan von 1978 und auch seine Fortschreibungen (zuletzt 1998) sahen keine Straße von der Nordtangente auf Lechhauser Seite (nördlich der Firnhaberau) über den Lech durch die Wolfzahnau vor. Inwieweit es davor Überlegungen gab, wäre archivarisch zu recherchieren. Auch derzeit gibt es keine solche Überlegungen. Die Wolfzahnau steht unter Schutz und ist für Durchquerungen mit Straßen absolut tabu. Im Gesamtverkehrsplan 1978 wurde eine Straße in Verlängerung der Berliner Alle durch die Wolfzahnau zur Stuttgarter Straße untersucht. Diese wäre verkehrlich sehr sinnvoll. Aus Gründen des Landschaftsschutzes wurde sie jedoch schon damals verworfen. Selbst eine Fahrradverbindung von der Firnhaberau über die Wolfzahnau nach Oberhausen wurde ebenso verworfen.
Die Grünflächen zwischen Hammerschmiede und Firnhaberau werden aus anderen Gründen als Verkehr (Frischluftzufuhr…) freigehalten. Ggf. können Randbereiche auch bebaut werden. Dies ist in Bauleitplanverfahren zu klären.
Baywa-Gelände: Das Gelände wird von einem privaten Investor entwickelt. Die Stadt hätte kein Vorkaufsrecht geltend machen können. Aufgrund seiner Lage zwischen größeren Gewerbebetrieben ist das Gelände für eine Wohnbebauung nicht geeignet
Bordelle: Nachdem der Stadtrat im Juni 2017 einen "Grundsatzbeschluss zur Steuerung von Bordellen, bordellartigen Betrieben und sexbezogenen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet" gefasst hat, sind in Lechhausen kaum mehr neue Bauanträge für entsprechende Nutzungen zu verzeichnen. Verschiedene Anträge in Lechhauser Gewerbegebieten wurden mittels Bauleitplanung und entsprechender Begründung auf Basis des o. g. Grundsatzbeschlusses abgelehnt.
Von einem Bauträger wird eine Wohnbebauung im Bereich zwischen Königsberger Straße, Ostfriedhof und Kurt-Schuhmacher-Straße geplant. Eine verträgliche Erschließung wird untersucht. Eine ausschließliche oder überwiegende Erschließung über die Königsberger Straße wird von der Verkehrsplanung als sehr kritisch gesehen.
Für die Flächennutzung und Baugenehmigung ist letztendlich das Stadtplanungsamt zuständig. Entsprechendes muss natürlich durch den Stadtrat beschlossen werden.
Gelände östlich der PH: Zwischen den Stadtteilen Firnhaberau und Hammerschmiede sehen der Flächennutzungsplan und der Entwurf des Stadtentwicklungskonzepts einen Grünbereich vor. Die Flächen unmittelbar östlich der ehemaligen PH stehen für ein neues Baugebiet also nicht zur Verfügung. Der gegenüberliegende Bereich an der Marienbader Straße (auf Seite der Hammerschmiede) kann aber als neues Baugebiet entwickelt werden. Das Stadtplanungsamt ist bereits in Kontakt mit den Eigentümern.
„Doch für den Platz [vor dem "Schlössle"] scheint der Bauträger nicht zuständig zu sein.
„Der Vorplatz vor „REWE“ ist nach wie vor ein einziger Schandfleck mit hässlichen ungepflegten Rabatten, Fragmenten von Fahrradständern, die zu einem wilden, die Fußgänger behindernden Fahrradabstell(müll-)platz führen, befestigt mit einem Sammelsurium von Bodenbelägen und Provisorien aus Pflaster, Fliesen, Teer und Asphalt, was dann gerne als Zigarettenkippenmüllhalde genutzt wird, die auch kein Mensch je wegkehrt.
Im Gegenteil: Hausmeister oder Reinigungsdienst des Schlössle sehen sich durch diese Schmutzhalde berechtigt, ihren Unrat aus dem Gebäude einfach ein paar Zentimeter von ihrer schönen neuen Bodenplatte, die jetzt deren Eingang ziert, wegzukehren und dort auf dem Gehweg liegen zu lassen! Und in all diesem Chaos fühlen sich natürlich weiterhin die stadtteilbekannten „Alkis“ wohl. Die Sitzbank vor dem Schlössle wurde zwar abgebaut, doch wenn die Herrschaften es sich bequem machen wollen, belegen sie nun stundenlang die Sitzbänke an den Straßenbahnhaltestellen, verschmutzen diese und hinterlassen eklige Reste (verschüttetes Bier, Kotze usw.) am Boden zurück. Was also ist vorgesehen, um auch diese Ecke – also genau gegenüber des geplanten, künftigen „Schmuckstückes“ – ansehnlich und für Fußgänger angenehm und sicher zu gestalten?
Ich wohne gerne in Lechhausen und betone gegenüber all meinen Bekannten und Freunden auch immer die Vorzüge dieses bunten, multikulti und infrastrukturell gut ausgestatteten Viertels. Doch wenn ich einen Gast erwarte und dieser von der Tram kommend über’s Schlössle zu mir in die Kreitmayrstraße kommt, schäme ich mich für dieses Stück Weg..“
Die Antwort des Bau- sowie des Ordnungsreferats:
Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Geschäfts- und Ärztehauses "Schlössle" plant der Investor auch die Aufwertung des Vorbereichs. Die Betoneinbauten (Teile der ehemaligen Fußgängerunterführung), Rabatten und Absperrgeländer sollen beseitigt und ein neuer, durchgängiger Plattenbelag verlegt werden. Ebenso sollen die Fahrradstellplätze neu geordnet und die Beleuchtung verbessert werden.
Bevor diese Baumaßnahme auf der großteils öffentlichen Fläche beginnen kann, muss noch ein Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben gestellt, und die notwendigen Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt aufgenommen werden. Die endgültige bauliche Umsetzung wird somit voraussichtlich in den Jahren 2020/2021erfolgen. Als erster Schritt wurde bereits der Radweg vom Gehweg herunter auf die Fahrbahn verlegt, so dass es keine Konflikte mit den Fußgängern mehr gibt. Weiterhin ist die Streetwork des SKM regelmäßig vor Ort, um alkoholkonsumierende Menschen zu betreuen und für ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum zu sensibilisieren. Zusätzlich sind der Ordnungsdienst und auch die Polizei aktiv, um Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Städte nur so attraktiv sind wie ihre baulichen Strukturen in der Lage sind, alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes einzubeziehen, und dazu gehören auch Menschen, die Drogen und/oder Alkohol konsumieren. Ein Abbau von Sitzgelegenheiten führt in der Regel zu Verlagerungen und dass der Druck auf die übrigen Sitzgelegenheiten steigt. Gerade für viele Menschen mit Suchterkrankungen ist der öffentliche Raum häufig der letzte „Anker“ zu sozialen Kontakten, daher treten sie mit großer Zuverlässigkeit in allen, insbesondere großen Städten bundesweit auf.
Bauliche Strukturen brauchen eine weitsichtige Planung unter Berücksichtigung von Nutzungsvielfalt und aktuellen sowie ortsspezifischen Herausforderungen, hierfür setzt sich die Urbane Konfliktprävention ein.
„Die Schillstraße ist seit Jahren in sehr schlechtem Zustand“
„Die Schillstraße ist seit Jahren in sehr schlechtem Zustand - sowohl im Bus als auch im Privat-Pkw - es ist eine einzige Schüttelstrecke. Sicher nicht gut für die Person wie für den Fuhrpark der Stadt oder der Handwerker. Ich wünsche mir baldige Reparatur.“
Die Antwort des Baureferats:
Bei Straßenbelägen unterscheiden wir fünf Stufen. Stufe 1 entspricht einem Neubaugebiet; Stufe 5 ist der schlechteste Qualitätsstandard. Die Schillstraße hat die Qualitätsstufe 4. Dies bedeutet, dass eine Sanierung in den nächsten 10 Jahren erfolgen soll. Selbstverständlich wird das Tiefbauamt weiterhin die Straßen im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeit verkehrssicher unterhalten.
„In der Neuburger Straße ist der Plattenbelag des Gehwegs eine Buckelpiste"
„In der Neuburger Straße ist der Plattenbelag des Gehwegs zwischen der Einmündung "Hanauer Straße" bis zur Einmündung "Quellenstraße" eine Buckelpiste. Die Wurzeln der Bäume heben die Platten hoch. Gegenüber auf der Nordseite der Straße ist es ähnlich.“
Die Antwort des Baureferats:
Der angesprochene Gehweg ist in einem verkehrssicheren Zustand. Im Bereich der Bäume sind einzelne Wurzelhübe vorhanden, die jedoch ohne Fällung der Bäume nicht beseitigt werden können. Das Tiefbauamt wird die Örtlichkeit weiter beobachten und bei Bedarf lokale Reparaturen durchführen.
„Neue Teerdecke in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße - Nähe Elisabethkirche. Sehr viele Frostaufbrüche jedes Jahr.“
Die Antwort des Baureferats:
Bei Straßenbelägen unterscheiden wir fünf Stufen. Stufe 1 entspricht einem Neubaugebiet; Stufe 5 ist der schlechteste Qualitätsstandard. Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße hat die Qualitätsstufe 4. Dies bedeutet, dass eine Sanierung in den nächsten 10 Jahren erfolgen soll. Selbstverständlich wird das Tiefbauamt weiterhin die Straßen im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeit verkehrssicher unterhalten. Dennoch möchten wir Frostschäden auch kurzfristig beseitigen. Damit dies gelingt, bitten wir um Meldung, wo (Straße, Hausnummer) sich die angesprochenen Löcher genau befinden. Etwaige Schäden können an das Tiefbauamt der Stadt Augsburg (Mail: tiefbauamt@augsburg.de) gemeldet werden.
Industriebau der Firma KUKA sowie Bauarbeiten der Fa. KUKA
Die Antwort des Baureferats:
Die Sperrung des Geh- und Radweges auf der Ostseite der Zugspitzstraße war aufgrund des Umfangs der Baumaßnahmen erforderlich und wurde durch eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung festgelegt. Bebauungsplan Nr. 678 „Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)“: Das Betriebsgelände der Fa. KUKA sowie die nordöstlich angrenzenden Flächen sind seit jeher als Gewerbegebietsflächen anzusehen, in denen Wohnnutzung grundsätzlich planungsrechtlich unzulässig ist. Der neu aufgestellte Bebauungsplan setzt für die KUKA-Flächen gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes wiederum Gewerbegebiet und im Kernbereich Industriegebiet fest.
Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbestandorts des Fa. KUKA AG zu einem hochwertigen Gewerbe- und Technologiezentrum auf der Grundlage des Standortkonzepts 2025. Für das auf dem Campusareal nördlich der Blücherstraße geplante Hochhaus wurde hierzu von der Fa. KUKA AG für die Entwurfsplanung dieses Bauwerkes das international anerkannte Architekturbüro Schneider + Schumacher, Frankfurt am Main, beauftragt.
Auch der Baukunstbeirat hat die Planung und die städtebauliche Situierung positiv beurteilt. Mit dem Verwaltungshochhaus können die bestehenden Container-Arbeitsplätze zahlreicher KUKA-Mitarbeiter umgesiedelt und gesichert werden.
Marode Straßen
Die Antwort des Baureferats:
Bei Straßenbelägen unterscheiden wir fünf Stufen. Stufe 1 entspricht einem Neubaugebiet; Stufe 5 ist der schlechteste Qualitätsstandard. Die Rechte Brandstraße hat die Qualitätsstufe 4. Dies bedeutet, dass eine Sanierung in den nächsten 10 Jahren erfolgen soll. Im Doppelhaushalt der Stadt Augsburg sind je 3 Mio. € für den Straßenunterhalt des gesamten Stadtgebietes eingestellt. Mit diesen Haushaltsmitteln müssen ca. 700 km Straßen und Wege unterhalten werden. Selbstverständlich wird das Tiefbauamt weiterhin die Straßen im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeit verkehrssicher unterhalten.
Zustand der Gehwege und Straßen (z.B. Yorckstr., Blücherstr. vor Augusta-Bank, Fiesenstr., Schillstr., Zusamstr. usw.)
Die Antwort des Baureferats:
Bei Straßenbelägen unterscheiden wir fünf Stufen. Stufe 1 entspricht einem Neubaugebiet; Stufe 5 ist der schlechteste Qualitätsstandard. Die o. g. Straßen haben die Qualitätsstufen 3-4. Dies bedeutet, dass eine Sanierung in den nächsten 10 Jahren erfolgen soll. Selbstverständlich wird das Tiefbauamt weiterhin die Straßen im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeit verkehrssicher unterhalten.
Flößerpark
„Situation Flößerpark und Umgebung.“
„Situation Flößerpark und Umgebung, vor allem, sobald es das Wetter zulässt, wird dieser Bereich zusehends vermüllt. Scherben und Unrat wohin man schaut. Auch lässt die allgemeine Ordnung sehr zu wünschen übrig. Wenn es nicht ein zweiter Elias-Holl-Platz werden soll, muss dringend Prävention und Präsens gemacht und gezeigt werden. Denn in Polizeikreisen ist die Gegend schon mehr als bekannt (Thema Sicherheit und Ordnung).“
Die Antwort des Ordnungsreferats:
Die Flächen werden, vergleichbar mit ähnlichen Flächen, regelmäßig zweimal wöchentlich durch Mitarbeiter des Amtes für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) gereinigt. Ein höherer Reinigungsaufwand kann leider nicht geleitstet werden. Der Flößerpark ist auch für das Ordnungsreferat kein neues Thema. In dem angesprochenen Bereich wurden durch den städtischen Ordnungsdienst im Jahr 2018 insgesamt 99 Kontrollen und im Jahr 2019 bereits 18 Kontrollen durchgeführt. Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße gegen die städtischen Satzungen und Verordnungen festgestellt, wurden entsprechende Verwarnungen ausgesprochen. Letztlich ist dies aber nur dann möglich, wenn die begangenen Verstöße auch tatsächlich durch den Ordnungsdienst wahrgenommen und einer bestimmten Person zugeordnet werden konnten. Die gewünschte dauerhafte Präsenz durch den städtischen Ordnungsdienst ist nicht darstellbar, da dieser eine Vielzahl von Örtlichkeiten innerhalb der Stadt Augsburg zu kontrollieren hat. Deshalb ist die Bestellung von Nacht- bzw. Platzmanagern angedacht, die in Zusammenarbeit mit der Polizei deutlich längere Präsenzzeiten auf den Plätzen an sogenannten Brennpunkten abbilden können.
Die Aufgabe der entsprechend geschulten Mitarbeiter hierbei ist die Sensibilisierung bzw. Ermahnung der vor Ort angetroffenen Personen sowie die - soweit notwendig - schnelle Hinzuziehung von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst. Hochfrequentiert genutzte Orte – wie der Flößerpark – stellen die Stadtgesellschaft, meist abhängig von der Jahreszeit, regelmäßig vor Herausforderungen in puncto Verunreinigungen, Lärmbelästigungen etc.
Als Alternative zum Aufenthalt im Flößerpark wurde vor drei Jahren eine Anlaufstelle mit Gartenprojekt und Tischtennisplatte auf der anderen Uferseite des Lechs geschaffen. Dieser Treffpunkt wird sehr gut angenommen und kann eine gewisse „Entlastung“ im Flößerpark schaffen. Dennoch bleibt es natürlich – glücklicherweise - ein attraktiver Treffpunkt für viele Menschen. Der Ordnungsdienst, die Polizei, aber auch die Streetwork arbeiten hart daran, dass die Aufenthaltsqualität vor Ort weiter zunimmt. Die neu entstehende Gastronomie und die Aufwertungen des Uferbereiches werden ebenfalls zu einer Steigerung der Attraktivität, aber auch der sozialen Kontrolle beitragen.
Parken in der Nähe des Flößerparks
„Ich finde es gut, die neuen Freizeitgestaltungen in Lechhausen, z.B. Flößerpark auch, aber aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens werden die Nebenstraßen in der Nähe Flößerpark die Probleme sowie die Anwohner-Parkmöglichkeiten verschlechtert. All die Menschen werden bestimmt nicht mit dem Fahrrad kommen. Wurden die Parkmöglichkeiten bedacht bei der Gestaltung der Freizeitmöglichkeiten?“
Die Antwort des Baureferats:
Grundsätzlich dient der Flößerpark der Naherholung und ist gut zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch dem ÖPNV zu erreichen. Parkmöglichkeiten sind nur mit einem Eingriff in den Grünbestand entlang der Radetzkystraße möglich. Es wird bereits geprüft, ob hier zusätzlich etwa fünf Stellplätze geschaffen werden können.
Grundstücksvergabe
„Nähere Informationen zu den Bauplätzen Westlich der Wernhüterstraße“
„Vielleicht können Sie zum Stadtteilgespräch Lechhausen nähere Informationen zu den Bauplätzen "Westlich der Wernhüterstraße" mitbringen. Interessant wäre wann geht (endlich) der Verkauf los, wie erfolgt der Verkauf, wieviel wird der qm kosten, im neuestem Plan ist eine Kita vorgesehen, wann rechnet man hier mit dem Betrieb?“
Die Antwort des Bau- und des Sozialreferats:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden zuletzt umfangreiche Erschließungsplanungen vorgenommen. Insbesondere die Niederschlagswasserentwässerung in straßenbegleitenden Muldensystemen erfordert aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers intensive Planungsabstimmungen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Für die Kita bereiten wir bereits ein Interessensbekundungsverfahren für eine 7-gruppige Einrichtung vor. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren ist noch ein Architektenwettbewerb vorgesehen, deshalb rechnen wir damit, dass die Kita nicht vor 2022 fertiggestellt sein wird. Der Verkauf der privaten Grundstücke erfolgt überwiegend durch den Privatinvestor, der auch die Bauleitplanung beauftragt hat. Einige Grundstücksteile bleiben im Eigentum der Stadt Augsburg. Für diese wird das Liegenschaftsamt nach Rechtskraft des Bebauungsplans (evtl. Anfang 2020) den Verkauf abwickeln. In nördlichen Plangebiet sollen Geschosswohnungsbauten der WBG entstehen.
Baugebiet Wernhüterstraße
Die Antwort des Baureferats:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wernhüterstraße wurden zuletzt umfangreiche Erschließungsplanungen vorgenommen. Insbesondere die Niederschlagswasserentwässerung in straßenbegleitenden Muldensystemen erfordert aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers intensive Planungsabstimmungen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Für die Kita sind ein Investorenbewerbungsverfahren sowie ein Architektenwettbewerb vorgesehen. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2021 zu erwarten. Der Verkauf der privaten Grundstücke erfolgt überwiegend durch den Privatinvestor, der auch die Bauleitplanung beauftragt hat. Einige Grundstücksteile bleiben im Eigentum der Stadt Augsburg. Für diese wird das Liegenschaftsamt nach Rechtskraft des Bebauungsplans (evtl. Anfang 2020) den Verkauf abwickeln. In nördlichen Plangebiet sollen Geschosswohnungsbauten der WBG entstehen.
„Vergabe der Bauplätze der Wernhüterstraße.“
„Meine Frage befasst sich mit „Lechhauser“ Bauplätze für „Lechhauser“ Bürger! Konkret geht es mir um die Vergabe der Bauplätze der Wernhüterstraße.“
Die Antwort des Baureferats:
Im Rahmen des Bauplan-Verfahrens wurden zuletzt umfangreiche Erschließungsplanungen vorgenommen. Insbesondere die Niederschlagswasserentwässerung in straßenbegleitenden Muldensystemen erfordert aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers intensive Planungsabstimmungen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Für die Kita sind ein Investorenbewerbungsverfahren sowie ein Architektenwettbewerb vorgesehen. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2021 zu erwarten. Der Verkauf der privaten Grundstücke erfolgt überwiegend durch den Privatinvestor, der auch die Bauleitplanung beauftragt hat. In nördlichen Plangebiet sollen Geschosswohnungsbauten der WBG entstehen. Einige Grundstücksteile bleiben im Eigentum der Stadt Augsburg. Für diese wird das Liegenschaftsamt nach Rechtskraft des Bebauungsplans (evtl. Anfang 2020) den Verkauf abwickeln. Für die Vergabe der Bauplätze zur Errichtung von Ein-bzw. Doppelhaushälften soll die Richtlinie der Stadt Augsburg für die Vergabe und Förderung von stadteigenen Wohnbaugrundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum zur Anwendung kommen. Neben Einkommenskriterien werden somit bei der Vergabe der Baugrundstücke auch soziale und ortsbezogene Kriterien berücksichtigt.
„Wie wird die Vergabe der Grundstücke im Bereich in der Wermhüterstraße ablaufen?"
„Sehr geehrte Frau Weber, ich wohne seit 30 Jahren in Lechhausen und würde gerne hier im Bereich in der Wermhüterstraße eine Baufläche erwerben. Um hier allerdings überhaupt eine Chance gegenüber "Münchner Großverdienern" zu haben, wäre ein lokales Vergabemodell sicher wichtig. Darum meine Frage: Wie wird die Vergabe der Grundstücke ablaufen? Über eine Antwort würde ich mich freuen.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats:
Die etwa 13 ha umfassende Baulücke zwischen der Wernhüterstraße und der Singoldstraße in der St.-Anton-Siedlung in Augsburg-Lechhausen wird primär von einem privaten Investor zu Wohnbauflächen entwickelt. Die Stadt Augsburg erhält an dem zu entwickelnden Areal über ihre Einlageflächen etwa 20 % der Nettobaufläche.
Nach Rechtskraft, voraussichtlich Ende 2019, des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 671 wird die Stadt Augsburg nach derzeitigem Stand insgesamt 15 Grundstücke für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus und 6 Grundstücke für eine Bebauung mit je einer Doppelhaushälfte zum Kauf anbieten können.
Zwei Baufelder sind für den Geschosswohnungsbau vorgesehen, die der Wohnbaugruppe Augsburg für die Errichtung von sozial gefördertem Wohnungsbau zu Verfügung gestellt werden.
Für die Vergabe der Bauplätze zur Errichtung von Ein-bzw. Doppelhaushälften soll die Richtlinie der Stadt Augsburg für die Vergabe und Förderung von stadteigenen Wohnbaugrundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum zur Anwendung kommen.
Neben Einkommenskriterien werden somit bei der Vergabe der Baugrundstücke auch soziale und ortsbezogene Kriterien berücksichtigt.
Die Stadt Augsburg (Liegenschaftsamt; liegenschaftsamt@augsburg.de) nimmt Kontaktdaten der Interessenten für dieses Baugebiet entgegen, um diese bei Bedarf über den Beginn des Bewerbungsverfahrens informieren zu können.
Mülldeponie
„Wenn die Mülldeponie erweitert wird, dann bitte ich um Offenheit, um der Bevölkerung die Ängste zu nehmen.“
Antwort des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb:
Aus heutiger Sicht ist eine Verfüllung im Rahmen der bisherigen technischen Planung bis Ende 2023 möglich. Nach aktuellen Ergebnissen einer durch den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg beauftragten und durch das Bayerische Landesamt für Umwelt beauftragten Bedarfsprognose besteht aber auch über das Jahr 2023 hinaus der Bedarf von Deponien.
Ob und wie die Deponie erweitert wird, prüfen gerade die Städte Augsburg und Gersthofen zusammen mit der Regierung von Schwaben. Insbesondere die Themen Abfallrecht, Naturschutz, Wasserwirtschaft und die Flugsicherung müssen zunächst im Rahmen einer umfassenden Planung untersucht werden. Nach einer dann erfolgenden Abstimmung mit der Regierung von Schwaben wird die Studie bei einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt und gemeinsam ein weiterer Ausbau mit zukünftigen Ablagerungen erörtert werden.
Tarifreform/Nahverkehr
„Tarifreform überdenken, Lechbrücke als 2-Zonengrenze war gut!“
Antwort der Stadtwerke Augsburg
Zum 1.1.2018 trat die Tarifreform des ÖPNV im Augsburger Verkehrsverbund in Kraft. Einvernehmliches Ziel war es, den Tarif an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen und Nachfrageimpulse zu setzen, ohne das Defizit zu erhöhen, um so die Grundlage für eine umweltfreundliche, ausgewogene und finanzierbare Mobilität in Augsburg und in der Region zu schaffen.
Dem Ziel, mehr Stammkunden zu gewinnen, ohne die Einnahmensituation zu verschlechtern, folgte die Strategie, den Preisvorteil von Abo-Zeitkarten gegenüber Monatskarten und dem Bartarif zu steigern. Deshalb stiegen z.T. die Tarife für Gelegenheitsfahrer, die Abos wurden dafür im Verhältnis günstiger.
Die Reduzierung von Ticketarten und die Vereinfachung des Zonensystems sollen Zugangshürden zum ÖPNV abbauen, die Fahrgastzahlen steigern und damit eine Umweltentlastung herbeiführen, da durch Preisanreize im Abo-Segment und niedrigere Zugangshürden zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden. Dies führt zu einer Verkehrsentlastung des Straßenraums und insbesondere zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Die Tarifreform soll somit dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegen zu wirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten.
Seit Einführung der Tarifreform bestehen aber Einwände der Bevölkerung.
Der Stadtrat hat am 24.01.2018 eine Task-Force zur Tarifreform einrichten lassen. Am 17.05.2018 wurden vom Stadtrat für konkrete Einzelmaßnahmen eine Anpassung zur Tarifreform beschlossen. Dies betraf die Wiedereinführung der Wochenkarte im gesamten AVV-Gebiet, die Aufzahlung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 im Stadtgebiet von Augsburg, sowie in vereinzelten Stadtgebieten die Andienung an die jeweiligen Stadtteilzentren (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim und übergangsweise in Hochzoll-Süd bis zur Realisierung des Einzelhandels am Zwölf-Apostel-Platz).
Der Stadtrat hat am 17.05.2018, wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017, die Verwaltung beauftragt eine ausführliche fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur auf einer belastbaren Datenbasis möglich. Diese wiederum lässt nur erheben, nachdem sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert hat. Damit macht eine solche Evaluierung erst nach zwei Jahren nach Inkrafttreten also frühestens in 2020 Sinn.
Im Zuge dieser Evaluierung werden auch die weiteren Anregungen mit geprüft.
„In fünf Stadtteilen wird das Kurzstreckenticket verbessert, leider ohne St. Antons-Siedlung“.
„In fünf Stadtteilen wird das Kurzstreckenticket verbessert, leider ohne St. Antons-Siedlung. Mit einem Streifen können wir keinen Verbrauchermarkt, diverse Ärzte, Apotheker etc. erreichen, auch nicht einmal den Ostfriedhof. Bitte um faire Gleichstellung gegenüber den anderen Stadtteilen. Vielen Dank!“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats:
Zum 1.1.2018 trat die Tarifreform des ÖPNV im Augsburger Verkehrsverbund in Kraft. Einvernehmliches Ziel war es, den Tarif an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen und Nachfrageimpulse zu setzen, ohne das Defizit zu erhöhen, um so die Grundlage für eine umweltfreundliche, ausgewogene und finanzierbare Mobilität in Augsburg und in der Region zu schaffen.
Dem Ziel, mehr Stammkunden zu gewinnen, ohne die Einnahmensituation zu verschlechtern, folgte die Strategie, den Preisvorteil von Abo-Zeitkarten gegenüber Monatskarten und dem Bartarif zu steigern. Deshalb stiegen z.T. die Tarife für Gelegenheitsfahrer, die Abos wurden dafür im Verhältnis günstiger.
Die Reduzierung von Ticketarten und die Vereinfachung des Zonensystems sollen Zugangshürden zum ÖPNV abbauen, die Fahrgastzahlen steigern und damit eine Umweltentlastung herbeiführen, da durch Preisanreize im Abo-Segment und niedrigere Zugangshürden zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden. Dies führt zu einer Verkehrsentlastung des Straßenraums und insbesondere zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Die Tarifreform soll somit dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegen zu wirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten.
Seit Einführung der Tarifreform bestehen aber Einwände der Bevölkerung. Der Stadtrat hat am 24.01.2018 eine Task-Force zur Tarifreform einrichten lassen.
Am 17.05.2018 wurden vom Stadtrat für konkrete Einzelmaßnahmen eine Anpassung zur Tarifreform beschlossen. Dies betraf die Wiedereinführung der Wochenkarte im gesamten AVV-Gebiet, die Aufzahlung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 im Stadtgebiet von Augsburg, sowie in vereinzelten Stadtgebieten die Andienung an die jeweiligen Stadtteilzentren (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim und übergangsweise in Hochzoll-Süd bis zur Realisierung des Einzelhandels am Zwölf-Apostel-Platz). Maßgeblich war bei der Entscheidung, dass von bestimmten Orten aus, das jeweils nächste Nahversorgungs-zentrum mit der Kurzstrecke erreichbar sein muss. Mittels Kurzstrecke (Einstieg plus 4 Haltestellen) kommen die Bewohner der Sankt Anton Siedlung bis zur Haltestelle Zusamstraße (3. Haltestelle). Von dort sind es einige wenige Meter zum Vollsortimenter Kaufland. Darüber hinaus gibt es neben der Buslinie 37 der avg die Regionalbuslinien 210 und 211. Damit ist die Erschließung durch den ÖPNV grundsätzlich gewährleistet.
Der Stadtrat hat am 17.05.2018, wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017, die Verwaltung beauftragt, eine ausführliche fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur auf einer belastbaren Datenbasis möglich. Diese wiederum lässt nur erheben, nachdem sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert hat. Damit macht eine solche Evaluierung erst nach zwei Jahren nach Inkrafttreten also frühestens in 2020 Sinn.
Im Zuge dieser Evaluierung werden auch die weiteren Anregungen mit geprüft werden.
Unabhängig hiervon empfehlen wir Ihnen für regelmäßige Fahrten von der Sankt Anton Siedlung entweder das 9 Uhr-Mobil-Abo für nur 30,- Euro pro Monat (= 1,00 Euro pro Tag), oder, im Falle eines Besitzes eines Smartphones, das E-Ticket bzw. die E-Streifenkarte, die weniger kostet, als die Papierstreifenkarte oder das Einzelticket im Bartarif.
„Fahrt mit den „Öffentlichen“ nach Lechhausen (Haltestelle Schlössle) ist sehr teuer".
„Durch die Tarifumstellung und die Änderung der Fahrstrecke (von der Steinernen Furt über die Antonsiedlung zur Haltestelle Schlössle) ist die Fahrt mit den „Öffentlichen“ nach Lechhausen (Haltestelle Schlössle) sehr teuer geworden. Früher reichte Zone 1 – Preisstufe 1, jetzt ist – durch die geänderte Verkehrsführung – das Kurzstreckenticket nicht ausreichend. Es muss Preisstufe 2 bezahlt werden!“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats und der Stadtwerke Augsburg:
Zum 1.1.2018 trat die Tarifreform des ÖPNV im Augsburger Verkehrsverbund in Kraft. Einvernehmliches Ziel war es, den Tarif an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen und Nachfrageimpulse zu setzen, ohne das finanzielle Defizit zu erhöhen, um so die Grundlage für eine umweltfreundliche, ausgewogene und finanzierbare Mobilität in Augsburg und in der Region zu schaffen.
Dem Ziel, mehr Stammkunden zu gewinnen, ohne die Einnahmensituation zu verschlechtern, folgte die Strategie, den Preisvorteil von Abo-Zeitkarten gegenüber Monatskarten und dem Barzahlertarif zu steigern. Deshalb stiegen z.T. die Tarife für Gelegenheitsfahrer, die Abos wurden dafür im Verhältnis günstiger. Die Reduzierung von Ticketarten und die Vereinfachung des Zonensystems sollen Zugangshürden zum ÖPNV abbauen, die Fahrgastzahlen steigern und damit eine Umweltentlastung herbeiführen, da durch Preisanreize im Abo-Segment und niedrigere Zugangshürden zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden. Dies führt zu einer Verkehrsentlastung des Straßenraums und insbesondere zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Die Tarifreform soll somit dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegen zu wirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten.
Seit Einführung der Tarifreform bestehen aber Einwände der Bevölkerung. Der Stadtrat hat am 24.01.2018 eine Task-Force zur Tarifreform einrichten lassen. Am 17.05.2018 wurden vom Stadtrat für konkrete Einzelmaßnahmen eine Anpassung zur Tarifreform beschlossen. Dies betraf die Wiedereinführung der Wochenkarte im gesamten AVV-Gebiet, die Aufzahlung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 im Stadtgebiet von Augsburg, sowie in vereinzelten Stadtgebieten die Anbindung an die jeweiligen Stadtteilzentren (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim und übergangsweise in Hochzoll-Süd bis zur Realisierung des Einzelhandels am Zwölf-Apostel-Platz). Maßgeblich war bei der Entscheidung, dass von bestimmten Orten aus, das jeweils nächste Nahversorgungszentrum mit der Kurzstrecke erreichbar sein muss. Mittels Kurzstrecke (Einstieg plus 4 Haltestellen) kommen die Bewohner der Sankt Anton Siedlung bis zur Haltestelle Zusamstraße (3. Haltestelle). Von dort sind es einige wenige Meter zum Vollsortimenter Kaufland. Darüber hinaus gibt es neben der Buslinie 37 der avg die Regionalbuslinien 210 und 211. Damit ist die Erschließung durch den ÖPNV grundsätzlich gewährleistet.
Ferner gibt es in der Steinernen Furt einen Supermarkt (Aldi). Damit ist dort die Nahversorgung ausreichend. Eine Erweiterung der Kurzstrecke ist nicht mehr gerechtfertigt. Der Stadtrat hat am 17.05.2018, wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017, die Verwaltung beauftragt, eine ausführliche fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur auf einer belastbaren Datenbasis möglich. Diese wiederum lässt nur erheben, nachdem sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert hat. Damit macht eine solche Evaluierung erst nach zwei Jahren nach Inkrafttreten also frühestens in 2020 Sinn.
Im Zuge dieser Evaluierung werden auch die weiteren Anregungen mit geprüft werden. Wir müssen Sie also noch um etwas Geduld bitten.
Preisgünstiger ÖPNV
Die Antwort des Wirtschaftsreferats und der Stadtwerke Augsburg:
Der ÖPNV im Stadtgebiet von Augsburg ist bereits äußerst attraktiv und im Bundesvergleich auch preiswert. Das 365 Euro Jahresticket gibt es bereits in Form des 9-Uhr-Mobil-Abo, für das man nur 30,- Euro im Monat bezahlt. Daneben gibt es für Unternehmen mit mehr als 50 Abonnenten des ÖPNV’s attraktive Firmenabos.
Ferner empfiehlt sich für Barzahler die E-Streifenkarte und das E-Ticket, die mit weiteren Vergünstigungen im Vergleich zur Fahrkarte am Automaten oder beim Straßenbahnfahrer aufwarten.
Ziel der Tarifreform war es, Anreize zu setzen, Kunden für ein Abonnement zu gewinnen. Dies dient insbesondere der Kundenbindung. Zeitgleich sollte mehr Transparenz in der Tarifstruktur geschaffen werden. Die Zahlen bestätigen, dass mit der Tarifreform die formulierten Ziele erreicht werden können. Nichtsdestotrotz wurde von den Gesellschaftern des AVV beschlossen, dass im Jahr 2020 eine Evaluierung der Tarifreform erfolgt, um weitere Erkenntnisse daraus zu gewinnen und weitere Steuerungsmaßnahmen durchzuführen.
Zur Tarifanpassung lässt sich abschließend feststellen, dass die Fahrpreise nur einmal im Jahr angehoben werden. Dieser Vorgang erfolgt nach einem festgelegten Prozedere und richtet sich streng nach den Preissteigerungen der Input-Faktoren für den ÖPNV.
Beim Nutzen-Kosten-Vergleich hinsichtlich eines Pkw zum ÖPNV sind natürlich nicht nur die reinen Parkgebühren anzusetzen, sondern vielmehr auch der im Stadtverkehr erhöhte Spritverbrauch, sowie der im Stadtverkehr erhöhte Verschleiß an Fahrzeugteilen.
Parken/Verkehr
„Das Problem ist die Parksituation in der Hardenbergstraße..."
„Das Problem ist die Parksituation in der Hardenbergstraße. Es wird auf beiden Seiten geparkt und oft so, dass mit dem Auto kein Durchkommen ist. Auch die Feuerwehr ist schon stecken geblieben. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern wird mit Sprinter-Autos auf dem Fußweg geparkt, so dass Fußgänger notgedrungen auf die Straße ausweichen müssen. Ist es nicht möglich, auf einer Seite (ungerade Hausnummern) ein absolutes Halteverbot zu erlassen. Wenn nicht von der Verkehrsüberwachung kontrolliert wird und Strafzettel verteilt, funktioniert es für ein paar Tage und dann ist alles wieder beim alten.“
Die Antwort des Ordnungsreferats:
Das Gehwegparken wird in der Hardenbergstraße regelmäßig überwacht und geahndet. Das beidseitige Parken und somit Verursachen einer Engstelle kann in den allermeisten Fällen nicht geahndet werden, da es dem Verkehrsüberwachungsdienst unmöglich ist festzustellen, welches Fahrzeug als zweites dort geparkt und somit die Engstelle verursacht bzw. den Verkehrsverstoß begangen hat. Es müssten somit beide Fahrzeuge verwarnt werden. Nach allgemeiner Rechtsauffassung wären diese Verwarnungen aber willkürlich und rechtlich nicht haltbar, da wie bereits oben beschrieben der Nachweis, welches Fahrzeug später dort geparkt hat, in den wenigsten Fällen geführt werden kann.
Die Anregung bezüglich der Einrichtung eines einseitigen Haltverbots wurde zur Prüfung an die Abteilung Straßenverkehr des städtischen Tiefbauamtes weitergeleitet.
Parken auf Geh- und Radweg in der Stätzlinger Straße 84
„Die Kunden der Firma AV Lechhausen, (Autoverwertung Lechhausen GmbH), Stätzlinger Straße 84, parken grundsätzlich auf dem Gehweg,- und Fahrradweg, um diverse Ersatzteile abzuholen. Fußgänger sind teilweise gezwungen auf die Straße auszuweichen. Mit einem Kinderwagen, oder Fahrrad kommt man nicht durch.“
Die Antwort des Ordnungsreferats:
Der Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst (VÜD) ist auch im Stadtteil Lechhausen präsent. Aufgrund dieser Mitteilung wird der VÜD im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Ressourcen in nächster Zeit verstärkt in diesem Bereich kontrollieren und Falschparker entsprechend verwarnen.
„Parken im Halteverbot Quellenstraße.."
„Parken im Halteverbot Quellenstraße: Hier stehen regelmäßig Autos, Sprinter im Halteverbot auf Feuerwehrzufahrten. Auch parken viele Auswärtige den ganzen Tag und nehmen den Anwohnern die Parkplätze weg.“
Die Antwort des Baureferats:
Verbotswidriges Parken kann nur von der Polizei und dem Verkehrsüberwachungsdienst geahndet werden. Die Quellenstraße ist eine öffentlich gewidmete Straße, die von der Allgemeinheit (Anwohnern und Nichtanwohnern) unter Beachtung der Verkehrsregeln genutzt werden kann. Es gibt keine rechtliche Handhabe, Firmenfahrzeugen dort das Parken mittels Satzung zu verbieten, so dass nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden können.
„Bitte die Radwege zwischen Parkplatz und Fußweg verlegen“
„Bitte die Radwege zwischen Parkplatz und Fußweg verlegen. Die jetzigen Radwege sind lebensgefährlich. Ständig stehen Autos darauf, so dass man auf die Straße ausweichen muss. Autos parken aus und ein, auch rückwärts! Lieferwagen blockieren den Weg. Wenn der Radweg an den Fußweg grenzt, ist das viel sinnvoller und sicherer. Skateplatz / Bolzplatz i. d. Nähe vom Schlößle für Kinder.“
Die Antwort des Bau- sowie des Sportreferats:
Radwege zwischen Parkplätzen und Fußweg sind aus Sicht der Verkehrsplanung möglichst zu vermeiden, da sie ein zu hohes Gefahrenpotenzial bergen. Insbesondere an Einmündungen und Grundstückszufahrten sind hinter geparkten Fahrzeugen herannahende Radfahrende erst sehr spät oder zu spät zu erkennen, so dass es bei derartigen Radwegeführungen vermehrt zu Unfällen kommt. Hinzu kommt, dass bei sich plötzlich in den Radweg hinein öffnenden Fahrzeugtüren zwischen Fahrzeug und Gehweg oft keine Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Deshalb sehen wir - wo immer möglich - davon ab.
Ein Skateplatz besteht seit September 2018 in der Schackstraße in Kooperation zwischen dem Sportreferat, dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen sowie dem Stadtjugendring. Die dortige Pumptrack-Anlage wird sehr gut angenommen. In diesem Jahr machen sich die genannten Akteure auf den Weg, in der Grünanlage „Am Griesle“ gegenüber der VS Birkenau einen Mehrgenerationen-Park zu entwickeln. Dabei wird sicherlich auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Rollsportanlage mitdiskutiert werden. Der Planungsprozess wird im Herbst 2019 starten. Die Ankündigungen werden auf der Homepage der Stadt Augsburg zu finden sein.
Ampelschaltung und Erweiterung Umweltpark Augsburg
„Ampelschaltung für Fußgängerüberquerung Meraner Straße Sportplatz DJK zu Siebenbrunnbach Radweg. Die Ampel schaltet ewig langsam. Und Gefahr, dass das Kfz sie nicht mehr wahrnehmen.“
„Industriegebiet Siebenbrunnbach. Mitgestaltung und Mitspracheplanung. Wie sieht unsere Zukunft aus? Idee: Wohnen + Leben + Arbeiten. Realschule / Schwimmbad / Jugendtreff. Erweiterung Umweltpark Augsburg statt wieder "leere Flächen" für Industrie.“
Die Antwort des Baureferats:
Die Signalanlage ist in die Koordinierung der Meraner Str. eingebunden. Die Anlage kann den Verkehrsfluss (Koordinierung der Welle) nur in einem bestimmten Zeitfenster unterbrechen, da wechselseitige Abhängigkeiten bestehen. Wir bitten dafür um Verständnis. Der Beschluss über die Rahmenplanung Derchinger Straße wurde am 28.06.2018 im Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt, jedoch bis auf Weiteres zurückgestellt. Ursprüngliche Zielsetzung der Planung ist die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbestandorts als Erweiterungspotential für den Augsburg Umweltpark mit Versorgungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, Freiflächen mit ökologischen Funktionen sowie zur Grünvernetzung im Augsburger Osten. Aktuell werden Überlegungen angestellt, das Nutzungsspektrum zu erweitern. Dabei werden auch die von Ihnen angeregten Nutzungen geprüft. Im Rahmen einer nachfolgenden Bauleitplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit selbstverständlich vorgesehen.
Abgas und Feinstaub in der Kurt-Schumacher-Straße
„Bei der Kurt-Schumacher-Straße sind 4 Inseln mit 3m Breite eingebaut mit Längen bis zu 25 Metern. Nachdem hier auf der ganzen Länge Häuser gebaut wurden, stehen auch viele Autos auf der Straße und verlängern die Inseln noch. Es gibt hier viel Stopp and go Verkehr. Das bedeutet mehr Abgas und mehr Feinstaub. Ich bin dafür, dass die 4 Inseln entfernt werden. Tempo 30 kann bestehen bleiben. Durchfahrt für Lkw sollte durch Schilder verhindert werden.“
Die Antwort des Baureferats:
Die Inseln sind notwendig, um die Kraftfahrer zu angemessener Geschwindigkeit anzuhalten. Rechtlich wären die 30 km/h Schilder bei durchgehender Fahrbahn unzulässig, d. h. es würde 50 km/h gelten, da die Straße dann den Charakter einer Hauptverkehrsstraße hätte. Von den Bewohnern kommen derzeit schon Forderungen nach weiteren solchen Maßnahmen. Besser wären hier Mittelinseln gewesen, dies war aber nicht möglich, da dann weniger Häuser Platz gefunden hätten. Insofern ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 ohne Mittelinseln rechtlich nicht möglich.
Verkehr aus der Kurt-Schumacher-Straße rausnehmen
„Wir sind Anwohner der Kurt-Schumacher-Straße 94 und uns liegt es sehr am Herzen, dass man versucht, den Verkehr aus der Kurt-Schumacher-Straße rauszunehmen bzw. zu reduzieren. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, die für die Königsberger Straße angesprochenen Tafeln auch in der Kurt-Schumacher-Straße dauerhaft in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Es wohnen hier vorwiegend Familien mit Kindern und die Autos rasen teilweise sehr sehr schnell durch diese Straße. Die Polizeikontrollen auf Höhe des Casa Reha haben sehr gute Wirkung gezeigt, da die Autos ab der Derchinger Straße Richtung Casa Reha deutlich langsamer trotz breiterer Straße fahren. Vielleicht können diese weiter hinten zu stark frequentierten Zeiten öfter durchgeführt werden.“
Die Antwort des Ordnungs- und des Baureferats:
Bei einer aktuellen Messung in der Kurt-Schumacher-Straße auf Höhe Hausnummer 68/70 (Casa Reha) wurden in sechs Messstunden bei insgesamt 629 Fahrzeugen 32 Fahrzeuge mit folgenden Überschreitungen gemessen: 26 Fahrzeuge bis gefahrene 40 km/h, 4 Fahrzeuge bis gefahrene 45 km/h, 2 Fahrzeuge bis 50 km/h.
Bei der Einmündung Tauroggener Straße wurde mit dem Ergebnis gemessen, dass in zweieinhalb Messstunden bei insgesamt 280 Fahrzeugen 13 Überschreitungen festgestellt wurden. Hierbei fuhren zwölf Fahrzeuge nicht schneller als 40 km/h, ein Fahrzeug nicht schneller als 45 km/h.
Auf Höhe Hausnummer 98-100 wurden in eindreiviertel Messstunden bei 196 Fahrzeugen sechs Überschreitungen festgestellt. Fünf Fahrzeuge fuhren nicht schneller als 40 km/h, ein Fahrzeug nicht schneller als 50 km/h.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich sowohl die Anzahl als auch die Höhe der Geschwindigkeitsverstöße in der Kurt-Schumacher-Straße als unauffällig darstellen.
Das Ordnungsreferat wird das Baureferat ersuchen, eine mobile Geschwindigkeits-Messanzeige hier vorübergehend aufzustellen. Mittelfristig jedoch wird der südliche Teil der Straße ausgebaut. Er wird durch eine große lange Mittelinsel mit Parkplätzen etc. so gestaltet, dass die Kraftfahrer etwas langsamer fahren müssen.
Verkehrsregelung für die Königsbergerstraße
„In der Königsbergerstraße muss der Verkehr geregelt werden; die Straße ist zu eng für beidseitigen Verkehr. Es sind schon etliche Unfälle passiert, zudem fährt in dieser 30er-Zone niemand 30. Einbahnstraße oder verkehrsberuhigte Straße wäre eine Lösung! Es sind zwei Schulen in der Nähe und viele Schulkinder unterwegs. Daher verhindern Sie bitte Unfälle!“
Die Antwort des Baureferats:
Das Verkehrsaufkommen gemäß aktueller Zählung ist in der Summe nicht sehr hoch. Es fällt durch die Enge aber auf. Mehr als 30 km/h wird Beobachtungen zufolge kaum gefahren, selbst wenn es so scheint. Eine verkehrsberuhigte Zone ist keine Lösung für eine so lange Straße, da keine baulichen Maßnahmen möglich sind, die die Kraftfahrer wirklich auf der ganzen Strecke zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit anhalten können.
Einbauten in die Tempo-30-Zone sind, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich. Sie wirken jedoch auch nicht anders, als die vorhandenen versetzten Stellplätze.
Eine durchgehende Einbahnregelung führt dazu, dass Kraftfahrer keinen Gegenverkehr erwarten und dann erst recht schneller durchfahren. Gegenläufige Einbahnregelungen oder ähnliches (Unterbrechung) unterbinden radikal den Verkehr in benachbarte Gebiete, verlagern aber insbesondere auch Verkehr des Gebietes auf benachbarte Straßen (Brunnenstraße) und sind deshalb kaum vertretbar. Auch sind die Bewohner von Umwegen betroffen. Es müssten deshalb mehrere Varianten unter Beachtung eines größeren Umfeldes untersucht und unter Vorlage der Vor- und Nachteile vorgestellt werden. In der Vergangenheit war so etwas wegen der Nachteile im Bauausschuss des Stadtrates kaum durchsetzbar.
„Die Bauzener Straße wird auch als Umgehung der Ampel Neuburger Straße - Steinerne Furt benutzt. "
„Die Bauzener Straße wird auch als Umgehung der Ampel Neuburger Straße - Steinerne Furt benutzt. Bereits drei Mal wurde mein Zaum durch ein zu schnell fahrendes Auto beschädigt.“ „Parksituation Bauzener Straße: Hier stehen fast alle Autos (viele mit Nicht-Augsburg-Kennzeichen) auf den Gehsteigen. Auf dem Fußweg zu laufen ist unmöglich! An der Tilsiter Straße parken täglich mindestens 5 - 10 Autos entgegen der Fahrtrichtung. Die Parkmoral ist durch die mangelnde Verfolgung der Polizei stark gesunken.“
Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats:
Die Bauzener Straße befindet sich in einer bestehenden Tempo-30-Zone. Sie weist Rechts-vor-Links-Regelungen an den einmündenden Straßen auf, die erfahrungsgemäß zu einer Verkehrsberuhigung führen. In dieser Straße wurde in einer aktuellen Messung Folgendes festgestellt: In zweieinhalb Messstunden befuhren 31 Fahrzeuge die Bauzener Straße. Es fand keine Geschwindigkeitsüberschreitung statt.
Das Gehwegparken in der Bautzener Straße wird in nächster Zeit durch den Verkehrsüberwachungsdienst im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Ressourcen verstärkt überwacht. Ab 15.03. werden die auf den Gehwegen parkenden Fahrzeuge gebührenfrei - danach gebührenpflichtig - verwarnt.
Straßenreinigung und Verkehrsaufkommen in der Stätzlinger Straße v.a. durch Lkw.
Die Antwort des Umwelt- und des Baureferats:
Die Reinigung der Stätzlinger Str. wird durch den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) regel- und satzungsgemäß durchgeführt. Die zunehmende Verparkung beeinflusst aber die maschinelle Reinigung im ganzen Stadtgebiet. Für unsere Mitarbeiter wird es immer schwerer, bis zum Randstein zu reinigen. Um diesem Phänomen entgegen zu wirken, startet die Stadtreinigung dieses Jahr zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde den Versuch, die durch Dauerverparkung betroffenen Straßen temporär mit Halteverboten auszustatten. So kann der AWS eine gründliche Reinigung der gesamten Straßenfläche durchführen. Die Stätzlinger Straße ist bereits in diese Liste mit aufgenommen.
Eine maschinelle Reinigung während der Wintermonate ist immer abhängig vom Wetter und den herrschenden Temperaturen. Die Kehrmaschinen dürfen bauartbedingt nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt eingesetzt werden. Dennoch werden die groben Verunreinigungen durch die manuellen Reinigungsgruppen entfernt.
Das Verkehrsaufkommen in der Stätzlinger Straße hat sich durch den Bau der Südtiroler Straße etwa halbiert. Die Sperrung östlich der St.-Anton-Siedlung ist wirksam. Trotzdem wird auch von Anliegern versucht, die Sperrung in Frage zu stellen. Die Stätzlinger Straße ist aber sowohl für die Wohngebiete auf der Süd-, als auch für das Gewerbegebiet auf der Nordseite die Erschließungsstraße. Es ist nicht realistisch, den Gewerbebetrieben den Betrieb zu untersagen. Da es Anlieger sind, kann man ihnen auch das Befahren nicht untersagen. An einzelnen Stellen werden von uns Halteverbote geprüft werden.
Querungshilfe Schillstrasse auf Höhe REWE Supermarkt
„In erster Linie möchte ich mich im Namen sehr vieler Radlfahrer im Stadtteil Lechhausen ganz herzlichst bedanken, für die gute sinnvolle Fahrradwegkennzeichnung und dem Ausbau am Schlößle im Herzen von Lechhausen. Hier haben Sie eine großartige Fahrradweggestaltung für Lechhausen erbracht. Nochmals herzlichsten Dank!
Ein anderes Problem, das uns Lechhausern sehr am Herzen liegt: Querungshilfe Schillstrasse auf Höhe REWE Supermarkt, bei der Stadt Augsburg beim Baureferat bekannt unter Ihrem Zeichen: 006-660-P3-St vom 05.12.2018. Diese Querungshilfe sowie eine Entschleunigung des Verkehrs auf der Schillstr. stadtauswärts ist wirklich dringend erforderlich für die Sicherheit der alten, behinderten Menschen und für die Kleinkinder. Wir bitten, zügig zu einer lösungsergreifenden Maßnahme zu kommen.“
Die Antwort des Baureferats:
Im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus (stadtauswärts) erfolgt die Herstellung der Querungshilfe. Der Haltestellenausbau soll nach Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Schwaben 2019 umgesetzt werden, hier ist also eine Lösung in Sicht.
„Kurzfristige Sperrung der Straßenbereiche vor Schulen, um viele Kinder vor ein paar Eltern zu schützen.."
„Kurzfristige Sperrung der Straßenbereiche vor Schulen, um viele Kinder vor ein paar Eltern zu schützen, die vor die Schule fahren - Traut Euch! Bessere Überwachung der wunderbaren Radwege - Traut Euch höhere Bußgelder!“
Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats:
Eine kurzfristige Sperrung von öffentlichen Straßen aus den genannten Gründen ist bereits aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich, darf also von der Stadt Augsburg nicht vorgenommen werden. Gerne nehmen wir aber die im Rahmen des Stadtteilgesprächs eingegangenen Anliegen zum Anlass, um weitergehende Lösungsansätze zur Verbesserung der Verkehrssituation vor der Birkenau- sowie der Luitpold-Grundschule zu erörtern. Hierzu finden derzeit Gespräche statt, weshalb eine abschließende Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Die Radwege werden durch den städtischen Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Ressourcen überwacht; bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Stadt Augsburg jedoch an den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gebunden, eine Anhebung der Tarife ist demnach nur vom Bundesgesetzgeber möglich.
Rückbau von Radwegen
Die Antwort des Baureferats:
Eine Verbesserung der Verkehrssituation insgesamt lässt sich nur erreichen, wenn für Fahrten, die mit Alternativen zum Kfz vergleichbar gut oder u. U. sogar besser durchgeführt werden können, auch tatsächlich diese Alternativen in Anspruch genommen werden. Eine Rücknahme der durchgeführten Baumaßnahmen würde dies nicht unterstützen.
Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet eindämmen
„Wie kann der immer stärker werdende Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet eigedämmt werden, z.B. dauerhaft installierte Geschwindigkeitsmessanlage, Unterbrechung der Straße etc.“
Die Antwort des Baureferats:
Allgemein ist der Verkehr von benachbarten Straßen kein Durchgangsverkehr, sondern Verkehr des Wohngebietes. Da in Lechhausen teilweise große zusammenhängende Wohngebiete sind, entsteht natürlich auch gewisser Verkehr. Sperrungen treffen die Bewohner selbst, da sie Umwege fahren müssen. Auch werden andere Straßen mehr belastet. Geschwindigkeitsanzeigen helfen in besonderen Einzelfällen die Geschwindigkeit zu reduzieren. Ein entsprechender Beschluss zur Errichtung von Geschwindigkeitsanzeigen wurde am 14.03.2019 im Bauausschuss gefasst.
„Die Parksituation in Lechhausen (Bereich Brentano-, Lützow-, Schill-, Bülow-, Gaußstraße) hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert.
„Viele Firmenfahrzeuge parken abends und am Wochenende in den Straßen und machen es für die Anwohner unmöglich, einen Parkplatz zu finden. Firmenfahrzeuge gehören auf die Firmenparkplätze. Gibt es für die Stadtverwaltung eine Möglichkeit, dies über eine Satzung zu verbieten? Außerdem parken Nichtanwohner im Bereich der Ulrichsbrücke, um die Gebühren für die öffentlichen Verkehrsmittel zu reduzieren. Verständlich, wenn man das völlig überteuerte Preisniveau der Straßenbahnen und Busse kennt. So kann der Individualverkehr nicht im Stadtgebiet reduziert werden.“
Antwort des Baureferats:
Alle genannten Verkehrsflächen sind öffentliche Straßen, die von jedermann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden können. Es gibt leider keine rechtliche Handhabe, Firmenfahrzeugen oder Nichtanwohnern dort das Parken mittels Satzung zu verbieten.
"Für die Anwohner der Kurt-Schumacherstr. ist die Verkehrsbelastung ein wichtiges Thema"
„Für die Anwohner der Kurt-Schumacherstr. ist die Verkehrsbelastung ein wichtiges Thema. Die Straße wurde ursprünglich als Erschließungsstr. der Kleesiedlung konzipiert, wird aber inzwischen als attraktive Abkürzungsvariante für viertelfremden Verkehr genommen. Viele meiden z.B. die „Kleine Ostumgehung“, da sie länger ist und von etlichen Ampelschaltungen unterbrochen wird. Lieber wird deshalb der kürzere Weg durch die Kurt-Schumacher-Str. genommen, die Tempo-30 Vorgabe wird dabei nicht so eng gesehen. Die Mehrbelastung haben dann die Anwohner entlang der die Kurt-Schumacher-Str. zu tragen. Das ist insbesondere für die neu dazugekommenen Bürger schmerzlich, welche für teures Geld von der Stadt Grundstücke erworben und neu gebaut haben.
Intensivere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wären aus meiner Sicht angebracht, um viertelfremden Verkehr zu minimieren. Beispiel: Verkehrsberuhigte Zone ausweisen an dem Teilstück, der vom SWA-Bus nicht mehr befahren wird. Die Alternativstrecke „Kleine Ostumgehung“ ist ja da, sie muss nur genutzt werden. „Bessere Verkehrsberuhigung in der Kurt-Schumacher-Straße, elektronische Geschwindigkeitsanzeige dauerhaft einbauen.“
Die Antwort des Baureferats:
Vor Bebauung der Kurt-Schumacher-Straße wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Eine weitgehende Sperrung für den durchgängigen Verkehr wurde versuchsweise durchgeführt. Dieser Versuch führte jedoch bei den anliegenden Siedlungen etc. zu erheblichen Beschwerden und musste wieder eingestellt werden. Nach langer Diskussion mit der Bevölkerung wurde als Kompromiss die Sperrung der Zufahrt nach Süden in Höhe des Ostfriedhofs umgesetzt. Übergeordneter Durchgangsverkehr ist so nicht möglich.
Mit der Planung wurde der Bebauungsplan für die Wohnbebauung durchgeführt. Erst dann wurden die Grundstücke verkauft. Die Planung und die Verkehrsbedeutung der Straße als Sammelstraße war also vor Bebauung bekannt. Genauso wurde auch mit gewissem Verkehr aus den anliegenden Bereichen gerechnet. Die jetzige Verkehrsbelastung entspricht mit ca. 3500-3700 kfz/24h einer Sammelstraße, wie sie im Bebauungsplan vorgesehen war. Vor Ausbau und Unterbrechung im Süden lag die Belastung wesentlich höher.
In die Straße wurden einige Einengungen eingebaut. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist nicht möglich. Es ist auch nicht möglich die Straße, die mindestens von Müllabfuhr und Feuerwehr befahren werden muss, so zu gestalten, dass der Kfz-Verkehr 7 km/h fahren muss. Eine reine Beschilderung ist wirkungslos und unzulässig. Gegebenenfalls kann eine automatische Geschwindigkeitsanzeige die Kraftfahrer zu angemessener Fahrweise anhalten. Ein entsprechender Beschluss zur Errichtung von Geschwindigkeitsanzeigen wurde am 14.03.2019 im Bauausschuss gefasst, die Umsetzung wird nach Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Schwaben beginnen.
„Durchgangsweg Kulturstraße (Altenheim) zur Stätzlingerstraße“
„Durchgangsweg Kulturstraße (Altenheim) zur Stätzlingerstraße lt. Herrn Merkle Privatweg. Warum diese riesigen Flächen für Autos in der Stätzlingerstraße. Sind Autos mehr wert als Menschen?“
Die Antwort des Baureferats:
Südlich des Ostfriedhofs auf Höhe der Pankratiusschule gibt es Wege von der Kurt-Schumacher-Straße zur Stätzlinger Straße bzw. zur Königsberger Straße. Diese sind beleuchtet und in gutem Zustand. Der Friedhof ist tagsüber für Fußgänger offen. Oft gibt es widerstreitende Interessen bei der Nutzung von öffentlichen Flächen. Die Bevölkerung fordert ebenfalls Flächen zum Fahren und zum Abstellen ihrer Kfz. Rückbauten solcher Flächen sorgen oft für erhebliche Widerstände. An besonderen Punkten werden sie zur Aufwertung der Straßenräume oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch umgesetzt. In diesem Fall jedoch kann die Stadt nicht ihr gesamtes Straßennetz umbauen, da es für Fußgänger vertretbare Wege gibt.
Ampelschaltungen und Ampelanlagen in Lechhausen
„1) Ampelschaltung Kalterer-/Südtiroler Straße: Diese LZA ist an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr außer Betrieb und wird erst um 9 Uhr eingeschaltet. Der geringe Fahrverkehr würde ohne LZA in Betrieb flüssiger laufen.
2) Ampelanlage Linksabbiegerspur Neuburger/Mühlhauser Straße: Diese Linksabbiegerspur wird stark benutzt. Es kann aber doch nicht sein, dass z.B. von 6 wartenden Fahrzeuge nur 5 nach links abbiegen können und der sechste schon wieder rot hat. Ich kenne in Augsburg keine LZA, die so unglücklich geschaltet ist.
3) Ampelanlage Bgm.Wegele-Str. bei Fa. Dehner: Die Geschwindigkeit von der Kreuzung Steinerne Furt kommend ist auf 60km/h zugelassen. Wenn man an dieser Kreuzung Steinerne Furt/Bgm. Wegele-Str. aber nur mit 50km/h wegfährt, kommt man an der LZA bei der Fa. Dehner stets bei Rotlicht an und kommt zum Stillstand. Eine geringfügige Änderung des Phasenablaufes könnte diesen Missstand beheben.
Die Antwort des Bau- und das Ordnungsreferats:
1) Betriebszeiten an Signalanlagen müssen grundsätzlich von der Abt. Straßenverkehr angeordnet werden.
2) Die Freigabezeiten für die Linksabbiegespur variieren je nach Schaltprogramm und Verkehrsaufkommen. Leider sind diese nicht immer ausreichend. Eine kontinuierliche Zunahme des Verkehrs an dieser Stelle ist zu beobachten. Im Zuge einer Umplanung - Sommer 2019 - werden wir die Priorisierung auf die Reduzierung der temporären Stauungen legen.
3) Eine Koordinierung (Grüne Welle) funktioniert leider nur in eine Fahrtrichtung, morgens schaltet die Grüne Welle stadteinwärts, abends stadtauswärts. Tagsüber läuft eine Annäherung zwischen beiden Richtung. Dies bedeutet aber, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) an der ein oder anderen Signalanlage aufläuft. Auch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit (ohne Tachoabweichung) trägt hier bei. Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten bedeuten, dass die Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zeiten an der darauffolgenden Kreuzung ankommen und ggf. auch bei Rot anhalten müssen.
Die Aindlinger Straße, Zubringerstraße zur Autobahn, wird in Höhe Nr. 16 von immer denselben Firmen durch das Abstellen nur von Werbeträgern missbraucht.
Die Aindlinger Straße, Zubringerstraße zur Autobahn, wird in Höhe Nr. 16 von immer denselben Firmen durch das Abstellen nur von Werbeträgern missbraucht. Der Anhänger mit dem amtl. Kennzeichen A-(xxxx)* steht schon dort seit 18.8.2018, ohne dass er bewegt wurde. Diese verbotswidrig abgestellten Hänger behindern den starken Fahrverkehr enorm.“
Die Antwort des Bau- und das Ordnungsreferats:
Der Anhänger mit dem Kennzeichen A – (xxxx) wurde am 13.03.2019 vornotiert und kann nach den rechtlichen Vorgaben am 29.03.2019 gebührenpflichtig verwarnt werden. Weitere abgestellte Anhänger konnten nicht festgestellt werden.
*Kennzeichen verfremdet
„Verkehrschaos vor "Moschee" Linke Brandstraße“
Die Antwort des Ordnungsreferats:
Der Verkehrsüberwachungsdienst wird die Situation beim nächsten Freitagsgebetstermin in Augenschein nehmen und dann über eventuell notwendige Maßnahmen entscheiden.
Schulen/Bildung
Sanierung der Schiller-Schule
„Ich habe einen Wunsch! Herr Gribl, Sie haben sich bei mir ein paar Mal für mein ehrenamtliches Engagement bedankt. Das ist schön! Absolut wertschätzend. Ich möchte, ich wünsche mir, dass ich mich auch bei Ihnen bedanken kann dafür, dass Sie endlich mit der Sanierung Schiller-Schule anfangen. Seit 6 Jahren heißt es: "Schiller-Schule ist dieses Jahr dran", sowas kenne ich aus der Türkei (wenn nicht heute, dann morgen). Dieses Verhalten passt aber zu Deutschland gar nicht. Lieber Herr Bürgermeister, es ist mir bewusst, dass Sie einen anspruchsvollen Beruf ausüben. Ich möchte mich deshalb bei Ihnen für Ihr zusätzliches Engagement (für die Schiller-Schule) bedanken.“
Die Antwort des Bildungsreferats:
Im Rahmen des Bildungsförderprogramms „300 Millionen für unsere Schulen“ sollen sukzessive alle Augsburger Schulen gemäß deren Dringlichkeit in den Genuss baulicher Verbesserungen und einer Modernisierung des Schulbetriebs kommen. Aufgrund bestehender Mängel in der Bausubstanz und bekannter Bedarf (Schülerzuwachs und Betreuung) befindet sich die Maßnahme an der Schiller-GS/MS mit an der Spitze der Prioritätenliste. Den ausgesprochenen Dank werden wir dem Herrn Oberbürgermeister Dr. Gribl selbstverständlich ausrichten. Die Anstrengungen zu Gunsten der hiesigen Schulen wären jedoch nicht ohne die nachdrückliche und parteiübergreifende Unterstützung des Augsburger Stadtrats und der außerordentlichen Förderung durch den Freistaat Bayern möglich.
„Wo und auf welchem Gebiet ist die Realschule geplant, falls der Staat die Freigabe erteilt? Welche Flächen sind betroffen?“
Die Antwort des Bildungsreferats:
Konkrete Planungen für die Neuerrichtung einer Realschule im Augsburger Osten existieren noch nicht. Die Stadtverwaltung ist jedoch damit befasst, den Bedarf zu ermitteln und potentielle Schulstandorte auf deren Eignung hin zu überprüfen. Dieser Vorgang ist in ein rechtliches Verfahren eingebettet, welches noch etwas Zeit braucht. Im Rahmen des Stadtteilgesprächs wurden städtische Grundstücke zwischen dem AWO-Sozialzentrum an der Marienbader Straße und der Hans-Böckler-Str. unverbindlich ins Gespräch gebracht. Auch diese sind in das Prüfverfahren einbezogen worden.
„Sind denn grundsätzlich neue Kindergartenplätze im Stadtteil Lechhausen geplant?“
Die Antwort des Sozialreferats:
Aufgrund der Größe des Stadtteils ist Lechhausen in zwei Kita-Planungsräume geteilt:
1. In Lechhausen-Ost gibt es zurzeit einiges an Planungen, sicher in der zeitnahen Umsetzung sind zurzeit nur die Kita in der Kurt-Schumacher-Straße und in der Steinernen Furt. Alle anderen Projekte sind unter dem zeitlichen Gesichtspunkt in der Umsetzung unklar: ·
- Kurt-Schumacher-Straße: 99 Plätze (24 Krippe, 75 KiGa), Interessenbekundungsverfahren: läuft, Eröffnung voraussichtlich Sept. 2020
- Steinerne Furt 40/städt. Kita: 50 Plätze, (50 KiGa), Umsetzung im Gang, Eröffnung voraussichtlich noch dieses Jahr
- Ehemaliges Areal Gärtnerei Hartmann: 124 Plätze (24 Krippe, 50 KiGa, 50 Hort), Eröffnung nicht vor 2023
- Wernhüter Straße: 136 Plätze (36 Krippe, 100 KiGa), Eröffnung nicht vor 2022
- Bozener/Sterzinger Straße/städt. Kita: 62 (12 Krippe, 50 KiGa), Eröffnung zurzeit unklar
2. Planungen in Lechhausen Süd-West:
- St. Markus: 15 Plätze (15 Hort-Plätze), Realisierung voraussichtlich Mai 2019, bis April 2019
- Kita Lützowstraße/städt.: 37 Plätze Die Realisierungen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, so dass momentan keine konkreteren Aussagen möglich sind.
Leerräume für Kinderbetreuung
„Hier ein Hinweis auf benötigten Leerräume für Kinderbetreuung: Eventl. die leerstehende Filiale der ehemaligen Bäckerei "Jakob" an der Ecke Königsbergerstr.- Derchingerstr.. Vielleicht hilfts...“
Die Antwort des Sozialreferats:
Vielen Dank für den Hinweis! Wir werden dem gerne nachgehen. Fehlende Außenflächen könnten ein Hindernis sein, aber wir werden sehen.
Danke nochmals!
Wie sinnvoll wird das 300 Millionen-Schulsanierungsprogramm in Augsburg und Lechhausen umgesetzt?
Wann wird endlich die Birkenauschule saniert? Hiermit liegt auch schon ein Schreiben dem Mitglied des deutschen Bundestages Herrn Dr.Volker Ullrich vom 20.10.2017 vor. Die Sanierung der BIRKENAUSCHULE ist eine sehr dringende Maßnahme, um unseren ENKELKINDERN EINEN LIEBEVOLLEN WÜRDIGEN SCHULGANG zu ermöglichen. Wenn man bedenkt, in den Jahren 1986-1994 haben wir unsere KINDER in die Birkenauschule geführt, jetzt führen wir unsere Enkelkinder in die BIRKENAUSCHULE, der bauliche Zustand ist noch immer derselbe. Damals in den JAHREN 1989-1992 hat die STADTVERWALTUNG uns schon versprochen, die BIRKENAUSCHULE sollte schon damals dringendst saniert werden, bis heute ist jedoch überhaupt noch nichts geschehen. Wie lange müssen die Schulkinder auf die Sanierung warten?“
Die Antwort des Bildungsreferats:
Im Bereich der Schulen ist in der Vergangenheit ein massiver Sanierungsstau entstanden. Die Stadt Augsburg ist fest entschlossen, dieses Problem anzugehen und investiert seit einigen Jahren so viel in die Bildungslandschaft wie noch nie zuvor. Allerdings ist es leider nicht möglich, alle Probleme auf einmal anzugehen. Die Verwaltung ist deshalb gezwungen, Priorisierungen vorzunehmen. Die Birkenau Grundschule ist in keinem guten Zustand und es gäbe sicher gute Gründe für eine Sanierung. Andererseits gibt es immer noch etliche Schulen mit Verbesserungsbedarfen in Sachen Brandschutz und Statik. Es ist zwar gelungen, diese Schulen über Sofortmaßnahmen wie Notabstützungen oder zusätzliche Fluchttreppen betriebssicher zu machen, allerdings handelt es sich nicht um Dauerlösungen. Diese Schulen müssen vorrangig bearbeitet werden. Bedauerlicherweise können wir Ihnen hier keine anderslautende Antwort geben.
Bau einer weiterführenden Schule
Die Antwort des Bildungsreferats:
Die Stadtverwaltung ist bereits damit befasst, den möglichen Bedarf an einer weiterführenden Schule im Augsburger Osten zu prüfen. Hierzu wurden bereits von verschiedenen Stadtratsfraktionen entsprechende Prüfanträge formuliert. Ferner soll ein Schulentwicklungsplan erarbeitet werden, aus dem sich künftige Erweiterungsbedarfe im Schulbereich ableiten lassen. Konkrete Aussagen zur Realisierbarkeit bzw. zum zeitlichen Horizont können noch nicht getroffen werden. Eine Schulneugründung muss letztendlich vom Freistaat Bayern als Schulträger verantwortet werden. Ebenso kann noch kein Schulstandort definiert werden. Das Areal rund um die ehemalige Pädagogische Hochschule befindet sich nicht in städtischen Eigentum. Möglicherweise kommt weiter nördlich eine Fläche an der Hans-Böckler-Str. in Betracht. Nach gegenwärtigen Kenntnisstand besteht ein vordringlicher Bedarf im Realschulbereich. Eine Entscheidung über die konkrete Schulart hat vom Schulträger (Freistaat Bayern) zu erfolgen. Mit einem kombinierten Angebot kann aufgrund der klaren Trennungen im bayerischen Schulsystem jedoch nicht gerechnet werden.
Birkenau-Grundschule
„Verkehrssituation Birkenau-Grundschule. Notwendiger Austausch der Fenster der Birkenau-Grundschule. Erneuerung des Sportplatzes (nicht benutzbar): Die Kinder müssen zum Turnen in der Turnhalle auf den TSG-Platz ausweichen, weil die Turnhalle ausgelastet ist.“
Die Antwort des Bildungs- sowie des Baureferats:
Im Bereich der Schulen ist in der Vergangenheit ein massiver Sanierungsstau entstanden. Die Stadt Augsburg ist fest entschlossen, dieses Problem anzugehen und investiert seit einigen Jahren im Rahmen des Bildungsförderprogramms „300 Millionen für unsere Schulen“ so viel in die Bildungslandschaft wie noch nie zuvor. Allerdings ist es leider nicht möglich, alle Probleme auf einmal anzugehen. Die Verwaltung ist deshalb gezwungen, Priorisierungen vorzunehmen. Der Zustand der Fenster an der Birkenau Schule ist tatsächlich schlecht und ein Austausch wäre wünschenswert. Allerdings haben sich die Fassaden und Fenster an anderen Schulen als noch sanierungsbedürftiger herausgestellt, sodass diese vorrangig anzugehen waren. Wann die Fenster an der Birkenau Schule bearbeitet werden können, kann leider nicht verbindlich in Aussicht gestellt werden. Es trifft ebenfalls zu, dass der Sportplatz in einem schlechten Zustand ist. Allerdings kann der Sportunterricht durch die Anmietung externer Kapazitäten gewährleistet werden, sodass eine Sanierung in näherer Zukunft auch hier leider nicht in Aussicht gestellt werden kann.
„Vor der Birkenau-Schule Zone 30 deutlich kennzeichnen“
„Vor der Birkenau-Schule Zone 30 deutlich kennzeichnen, z,B. mit Schildern oder Tempoüberwachung. Es ist leider so, dass in unserem Stadtteil vor allem Zuwanderer mit geringem Einkommen und schlechten Deutschkenntnissen wohnen. Meine Tochter ist in der 2a in der Birkenau-Schule eines von sehr wenigen deutschen Kindern. Mein Sohn kann sich in der Kita St. Elisabeth mit etlichen Kindern verbal überhaupt nicht verständigen, da sie nicht deutsch sprechen, was immer wieder zu großen sozialen Problemen in der Gruppe führt. Es ist an der Zeit, dass in unseren Stadtteil auch Personen aus der Mittel- und Oberschicht ziehen, um eine Segregation zu vermeiden. Daher ist es an der Zeit, in „Leuchtturmprojekte“ im Bildungs- wie auch Sportbereich in unserem Stadtteil zu investieren! Mehr Sportanlagen und ein Schwimmbad.“
Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats:
Das bestehende Tempo-30-Schild an der Soldnerstraße ist gut erkennbar. Zusätzlich weisen ein Verkehrszeichen „Kinder“, sowie zwei Bodenmarkierungen „Kinder“ auf die besondere Gefahrenstelle hin. Eine Tempoüberwachung (Messung) im Bereich der Birkenauschule ist mit unseren Messgeräten technisch nicht möglich. Die Soldnerstraße ist im Bereich der Birkenauschule 120 Meter lang und mit drei Ampelanlagen ausgestattet. Bis zur ersten Ampel beträgt der Abstand lediglich 25 Meter. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Beschilderung werden hier weit unterschritten. Dies würde somit zu unkorrekten und damit nicht rechtsfähigen Messungen führen. Gerne nehmen wir jedoch die im Rahmen des Stadtteilgesprächs eingegangenen Anliegen zum Anlass, um weitergehende Lösungsansätze zur Verbesserung der Verkehrssituation zu erörtern. Hierzu finden derzeit Gespräche statt, weshalb eine abschließende Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Die Stadt Augsburg verfügt über vier Hallenbäder. Keines davon enthält ein attraktives Familien- oder Seniorenangebot und keines verfügt über ein 50-Meter-Becken. Dies zu ändern ist Auftrag für das Sportreferat. Aktuell werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten durch Deutschlands renommiertestes Planungsbüro für Bäder entwickelt und auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft. Wenn der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Hallenbäder auf Grundlage dieser Expertise getroffen hat, wird zu entscheiden sein, „ob“ und wenn ja „wo“ ein neues Bad gebaut wird. Der Stadtteil Lechhausen erscheint nach den ersten Prüfungen geeignete Standorte für einen möglichen Neubau aufzuweisen. Die finale Prüfung ist allerdings in 2019/2020 vorzunehmen (Baurecht, Erschließung, Verkehrskonzept, etc.).
Sie sprechen auch eine Problematik an, die in der Tat für viele Städte eine Herausforderung darstellt: die Vermeidung oder den Abbau von Segregationstendenzen. Denn wir wissen ja alle: eine gleichmäßige Verteilung aller Milieus in einem Stadtteil kommt allen zugute! Die Idee von Leuchtturmprojekten ist dabei ein guter Weg, genauso wie die Idee der bilingualen Kita, die für die Sprachförderung für Kinder mit der Muttersprache Deutsch, aber auch für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache eine sehr gute Sprachbildungsförderung darstellt.
Auch die Stadtplanung ist bei dieser Thematik gefragt. Das Augsburger Stadtentwicklungsprojekt greift diese Gedanken auf und versucht Segregationstendenzen mit vielen verschiedenen Projekten entgegenzuwirken. Sollte es weitergehende Ideen aus der Bürgerschaft zu solchen Leuchtturmprojekten geben, unterstützen wir diese gerne nach unseren Möglichkeiten.
Sport/Freizeit
„Basketballplatz fehlt“
Antwort des Sportreferats:
Das Sportreferat wird sich mit dem Umweltreferat abstimmen, ob und wenn ja, wo ein weiterer Basketballplatz geschaffen werden kann. Das Umweltreferat ist für die Grünflächen und Parks in der Stadt Augsburg zuständig. Sobald wir hier genaueres wissen, werden wir den Dialog mit den Lechhauserinnen und Lechhausern suchen.
„Mein Anliegen wären die Überlegungen für den Bau eines attraktiven Hallenbades im Stadtteil Lechhausen."
„Mein Anliegen wären die Überlegungen für den Bau eines attraktiven Hallenbades im Stadtteil Lechhausen. Einem großen Stadtteil mit vielen Familien und einer gut gemischten Gesellschaft würde ein Hallenbad doch gut stehen? Nicht schlecht wäre es auch etwas mehr Mittel für die Instandhaltung und Pflege der dortigen Spielplätze [gemeint ist der Flößerpark] zur Verfügung zu stellen.“
Antwort des Sport- und Umweltreferats:
Die Stadt Augsburg verfügt über vier Hallenbäder. Keines davon enthält ein attraktives Familien- oder Seniorenangebot und keines verfügt über ein 50-Meter-Becken. Dies zu ändern ist Auftrag für das Sportreferat. Aktuell werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten durch Deutschlands renommiertestes Planungsbüro für Bäder entwickelt und auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft. Wenn der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Hallenbäder auf Grundlage dieser Expertise getroffen hat, wird zu entscheiden sein, „ob“ und wenn ja „wo“ ein neues Bad gebaut wird.
Der Stadtteil Lechhausen erscheint nach den ersten Prüfungen geeignete Standorte für einen möglichen Neubau aufzuweisen. Die finale Prüfung ist allerdings in 2019/2020 vorzunehmen (Baurecht, Erschließung, Verkehrskonzept, etc.). Zur Frage der Spielplätze ist zu sagen, dass der gesamte Flößerpark neu entwickelt wird. Momentan wird ein großer neuer Wasserspielplatz mit einer großen Kletterwand gebaut. Die Eröffnung ist ab Ende 2019 vorgesehen. Die bereits heute im Park vorhandenen Ausstattungselemente wie Tischtennis und Spielplatz sollen in den Park integriert werden, so dass viel Spiel und Bewegung im Flößerpark möglich sein wird.
Bau eines Schwimmbads und einer Eisbahn
Die Antwort des Baureferats:
Schwimmbad: Die Stadt Augsburg verfügt über vier Hallenbäder. Keines davon enthält ein attraktives Familien- oder Seniorenangebot und keines verfügt über ein 50-Meter-Becken. Dies zu ändern ist Auftrag für das Sportreferat. Aktuell werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten durch Deutschlands renommiertestes Planungsbüro für Bäder entwickelt und auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft.
Wenn der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Hallenbäder auf Grundlage dieser Expertise getroffen hat, wird zu entscheiden sein, „ob“ und wenn ja „wo“ ein neues Bad gebaut wird. Der Stadtteil Lechhausen erscheint nach den ersten Prüfungen geeignete Standorte für einen möglichen Neubau aufzuweisen. Die finale Prüfung ist allerdings in 2019/2020 vorzunehmen (Baurecht, Erschließung, Verkehrskonzept, etc.).
Eislaufbahn: Im Jahr 2020 wird das Sportreferat einen Planungswettbewerb für die Einhausung der Bahn 2 am Curt-Frenzel-Stadion ausloben, damit mittelfristig hier eine weitere Eishalle entsteht, die ganzjährig genutzt werden kann. Dieses Vorgehen ist mit dem AEV abgestimmt und vom Stadtrat beschlossen worden.
Ob es darüber hinaus in Lechhausen räumliche Möglichkeiten für eine weitere „Eislaufbahn“ gibt, kann nach Abschluss der genannten Maßnahme geprüft werden.
Umwelt
„Angrenzend an die Wernhüterstraße tauchen Wanzen auf“
„Angrenzend an die Wernhüterstraße westlich sind seit einigen Jahren Grundstücke, die brach liegen, weil sie bebaut werden sollen. Seit Sommer 2017 treten bei meinem Grundstück, aber auch bei meinen Nachbarn, die unmittelbar an die Brachfläche anliegen, vermehrt schwarze Käfer auf. Im Sommer 2018 kamen diese Käfer zu Tausenden auf in und um unser Haus. Wir wurden ihnen nicht mehr Herr. Das gleiche auch bei meinen Nachbarn. Nach Anrufen bei Zoo, Stadtverwaltung, CSU-Stadtrat Herr Huber konnte mir nicht geholfen werden. Bei einem Schädlingsbekämpfer bekam ich teilweise Auskunft und Hilfe. Der stellte fest, dass es sich um Wanzen handelt, die von dem brachliegenden Grundstück kommen. Da kann er mir nicht helfen, das Grundstück muss mehrmals gemäht werden, um die Wanzen einzudämmen. Wie kann uns Grundstücksangrenzern geholfen werden? Können Sie mit einem Fachmann versuchen, wie wir diese Wanzeninvasion 2019 vermeiden können?“
Die Antwort des Umweltreferats:
2018 hat aufgrund der Wärmeentwicklung gute Vermehrungsbedingungen für verschiedene Wanzenarten geboten. Somit konnten in vielen Bereichen Deutschlands die Populationen stark anwachsen. Normalerweise sorgt ein (kalter) Winter für die Regulation des Bestands. Um fundierte Aussagen zur Populationsentwicklung und ggf. Bekämpfung treffen zu können, ist die Bestimmung der Wanzenart durch einen Spezialisten erforderlich. Aus Sicht des AGNF kommt als „schwarze Wanze“ vorwiegend die Kohlwanze in Frage, die Kohl, Steckrübe, Raps, Rüben befällt, aber auch auf Getreide und Kartoffeln zu finden ist.
Darüber hinaus kommen allerdings auch weitere Wanzenarten in Frage. Sollten in 2019 erneut Wanzen in erheblicher Anzahl auftreten, wird eine Nutzung von Schädlingsbekämpfungsmitteln nicht empfohlen. Grundsätzlich können bei übermäßigem Insektenbefall Hausmittel, wie das Besprühen mit Spülmittellösung (biologisch abbaubares Spülmittel oder Seife verwenden plus einen Schuss Spiritus) oder Absaugen in der Wohnung empfohlen werden. Angeblich hilft gegen Wanzen auch das Auslegen von Salbeiblättern an den Schlupfwinkeln von Wanzen – wurde allerdings noch nicht selbst erprobt.
Das Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg wurde als verwaltende Dienststelle gebeten, die Entwicklung in diesem Frühjahr zu beobachten und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
„Eine Nutzung von E-Autos wird stetig vorangetrieben...“
„Eine Nutzung von E-Autos wird stetig vorangetrieben. Wie entwickeln sich in diesem Zusammenhang die „Auflademöglichkeiten“ für E-Autos sowohl in Lechhausen als auch in der Innenstadt?“
Die Antwort des Umweltreferats:
Das Ziel ist, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur anzubieten. Im Rahmen des Infrastrukturausbaus werden in Augsburg seitens der Stadtwerke Augsburg 26 Standorte mit Elektroladesäulen (Normal- und Schnellladestationen) ausgerüstet. An einigen Standorten wurden alte Ladestationen ausgetauscht und durch moderne und zuverlässige Ladestationen ersetzt. Darüber hinaus sind viele neue Standorte dazugekommen.
Im Moment sind im Stadtteil Lechhausen zwei E-Ladestationen positioniert:
- Zugspitzstr. 140 (öffentlicher Zugang)
- Am Mittleren Moos 48 (öffentlicher Zugang)
Wie der sogenannten swa eLadekarte entnommen werden kann, befinden sich die meisten öffentlichen E-Ladestationen in der Innenstadt.
Der Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladenetzes wird weiterhin intensiviert. Deshalb bieten die Stadtwerke Augsburg für den privaten und halböffentlichen Parkraum auch eine eigene Ladeinfrastruktur an.
Mehr Grün, mehr Bänke und mehr Kultur!
„Abgesehen von den Grünflächen am Lech wünsche ich mir grüne kleine Inseln im ganzen Stadtteil (mehr Bäume!) sowie Bänke, wo man sich aufhalten kann, sowohl im Wohn- als auch im Gewerbegebiet. Lechhausen braucht mehr Kultur und mehr Raum für Begegnung! Kann die Stadt nicht den Saalbau Krone anmieten und dann als Bürgerhaus / Saal an die vielen Lechhauser Vereine gegen geringe Miete anbieten?“
Die Antwort des Umwelt- und des Wirtschaftsreferats:
Vielen Dank für Ihre Anregungen. Diese sind wichtig für unsere integrierten Stadtteilentwicklungsplanungen und Bebauungspläne. Wie hier die Öffentlichkeit bereits bislang beteiligt wurde, ist auf der Homepage des Stadtplanungsamtes ersichtlich.
Anfragen bzw. Anregungen nach Bänken zu konkreten Standorten können an das Tiefbauamt und das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (agfn@augsburg.de) gerichtet werden.
Zum ehemaligen Grünen Kranz kann das Liegenschaftsamt Ihnen mitteilen, dass dort künftig wieder Räume für Lechhauser Vereine zur Verfügung stehen werden. Ebenso wird ein Raum für Vereine in der Floßlände errichtet werden. Eine Anmietung und anschließende Weitervermietung durch die Stadt Augsburg ist nicht angedacht.
Baumbestand am Lech, der ist schon kriminell.“
Baumbestand am Lech, der ist schon kriminell. Letztes Jahr hat es fast einen Radler erschlagen und 2 Jahre zuvor hat es in der Schrebergartenanlage Flußamt B ein Gewächshaus demoliert. Wann wird am Lech endlich ausgelichtet und der Baumbestand kontrolliert?“
Die Antwort des Umweltreferats:
Da Ihre Ortsangabe recht vage ist, kann hier nur pauschal geantwortet werden. Gerne können Sie dem Umweltreferat (umweltreferat@augsburg.de) den genauen Standort mitteilen, können wir hier konkreter antworten. Je nach Standort des gefährdenden Baumes sind auch verschiedene Zuständigkeiten betroffen, da unterschieden wird, welches Fachamt (z.B. Wasserwirtschaftsamt, Forstamt, Amt für Grünordnung und Naturschutz etc.) verantwortlich ist.
Allgemein können wir Ihnen daher mitteilen, dass die Grünanlagen des Amtes für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen regelmäßig kontrolliert werden. Dies sind vor allem die Flächen oberhalb der Böschungen entlang und zwischen den Hauptwegen. Hier werden auch die erforderlichen Baumpflegearbeiten durchgeführt. Es werden auf diesen Flächen immer wieder Gehölzbestände ausgelichtet und verjüngt mit dem Ziel, dauerhaft stabile und artenreiche Grünstrukturen zu erhalten. Trotz der genannten Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei außergewöhnlichen Wetterereignissen Bäume oder Teile von Bäumen abbrechen.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, eventuelle Warnungen des Wetterdientest zu beachten.
Verschiedenes
Unterhalt der Gleise der Verkehrsbetriebe aufgrund von Lärmbelästigungen
Die Antwort der Stadtwerke Augsburg:
Wie von Ihnen richtig geschildert war der Bereichsleiter Infrastruktur in den letzten Jahren mehrfach vor Ort und hat Ihre Klagen über die Geräusche des Straßenbahnbetriebes mit Ihnen direkt an der Haltestelle Curtiusstraße besprochen. Die Darstellung, die Gleisüberwege im Bereich der Haltestelle Curtiusstraße bis zur Kreuzung mit der Augsburger Lokalbahn seien „äußerst reparaturnotwendig“, es passiere aber nichts, stammt allerdings nicht vom genannten Bereichsleiter und entspricht auch nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.
Ihre Klagen über den Lärm des Straßenbahnbetriebes hatten bisher ihre Ursache in der höhengleichen Kreuzung der Straßenbahn mit der Augsburger Lokalbahn. Durch den Kreuzungswinkel handelt es sich um eine Flachrillenkreuzung, d. h. die Straßenbahnen befahren diese Kreuzung nicht mit den Laufflächen der Räder, sondern auf den Spurkränzen. Hierdurch entstehen starke Erschütterungen, die Körperschall verursachen. Die Kreuzung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre in 2015, 2016 und 2018 dreimal durch Mitarbeiter der Abteilung Gleisbau schleiftechnisch überarbeitet. Hierdurch werden die Ausfahrungen in den Kreuzungseinfahrten beseitigt und die Erschütterungen verringert. Die Kreuzung wird regelmäßig durch Mitarbeiter der Abteilung Gleisbau auf ihr Verschleißbild kontrolliert und der – ggf auch wiederholte - Bearbeitungsbedarf festgelegt. Die regelmäßigen schleiftechnischen Überarbeitungen reduzieren den Körperschall, können diesen aber nicht vollständig beseitigen. Richtig ist, dass der Bereichsleiter auch die geplante Sanierung der Überwege erläutert hat. Die Strassenbahntrasse der Linie 1 wurde 1994 in Betrieb genommen, für diese Überwegsysteme haben die Stadtwerke heute keine Einzelkomponenten mehr vorrätig. Bevor immer wieder Einzelreparaturen entstehen, sanieren die Stadtwerke diese Überwege gleich durch vollständige Erneuerung.
Aus Kostengründen werden diese Arbeiten möglichst zusammen mit anderen ohnehin anstehenden Arbeiten in diesem Bereich durchgeführt. Die für das Jahr 2018 geplante Auswechslung der Überwege im Bereich der Haltestelle Curtiusstraße wurde verschoben. Stattdessen wurden im Bereich der Firma Kuka zwei Überwege saniert, wo ohnehin Bauarbeiten anstanden. Hierdurch konnte wirtschaftlich saniert werden.
Die angekündigte Sanierung der Gleisüberwege wird ausgeführt, voraussichtlich in 2019. Verschoben heißt nicht aufgehoben.
Einnahmen und Ausgaben der Stadt Augsburg bezogen auf Lechhausen
Die Antwort des Finanzreferats:
Bezüglich Ihrer Anfrage zum Steueraufkommen in Lechhausen können wir Ihnen leider nur mitteilen, dass das Steueraufkommen bei der Stadt Augsburg nicht auf einzelne Stadtgebiete (wie z.B. Lechhausen) eingegrenzt werden kann. Hier gilt wie bei allen anderen Kommunen der Grundsatz der Gesamtdeckung:
„Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts und die Einnahmen des Vermögenshaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushalts“
Die gesamten für die Stadt Augsburg erzielten Einnahmen (u.a. durch Grund- und Gewerbesteuer) dienen zur Deckung aller Ausgaben der Stadt Augsburg.
Lediglich bei einzelnen Investitionsvorhaben ist eine direkte Zuordnung zu einzelnen Stadtteilen möglich. Beispiele hierfür sind das Stadtteilzentrum Lechhausen, wo jährlich Mittel im Zuge des Stadtteilentwicklungskonzepts zur Verfügung gestellt werden, oder die Erneuerung der Humboldt- und Elisabethstraße, die für 2021 vorgesehen ist. Die Ertüchtigung der Luitpold-Grundschule findet sich beispielsweise mit rd. 4 Mio. Euro bis 2018 im Haushalt und der Neubau der Grünanlage Flößerpark wurde mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 2,3 Mio. Euro im Haushalt verankert, wobei hier bereits in Vorjahren Mittel veranschlagt wurden. Für die Ertüchtigung der Schiller-Grund- und Mittelschule sind bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 9,4 Millionen Euro vorgesehen und bei der Kita Lützowstraße, die 2016 geschlossen werden musste, wurden 570.000 € für Container als Übergangslösung bereitgestellt. Aktuell sind zudem noch 200.000 € an Planungsmitteln in 2019 eingestellt, um die Varianten „Neubau“ und „Sanierung“ gegeneinander abzuwägen.
Eine generelle Feststellung, wieviel Geld für einen bestimmten Stadtteil ausgegeben wird, ist also nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht die Kommune als Ganzes.
Breitbandausbau in der Yorckstraße
Die Antwort des Wirtschaftsreferats:
Der Breitbandausbau in Augsburg ist weit fortgeschritten. Ein Breitbandgutachter, der im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband beauftragt worden war, hat bereits im November 2017 festgestellt, dass rund 98% aller Augsburger Anwesen mit einer technischen Breitbandkapazität von mind. 30 Mbit/s ausgebaut war. 87% aller Anwesen verfügten bereits zu diesem Zeitpunkt mit mind. 100 Mbit/s versorgt. Um einen HD-Film aus der Mediathek abzuspielen, reicht eine Breitbandkapazität von rund 4 Mbit/s völlig aus. Der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau, der von den Telekommunikationsunternehmen in Eigeninitiative vorgenommen wird, schreitet im Stadtgebiet von Augsburg mit unterschiedlichen Technologien (u.a. Lichtwellenleiter/Glasfaser, Supervectoring SVDSL, Koaxialkabel) weiter voran. Ein geförderter Ausbau im Stadtgebiet ist grundsätzlich nur in wenigen Einzelfällen möglich, da in der Fläche betrachtet die Eigenwirtschaftlichkeit der Maßnahme grundsätzlich positiv ausfällt bzw. die Schwellenwerte für eine Förderung von 30 Mbit/s überschritten wird.
Die anzustrebende Ausbauqualität ist eine Breitbandversorgung mit Glasfaser, allerdings müssen aufgrund der hohen Ausbaukosten Brückentechnologien Anwendung finden dürfen, deren Kapazität noch nicht ausgereizt sind.
In der Yorckstraße engagieren sich verschiedene Telekommunikationsunternehmen mit einer eigenen Infrastruktur. Stichproben ergaben für die Yorckstraße eine Breitbandkapazität von bis zu 1000 Mbit/s (=1 Gigabit/s).
Es kommt allerdings bei der tatsächlichen Versorgung auf die konkrete Lage des jeweils zu prüfenden Anwesens an.
Auf den Internetseiten der jeweiligen Telekommunikationsunternehmen lässt sich selbst unter „Verfügbarkeitsprüfung“ die jeweils angebotene Breitbandkapazität ermitteln.
„Mir ist es wichtig, dass die Wasserrinnen nicht als Blindenleitstreifen verwendet werden.“
Die Antwort des Baureferats:
Das Anliegen bezieht sich auf die Neugestaltung des Marktplatzes vor dem Grünen Kranz. Hierfür wird gerade die Entwurfsplanung erarbeitet. Damit der neue Marktplatz barrierefrei genutzt werden kann, wird auch ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Bürger vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung des Leitsystems wird momentan mit dem Behindertenbeirat der Stadt Augsburg abgestimmt.
Gerne kann mit der Fachstelle für Inklusion Kontakt aufgenommenr werden unter Telefon 324-4329.
Mitsprache bei der Verlängerung der Linie 1
„Die Linie 1 wird bis Hochzoll-Mitte erweitert, wie weit wurde schon geplant und wie weit hat Lechhausen Mitspracherecht (weil es liegt ja in Lechhausen)? Fahrradweg? Blücherstraße bei der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße brauchen wir einen guten Fahrradweg; derzeit ist alles zugeparkt ab der Tram-Station Kulturstraße. Bekommen wir was oder nicht?“
Die Antwort des Wirtschafts- und des Baureferats:
Die Verlängerung der Linie 1 von der Haltestelle Neuer Ostfriedhof zum Bahnhof Hochzoll ist als Bestandteil des Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA)-Projektes im Ausführungsnetz des Nahverkehrsplans 2015plus enthalten. Dieser wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossen. Das Erstellungsverfahren für diesen Nahverkehrsplan beinhaltete neben Anhörungen von betroffenen Kommunen im AVV-Verbundgebiet, Sachverständigen und Trägern öffentlicher Belange auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan, in dem die Aufgabenträger die Grundsätze, Ziele, Konzeption, Umfang und Qualität des gewollten ÖPNV-Angebotes definieren.
Die Nahverkehrsplanung unterliegt grundsätzlich einer ständigen Weiterentwicklung; ein endgültiger Zielzustand kann nicht definiert werden.
Es ist damit mittelfristig zu rechnen, dass der Nahverkehrsplan2015+ im Sinne des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes weiter fortgeschrieben wird. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden.
Ebenso bedarf es bei der Verlängerung der Linie 1 eines Planfeststellungsverfahrens, bei dem die Öffentlichkeit ebenso mit angehört werden wird. Ob und wann ein solches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, hängt von einer Beantragung einer Plangenehmigung der Vorhabenträgerin Stadtwerke Augsburg ab. Eine solche Beantragung ist derzeit nicht absehbar.
Die Stadtverwaltung prüft bereits, wie eine verbesserte Radverkehrsführung in der Blücherstraße realisiert werden kann. Durch die angespannte Parksituation besteht aber eine sehr komplizierte Ausgangslage, da sich Radwege nur unter erheblichen Stellplatzverlusten in den Straßenraum integrieren lassen. Kurzfristig ist daher noch keine Lösung absehbar, wir sind aber bereits dran.
„Am Lech – Abschnitt Lechhausen – befindet sich ein Kiosk, der seit länger Zeit nicht bewirtschaftet ist...“
„Am Lech – Abschnitt Lechhausen – befindet sich ein Kiosk, der seit länger Zeit nicht bewirtschaftet ist. Mittlerweile hat der Kiosk sich zu einem „Schandfleck“ entwickelt. Gibt es Pläne von Seiten der Stadt, diesbezüglich etwas zu unternehmen?“
Die Antwort des Baureferats:
Die Entscheidung zum Abriss wurde bereits getroffen, nachdem eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr in Frage kommt. Der Kiosk wird innerhalb der nächsten drei Monate abgerissen.
Titelfoto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg